mit den Bewohnern von Gebäude 1 in Zusammen-
hang. Die Funde aus dem Wandgraben funktionie-
ren in diesem Fall also lediglich als eine Datierung
post quem. Die beiden Pfostengruben haben kein
datierbares Material erbracht.
Der Periode, in der Gebäude 3 bewohnt wurde,
können vielleicht einige Scherben, die oben in der
Füllung der Gruben nordöstlich des Gebäudes ge-
funden wurden, zugezählt werden. Es sind dort
drei Scherben gefunden worden, jeweils in typi-
scher Stichband-, Rössener- und Bayrisch-Rössener
Technik.
Gebäude 4
Mit diesem Hausgrundriß wird versucht, eine Reihe
von scheinbar voneinander unabhängigen Daten aus
den Quadraten J-4, K-4, K-5, L-4 und L-5 zu einem
Ganzen zusammenzufügen (Abb. 2, Taf. 6). Der
betreffende Geländeteil ist derart mit Pfostengru-
ben und Gruben übersät, daß unsere Wahl der
Innenpfosten unrichtig sein mag. Der Grundriß ist
also ein Vorschlag, der es wert scheint, tentativ ver-
öffentlicht zu werden.
Die rekonstruierte Länge beträgt 13,50 m. Die
Breite variiert von 4,80 m im NW-Teil bis 7,50 m
an anderer Stelle. Von vier der sechs Innenpfosten
ist die Tiefe der Gruben bekannt; sie beträgt durch-
schnittlich 32 cm. Die einzige vollständige DPR ist
5,70 m lang. Der Wandgraben im NW ist relativ
sehr tief. Die NW-Wand reicht bis 80 cm tief. Die
beiden Quergräben sind etwas weniger tief. Sie
laufen aber beide in eine ausgesprochene Pfosten-
grube aus, die 58 bzw. 54 cm tief sind. Bemerkens-
wert ist die ungleiche Länge der beiden Quergrä-
ben. Die Wandpfostengruben sind im Durchschnitt
18,6 cm tief, variierend zwischen 9 und 43 cm.
Der Wandgraben paßt typologisch wohl noch in die
Linearbandkeramik, obwohl seine große Tiefe in
Hienheim entschieden eine Ausnahme darstellt.
Einige Stichbandkeramik-Scherben, die in der Gräb-
chenfüllung gefunden worden sind, schließen diese
eventuelle Datierung jedoch aus. Das Wandgräb-
chen schneidet eine Linearbandkeramik-Grube, die
zu Gebäude 2 gezählt werden kann (Fundnr. 748).
Übrigens befinden sich innerhalb des Hausgrund-
risses noch drei Chamer Gruben (Fundnr. 747, 774
und 827), die hier außer Betracht bleiben können,
und drei mittelneolithische Gruben (Fundnr. 731,
733 und 735). Von den zuletzt genannten fragt man
sich, ob sie vor, während oder nach der Existenz
von Gebäude 4 angesetzt werden sollen. Es er-
scheint unwahrscheinlich, daß man Gruben in den
Gebäuden aushob. Gegen die Anlegung nach der
Besiedlung kann vorgebracht werden, daß der Haus-
grundriß dann in eine frühe Phase in der Entwick-
lung der Stichbandkeramik gestellt werden müßte,
was aus typologischen Gründen nicht wahrschein-
lich ist. Dies bedeutet, daß Gebäude 4 in der Spät-
phase der Bandkeramik angesetzt werden müßte.
Eine Datierungsmöglichkeit bieten zahlreiche Scher-
ben eines Gefäßes, die nahe beisammen in dem
Wandgräbchen gefunden wurden (Fundnr. 781;
Taf. 69). Der Ton dieser Ware ist sehr stark mit
grobem Sand (1—2 mm) gemagert, zwischen dem
manchmal grober Kies anzutreffen ist. Die Ober-
fläche ist stark verwittert, wird aber ursprünglich
ziemlich glatt gewesen sein. Die Innenoberfläche ist
geschmort, die Außenseite ist dunkelgrau bis röt-
lich braun gefleckt. An dem Hals befinden sich mit
Sicherheit drei horizontal-ovale Knubben mit einem
abgeflachten Rücken, in dem Dellen angebracht sind.
