Der Ausschuß für deutsche Kriegsgefangene des
Frankfurter vereins vom Roten Kreuz.
Tin Rückblick.
Sls nach den ersten Zchlachten des weltkrieges die lZahl der (befangenen und vermißten
eine unvorhergefebene höhe erreichte, entstanden in allen Teilen unseres vaterlandes zumeist
im Llnschlutz an die Kot-Rreuz- oder sonstigen Kriegsfürsorge-Drganisationen Lokalstellen.
die sich mit der Eefangenen- und vermitztennachforschung befatzten. viese arbeiteten ohne an
eine Zentralstelle angeschlossen zu sein, auch ohne jedwede Fiihlung, untereinander, so datz bald
unvermeidliche Leer- und voppelarbeit und verwirrung entstehen mutzte; denn die besorgten
Vngehörigen wandten sich ost an mehrere der bestehenden Stellen gleichzeitig, um mit deren hllfe
nach einem Tefangenen oder vermitzten nachforschen zu lassen. va die Fäden im neutralen
oder feindlichen Vusland zusammenlaufen mutzten, entstand auch bei diesen Stellen, sowie bei den
deutschen vehörden durch gleichzeitige Knfragen nach ein und derselben person eine derartige
Vrbeitshäusung, datz ein geordneter Teschäftsgang unmöglich wurde. Ende des Iahres ldt4
entschloß man sich in Frankfurt a.w., eine großzügige Drganisation für vermitztennachforschung
und Eefangenenfürsorge ins Leben zu rufen. von der voraussetzung ausgehend, daß eine sach-
gemätze und erfolgreiche Tätigkeit am besten im Cinvernehmen mit den heeresorganen erfolgen
würde, wandte man sich an das preuß. ltriegsministerium und erfuhr, daß in hamburg die
vurchführung ähnlicher bestrebungen im Tange sei. viese Mtteilung führte zu einer MHIung-
nahme mit den in Frage kommenden hamburger Rreisen und hieran anschliehende Besprechungen
im llriegsministerium zeitigten als Ergebnis, dah die Einrichtung einer über ganz veutschland
zugleich auch im Einverständnis mit dem Zentralkomitee der veutschen vereine vom Roten ltreuz
zu schaffenden Grganisation Frankfurt und hamburg als Zentralstellen übertragen wurde, wobei
vereinbart wurde, datz Frankfurt sich als Sentrale die Drganisationen Süddeutschlands, der Rhetn-
provinz und der provinz hejsen-vassau, sowie des Mrstentums waldeck anzugliedern habe,
während sich der hamburger vereinigung die vereine vorddeutschlands einschließlich des llönig-
reichs Sachsen zu unterstellen hätten.
vie verhandlungen mit den bereits in den einzelnen Bundesstaaten und provinzen bestehenden
lokalen vereinigungen waren oft schwierig, da diese Bedenken trugen, sich in ihrer Betätigung
irgendwelche Leschränkungen auferlegen zu lassen, die bei dem Beitritt zu einer Tesamt-
organisation unvermeidlich waren. vie grötzten Schwierigkeiten waren jedoch dort zu überwinden,
wo an einem Grte mehrere Drganisatiönen bestanden, da für den Llnschlutz an die Zentralstelle
stets die Bedingung gemacht werden mußte, datz nur eine örtliche Grganisation bestehen bleiben
könne. Schlietzlich mutzten in einer Reihe von provinzen und Städten erst entsprechende vereine
oder Vusschüsse ins Leben gerufen werden. lln richtiger Erkenntnis der vorteile des lZusammen-
schlusses gelang es jedoch, im Mai 1915 sämtliche vereine und Grtsstellen, die sich der vermißten-
nachforschung und Tefangenenfürsorge widmeten, zum Beitritt zu bewegen, so daß im wlai 1915
eine über ganz veutschland verbreitete Ärbeitsgemeinschaft vorhanden war.
Burz nach Beendigung dieser vorarbeit wurden die beiden 2entralstellen Frankfurt und
hamburg seitens des ttriegsministeriums zu amtlichen Vuskunftsstellen im Linne der
Ürtikels 14 Äbsatz 1 der haager Landkriegsordnung, Reichsgesetzblatt 1910, Zeite 122, ernmnt
und dem Zentralnachweisebureau des Rönigl. preutz. Rriegsministeriums angegliedert und mit
behördlicher Tigenschaft ausgestattet.
