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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 2): Schenkungsurkunden Nr. 167 - 818, Oberrheingau und Ladengau — Lorsch, 1968

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https://doi.org/10.11588/diglit.20232#0267
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sechs Bücher, drei Reliquienbehälter, Pferde, Rinder, Schweine, Hammel oder anderes
Kleingetier, Vieh beiderlei Geschlechtes und jeglicher Größe; alles, ob es nun aus väter-
lichem oder mütterlichem Erbe stammt, ob es gekauft oder auf anderweitige gesetzliche
Weise an mich gelangt ist. Ich schenke ferner alles, was ich erarbeitet oder erworben
habe, seitdem ich die erste Schenkung (laut Utk. Nr. 713) durchgeführt habe. Endlich
begebe ich mich selbst in die Knechtschaft des Hl. Nazarius. Alles übergebe und übertrage
ich im Namen Gottes aus meinem Besitzrecht in sein Eigentums- und Herrenrecht. Möge
es auf ewig sein eigen sein. Wenn aber künftig jemand, was ich allerdings nicht hoffe —
und so weiter — bis: er sei verurteilt, an die kaiserliche Kammer drei Goldunzen und
an die Kirche fünf Pfund Silber zu entrichten. Geschehen im Kloster Lorsch am 11. Juli
(790). Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Namenszeichen des Priesters Erle-
bald, der diese Schenkung durchgeführt hat. Handzeichen der (Zeugen) Willibert, Wolf-
grim und Salacho. Rudolf war der Schreiber.

URKUNDE 716 (7. April 790 — Reg. 2170)

Schenkung der Herilind im gleichen Dorf unter Kaiser (richtig: König)

Karl und Abt Richbodo

Im gleichen Jahre schenke ich, Herilind, dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, der
im Kloster Lorsch ruht, die beiden Leibeigenen Willolf und Uodilniwe und zehn Morgen
Land, gelegen in

Wibilingen (Heidelberg-Wieblingen). In Christi Namen soll der Heilige alles auf ewig
besitzen. Die Schenkung ist damit rechtskräftig geworden. Handzeichen der Herilind,
welche veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
Handzeichen der (Zeugen) Willibert, Miarold und Ruaddolf. Grimhar war der Schreiber.
Geschehen im Kloster Lorsch am 7. April (790).

URKUNDE 717 (14. Juli 792 — Reg. 2386)

Schenkung des Erprath im nämlichen Dorf unter Kaiser (richtig: König)

Karl und Abt Richbodo

Ich, Erprath, mache im Namen Gottes und zu meinem Seelenheile eine nach meinem
Willen für ewige Zeiten bestimmte Vergabung an den heiligen Märtyrer Christi Nazarius,
welcher im Oberrheingauer Kloster Lorsch ruht. Ich schenke in

Wibilingen (Heidelberg-Wieblingen) eine Hof reite, einen Weinberg, zehn Morgen
Land und vier Leibeigene. Mit Wirksamkeit vom gegenwärtigen Tage übergebe und über-
trage ich dies alles im Namen Gottes aus meinem Besitzrecht in das Eigentums- und
Herrenrecht des Hl. N(azarius). Auf ewig möge es sein eigen sein. Der Vertragsabschluß
ist damit in Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lorsch, am 14. Juli im 24. Regierungs-
jahr (792) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Erphrahd, der diese Schen-
kung machte. Handzeichen der (Zeugen) Benno, Sigirich und Willirich. Reginbert als
Schreiber.
 
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