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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0249
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in Kraft bleibe. Wir schenken der Stätte des Hl. Nazarius, der in pago Rinahgowi (im
Oberrheingau) ruht, drei Joch Land in

Eddingero marca (Gemarkung Edingen/Nk. nw. Heidelberg) in der Absicht, daß jene
Kirche oder ihre Handlungsbevollmächtigten stets das Herrenrecht darüber ausüben sol-
len. Sie mögen das Land auf ewig besitzen, mit vollem Recht innehaben, behalten, ver-
schenken oder sonstwie darüber verfügen, wie es der Vorteil ihres Gotteshauses erheischt.
In allen Belangen sollen sie freie Verfügungsgewalt haben. Wenn jemand gegen diese
Urkunde unserer Schenkung anzukämpfen oder dieselbe zu brechen versuchen sollte, so
wird er den Zorn der ewigen Majestät auf sich herabziehen; er wird vor dem Gerichte
Christi erscheinen und dort auf Grund dieses frommen Schriftstückes Rechenschaft ablegen
müssen. Außerdem entrichte er, von der öffentlichen Hand dazu gezwungen, an die Ver-
mögensverwaltung der Basilika drei Goldschillinge und zwei Pfund Silber. Und was er
an Einwendungen vorbringt, sei für eine Beurteilung gegenstandslos. Diese Schenkung aber
soll jederzeit fest und beständig verbleiben. Der Vertrag ist damit rechtswirksam ge-
worden. Geschehen in der Landesstadt Lobduna (Ladenburg), am 17. November im
13. Regierungsjahr unseres Herrn, des ruhmreichen Königs Pippin. Handzeichen des
Stifters Machelm. Schreiber war Notbald.

URKUNDE 674 (13. März 766 — Reg. 21)

Schenkung des Wintrulf unter König Pippin und Abt Gundeland

Im 14. Regierungsjahr unseres Herrn, des Königs Pippin, bringe ich, Wintrulf, auf
göttlichen Antrieb dem hochheiligen Märtyrer Gottes Nazarius eine Gabe dar. Der Leib
des Heilgen ruht im Oberrheingauer Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Herr Gunde-
land als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll die Vergabung für ewige Zeiten gelten.
Ich schenke in

Eddingun (Edingen/Nk. nw. Heidelberg) zwei Joch Ackerland, die im Namen Gottes
ewiges Eigentum bleiben sollen. Die Fertigung wurde vollzogen. Geschehen in Finnen-
heim (Weinheim) in öffentlicher Versammlung am 13. März (766). Handzeichen des Stif-
ters Wintrulf. Handzeichen der (Zeugen) Ruother, Amalrich und Heimo. Der Schreiber
war Wiglar.

URKUNDE 675 (14. März 766 — Reg. 24)

Schenkung des Eigilbert unter König Pippin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 14. März, im oben genannten Jahre des Königs Pippin. Ich,
Agilbert, mache, bewogen durch göttliche Eingebung, zu meinem Seelenheil und um der
Wiedervergeltung in der Ewigkeit willen, durch diese Schenkungsurkunde und Willens-
erklärung eine Vergabung. Sie gilt dem heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem
am Flusse Wisscoz (Weschnitz) gelegenen Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht, beziehungs-
weise jener heiligmäßigen Mönchsvereinigung, welche ebendort unter der Leitung ihres
Abtes, des verehrungswürdigen Herrn Gundeland dem Gottesdienst obliegt. Ich bestimme,
daß meine Zuwendung für alle Ewigkeit gelten soll und erkläre, daß sie aus vollkommen
freiem Willen erfolgte. Ich schenke mit Wirksamkeit vom heutigen Tage mein Eigentum
in pago lobodonensi (im Ladengau), nämlich eine Hof reite, gelegen im Dorf
 
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