2u gleicher Zeit erfolgte die Trnennung der beiden, die Zentrale Frankfurt ehrenamtlich
leitenden Llusschutzmitglieder, heinrich Lismann und Rudolf Lismann und des ehrenamtlichen
Leiters der hamburger Zentrale Rudols h. petersen zu velegierten des llaiserlichen llommissars
und wilitärinspekteurs der freiw. Rrankenpflege.
vie offizielle Ztellung, die nun Frankfurt und hamburg sowie deren Leiter einnahmen, er-
leichterten die gesamte Nachforschungstätigkeit und Fürsorge außerordentlich, denn nachdem diese
Zentralen nunmehr Lehörden darstellten, war ihnen auch jede militärische und sonstige Llmts-
stelle zu genauester Lluskunftserteilung verpflichtet.
Nachträglich wurde die verbindung zwischen den beiden Zentralen und den llriegsministerien
der Bundesstaaten Bapern, württemberg und Sachsen hergestellt.
Eine weitere Llrbeitsteilung wurde, ebenfalls im Linverständnis mit den Behörden, zwischen
Frankfurt und hamburg dahingehend vereinbart, datz Frankfurt die vermißtennachforschung des
westlichen Briegsschauplatzes und die Mrsorge der im westen Tefangengehaltenen übernahm,
während hamburg die gleiche Tätigkeit für den Gsten zufiel.
hamburg überwies die ihm von seinen Unterausschüssen zugegangenen vermißten- und
Unterstützungsmeldungen für den westen zur weiteren Behandlung Frankfurt, während Frankfurt
die den Gsten betreffenden weldungen feiner Unterausschüsse an hamburg übersandte.
vurch diese Uegelung war sowohl die vermißtennachforschung nach ein und demselben ver-
mißten als auch die Fürsorge sür ein und denselben Tefangenen entweder durch hamburg oder
durch Frankfurt sichergestellt und eine voppelnachforschung und Voppelversorgung durch die in
den beiden öentralen für ieden Fall sofort angelegte personalkarte, durch die weitere Meldungen
sofort festgestellt werden konnten, ausgeschlossen.
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Frankfurter vereins vom Roten Kreuz.
Tin Rückblick.
Sls nach den ersten Zchlachten des weltkrieges die lZahl der (befangenen und vermißten
eine unvorhergefebene höhe erreichte, entstanden in allen Teilen unseres vaterlandes zumeist
im Llnschlutz an die Kot-Rreuz- oder sonstigen Kriegsfürsorge-Drganisationen Lokalstellen.
die sich mit der Eefangenen- und vermitztennachforschung befatzten. viese arbeiteten ohne an
eine Zentralstelle angeschlossen zu sein, auch ohne jedwede Fiihlung, untereinander, so datz bald
unvermeidliche Leer- und voppelarbeit und verwirrung entstehen mutzte; denn die besorgten
Vngehörigen wandten sich ost an mehrere der bestehenden Stellen gleichzeitig, um mit deren hllfe
nach einem Tefangenen oder vermitzten nachforschen zu lassen. va die Fäden im neutralen
oder feindlichen Vusland zusammenlaufen mutzten, entstand auch bei diesen Stellen, sowie bei den
deutschen vehörden durch gleichzeitige Knfragen nach ein und derselben person eine derartige
Vrbeitshäusung, datz ein geordneter Teschäftsgang unmöglich wurde. Ende des Iahres ldt4
entschloß man sich in Frankfurt a.w., eine großzügige Drganisation für vermitztennachforschung
und Eefangenenfürsorge ins Leben zu rufen. von der voraussetzung ausgehend, daß eine sach-
gemätze und erfolgreiche Tätigkeit am besten im Cinvernehmen mit den heeresorganen erfolgen
würde, wandte man sich an das preuß. ltriegsministerium und erfuhr, daß in hamburg die
vurchführung ähnlicher bestrebungen im Tange sei. viese Mtteilung führte zu einer MHIung-
nahme mit den in Frage kommenden hamburger Rreisen und hieran anschliehende Besprechungen
im llriegsministerium zeitigten als Ergebnis, dah die Einrichtung einer über ganz veutschland
zugleich auch im Einverständnis mit dem Zentralkomitee der veutschen vereine vom Roten ltreuz
zu schaffenden Grganisation Frankfurt und hamburg als Zentralstellen übertragen wurde, wobei
vereinbart wurde, datz Frankfurt sich als Sentrale die Drganisationen Süddeutschlands, der Rhetn-
provinz und der provinz hejsen-vassau, sowie des Mrstentums waldeck anzugliedern habe,
während sich der hamburger vereinigung die vereine vorddeutschlands einschließlich des llönig-
reichs Sachsen zu unterstellen hätten.
