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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0216
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besitze. Geschlossen und gefertigt. Geschehen im Kloster Lorsch im 27. Regierungsjahre
unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Egino, welcher ersucht hat, daß diese
Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Reginbert hat sie geschrieben.

URKUNDE 592 (14. März 790 — Reg. 2166)

Schenkung des Albuin im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König)

Karl und Abt Rihbodo

In Christi Namen mache ich, Albuin, am 14. März, im 22. Regierungsjahre unseres
Herrn, des ruhmreichen Königs Karl, eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Gottes
Nazarius, dessen Leib im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, dem der ehrwürdige Herr
Rihbodo als Abt vorsteht. Die Schenkung, der ich ewigen Bestand wünsche, besteht aus
einer Hofreite, sechs Morgen Land, einer Wiese und all demjenigen, welches zu der Hof-
reite gehört. Vom gegenwärtigen Tage an übergebe und übertrage ich dies alles im Namen
Gottes auf ewige Zeiten zu eigen. Es erfolgt hiermit die Fertigung des Vertragsabschlusses.
Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Stifters Albuin.
Handzeichen der (Zeugen) Erniwin und Rato. Der Schreiber: Ruodolf.

URKUNDE 593 (6. Mai 798 — Reg. 2617)

Schenkung desselben (Albuin) im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Rihbodo

Ferner mache ich, Albuin, im Namen Gottes und zu meinem und meiner Mutter
Giselhild Seelenheil eine für ewige Zeiten bestimmte Schenkung an den heiligen Märtyrer
Gottes Nazarius, der leibhaftig im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Ich übergebe im
Namen Gottes zu dauerndem Eigentum eine Hofreite, ein Weingut und zwei Joch
Ackerland in

Ottincheim (Edigheim ö. Frankenthal nw. Mannheim). In diesem Sinne erfolgte feier-
liches Handgelöbnis. Geschehen im Kloster Lorsch am 6. Mai im 30. Regierungsjahre
unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Schenkgebers Albuin. Handzeichen von
Erimbert, Wegiris
Erwin, und
Ruothard, Svabolach.

Reginbert hat dies geschrieben.

URKUNDE 594 (29. April 798 — Reg. 2615)
Schenkung des Eberhelm im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Rihbodo

Im nämlichen Jahre wende auch ich, Eberhelm, im Namen Gottes dem heiligen
Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe zu. Der Leib des Heiligen ruht im Oberrheingauer
Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Rihbodo als Abt vorsteht. Die Schenkung, die
nach meinem Willen auf ewig gemacht sein soll, besteht in einem Hofreitenanteil in

Ottincheim (Edigheim ö. Frankenthal nw. Mannheim). Im Namen Gottes soll er auf
Grund dieses Vertrages dauerndes Eigentum bleiben. Geschehen im Kloster Lorsch am
29. April im 30. Regierungsjahr — und so weiter wie oben. Handzeichen des Eberhelm,
der veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Regin-
bert als Schreiber.
 
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