Die Möglichkeit, daß das Gefäß ursprünglich vier
solcher Knubben besessen hat, ist nicht auszuschlie-
ßen. Die Verzierungsweise der Knubben treffen wir
auf verzierter mittelneolithischer Keramik aus Hien-
heim noch dreimal an, und zwar in den Fundnum-
mern 396 (Taf. 68) und 398 (Taf. 60) auf Knubben
und in 363 (Taf. 58) auf einem Henkel. Dadurch
verfügen wir über eine annehmbare Datierung für
Hausgrundriß 4.
Gebäude 5
Dieser Hausgrundriß wurde in einem Teil des Ge-
ländes gefunden, wo kein Einfluß von Abschwem-
mung zu bemerken war. Der Bau wurde in zwei
verschiedenen Flächen untersucht; in den Quadraten
J-4,5, K-4,5 (Abb. 3, Taf. 5).
Die Länge beträgt 11 m. Die Breite variiert von
4 m innerhalb des NW-Wandgräbchens, bis 4,40 m
im Rest des Gebäudes geschätzt. Die vier DPRn
sind im Durchschnitt 31 cm tief eingegraben, wobei
allerdings berücksichtigt werden muß, daß die bei-
den am meisten nordwestlich liegenden Reihen sich
als viel tiefer verankert erwiesen, nämlich im
Durchschnitt 38 cm gegenüber 24 cm für die bei-
den anderen. Die Abstände zwischen dem Wand-
gräbchen und den verschiedenen DPRn betragen
2,60, 3,50, 3,30 und 1,60 m. Das Wandgräbchen
ist unregelmäßig gebildet. Der längere Arm besitzt
größere Tiefe, nämlich etwa 30 cm, während der
kürzere Arm weniger als 20 cm tief ist. Von den
Wandpfosten fehlt jede Spur in der NO-Wand.
Wahrscheinlich ist die Fläche an dieser Stelle vom
Bagger gerade etwas tiefer ausgegraben worden als
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hang. Die Funde aus dem Wandgraben funktionie-
ren in diesem Fall also lediglich als eine Datierung
post quem. Die beiden Pfostengruben haben kein
datierbares Material erbracht.
Der Periode, in der Gebäude 3 bewohnt wurde,
können vielleicht einige Scherben, die oben in der
Füllung der Gruben nordöstlich des Gebäudes ge-
funden wurden, zugezählt werden. Es sind dort
drei Scherben gefunden worden, jeweils in typi-
scher Stichband-, Rössener- und Bayrisch-Rössener
Technik.
Gebäude 4
Mit diesem Hausgrundriß wird versucht, eine Reihe
von scheinbar voneinander unabhängigen Daten aus
den Quadraten J-4, K-4, K-5, L-4 und L-5 zu einem
Ganzen zusammenzufügen (Abb. 2, Taf. 6). Der
betreffende Geländeteil ist derart mit Pfostengru-
ben und Gruben übersät, daß unsere Wahl der
Innenpfosten unrichtig sein mag. Der Grundriß ist
also ein Vorschlag, der es wert scheint, tentativ ver-
öffentlicht zu werden.
Die rekonstruierte Länge beträgt 13,50 m. Die
Breite variiert von 4,80 m im NW-Teil bis 7,50 m
an anderer Stelle. Von vier der sechs Innenpfosten
ist die Tiefe der Gruben bekannt; sie beträgt durch-
schnittlich 32 cm. Die einzige vollständige DPR ist
5,70 m lang. Der Wandgraben im NW ist relativ
sehr tief. Die NW-Wand reicht bis 80 cm tief. Die
beiden Quergräben sind etwas weniger tief. Sie
laufen aber beide in eine ausgesprochene Pfosten-
grube aus, die 58 bzw. 54 cm tief sind. Bemerkens-
wert ist die ungleiche Länge der beiden Quergrä-
ben. Die Wandpfostengruben sind im Durchschnitt
18,6 cm tief, variierend zwischen 9 und 43 cm.