vie verhandlungen mit den bereits in den einzelnen Bundesstaaten und provinzen bestehenden
lokalen vereinigungen waren oft schwierig, da diese Bedenken trugen, sich in ihrer Betätigung
irgendwelche Leschränkungen auferlegen zu lassen, die bei dem Beitritt zu einer Tesamt-
organisation unvermeidlich waren. vie grötzten Schwierigkeiten waren jedoch dort zu überwinden,
wo an einem Grte mehrere Drganisatiönen bestanden, da für den Llnschlutz an die Zentralstelle
stets die Bedingung gemacht werden mußte, datz nur eine örtliche Grganisation bestehen bleiben
könne. Schlietzlich mutzten in einer Reihe von provinzen und Städten erst entsprechende vereine
oder Vusschüsse ins Leben gerufen werden. lln richtiger Erkenntnis der vorteile des lZusammen-
schlusses gelang es jedoch, im Mai 1915 sämtliche vereine und Grtsstellen, die sich der vermißten-
nachforschung und Tefangenenfürsorge widmeten, zum Beitritt zu bewegen, so daß im wlai 1915
eine über ganz veutschland verbreitete Ärbeitsgemeinschaft vorhanden war.
Burz nach Beendigung dieser vorarbeit wurden die beiden 2entralstellen Frankfurt und
hamburg seitens des ttriegsministeriums zu amtlichen Vuskunftsstellen im Linne der
Ürtikels 14 Äbsatz 1 der haager Landkriegsordnung, Reichsgesetzblatt 1910, Zeite 122, ernmnt
und dem Zentralnachweisebureau des Rönigl. preutz. Rriegsministeriums angegliedert und mit
behördlicher Tigenschaft ausgestattet.
2u gleicher Zeit erfolgte die Trnennung der beiden, die Zentrale Frankfurt ehrenamtlich
leitenden Llusschutzmitglieder, heinrich Lismann und Rudolf Lismann und des ehrenamtlichen
Leiters der hamburger Zentrale Rudols h. petersen zu velegierten des llaiserlichen llommissars
und wilitärinspekteurs der freiw. Rrankenpflege.
vie offizielle Ztellung, die nun Frankfurt und hamburg sowie deren Leiter einnahmen, er-
leichterten die gesamte Nachforschungstätigkeit und Fürsorge außerordentlich, denn nachdem diese
Zentralen nunmehr Lehörden darstellten, war ihnen auch jede militärische und sonstige Llmts-
stelle zu genauester Lluskunftserteilung verpflichtet.
Nachträglich wurde die verbindung zwischen den beiden Zentralen und den llriegsministerien
der Bundesstaaten Bapern, württemberg und Sachsen hergestellt.
Eine weitere Llrbeitsteilung wurde, ebenfalls im Linverständnis mit den Behörden, zwischen
Frankfurt und hamburg dahingehend vereinbart, datz Frankfurt die vermißtennachforschung des
westlichen Briegsschauplatzes und die Mrsorge der im westen Tefangengehaltenen übernahm,
während hamburg die gleiche Tätigkeit für den Gsten zufiel.
hamburg überwies die ihm von seinen Unterausschüssen zugegangenen vermißten- und
Unterstützungsmeldungen für den westen zur weiteren Behandlung Frankfurt, während Frankfurt
die den Gsten betreffenden weldungen feiner Unterausschüsse an hamburg übersandte.
vurch diese Uegelung war sowohl die vermißtennachforschung nach ein und demselben ver-
mißten als auch die Fürsorge sür ein und denselben Tefangenen entweder durch hamburg oder
durch Frankfurt sichergestellt und eine voppelnachforschung und Voppelversorgung durch die in
den beiden öentralen für ieden Fall sofort angelegte personalkarte, durch die weitere Meldungen
sofort festgestellt werden konnten, ausgeschlossen.
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