Der Wandgraben paßt typologisch wohl noch in die
Linearbandkeramik, obwohl seine große Tiefe in
Hienheim entschieden eine Ausnahme darstellt.
Einige Stichbandkeramik-Scherben, die in der Gräb-
chenfüllung gefunden worden sind, schließen diese
eventuelle Datierung jedoch aus. Das Wandgräb-
chen schneidet eine Linearbandkeramik-Grube, die
zu Gebäude 2 gezählt werden kann (Fundnr. 748).
Übrigens befinden sich innerhalb des Hausgrund-
risses noch drei Chamer Gruben (Fundnr. 747, 774
und 827), die hier außer Betracht bleiben können,
und drei mittelneolithische Gruben (Fundnr. 731,
733 und 735). Von den zuletzt genannten fragt man
sich, ob sie vor, während oder nach der Existenz
von Gebäude 4 angesetzt werden sollen. Es er-
scheint unwahrscheinlich, daß man Gruben in den
Gebäuden aushob. Gegen die Anlegung nach der
Besiedlung kann vorgebracht werden, daß der Haus-
grundriß dann in eine frühe Phase in der Entwick-
lung der Stichbandkeramik gestellt werden müßte,
was aus typologischen Gründen nicht wahrschein-
lich ist. Dies bedeutet, daß Gebäude 4 in der Spät-
phase der Bandkeramik angesetzt werden müßte.
Eine Datierungsmöglichkeit bieten zahlreiche Scher-
ben eines Gefäßes, die nahe beisammen in dem
Wandgräbchen gefunden wurden (Fundnr. 781;
Taf. 69). Der Ton dieser Ware ist sehr stark mit
grobem Sand (1—2 mm) gemagert, zwischen dem
manchmal grober Kies anzutreffen ist. Die Ober-
fläche ist stark verwittert, wird aber ursprünglich
ziemlich glatt gewesen sein. Die Innenoberfläche ist
geschmort, die Außenseite ist dunkelgrau bis röt-
lich braun gefleckt. An dem Hals befinden sich mit
Sicherheit drei horizontal-ovale Knubben mit einem
abgeflachten Rücken, in dem Dellen angebracht sind.
Die Möglichkeit, daß das Gefäß ursprünglich vier
solcher Knubben besessen hat, ist nicht auszuschlie-
ßen. Die Verzierungsweise der Knubben treffen wir
auf verzierter mittelneolithischer Keramik aus Hien-
heim noch dreimal an, und zwar in den Fundnum-
mern 396 (Taf. 68) und 398 (Taf. 60) auf Knubben
und in 363 (Taf. 58) auf einem Henkel. Dadurch
verfügen wir über eine annehmbare Datierung für
Hausgrundriß 4.
Gebäude 5
Dieser Hausgrundriß wurde in einem Teil des Ge-
ländes gefunden, wo kein Einfluß von Abschwem-
mung zu bemerken war. Der Bau wurde in zwei
verschiedenen Flächen untersucht; in den Quadraten
J-4,5, K-4,5 (Abb. 3, Taf. 5).
Die Länge beträgt 11 m. Die Breite variiert von
4 m innerhalb des NW-Wandgräbchens, bis 4,40 m
im Rest des Gebäudes geschätzt. Die vier DPRn
sind im Durchschnitt 31 cm tief eingegraben, wobei
allerdings berücksichtigt werden muß, daß die bei-
den am meisten nordwestlich liegenden Reihen sich
als viel tiefer verankert erwiesen, nämlich im
Durchschnitt 38 cm gegenüber 24 cm für die bei-
den anderen. Die Abstände zwischen dem Wand-
gräbchen und den verschiedenen DPRn betragen
2,60, 3,50, 3,30 und 1,60 m. Das Wandgräbchen
ist unregelmäßig gebildet. Der längere Arm besitzt
größere Tiefe, nämlich etwa 30 cm, während der
kürzere Arm weniger als 20 cm tief ist. Von den
Wandpfosten fehlt jede Spur in der NO-Wand.
Wahrscheinlich ist die Fläche an dieser Stelle vom
Bagger gerade etwas tiefer ausgegraben worden als
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