Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Modderman, Pieter J.; Clason, Anneke
Die neolithische Besiedlung bei Hienheim, Ldkr. Kelheim (Band 1): Die Ausgrabungen am Weinberg 1965 bis 1970 — Kallmünz/​Opf.: Verlag Michael Lassleben, 1977

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.63701#0059
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
GRÄBEN

In der Periode bis einschließlich 1970 sind in Hien-
heim große Teile von zwei mehr oder weniger par-
allel verlaufenden Gräben zum Vorschein gekom-
men (Taf. 8, 9, 10 und 13). 1974 sind noch einige
Einzelheiten hinzugekommen, die es genau genom-
men wenig sinnvoll machen, im Rahmen dieser Ver-
öffentlichung diesen beiden Gräben ausführlich Auf-
merksamkeit zu widmen. An anderer Stelle ist das
bereits geschehen (Modderman 1976), wovon unten
auf S. 131 eine Zusammenfassung gegeben wird. Hier
beschränken wir uns auf die Beschreibung.
Es handelt sich um zwei Gräben, die beide auf
zwei Seiten im Steilhang zur Niederterrasse der
Donau enden (Taf. 8 und 13). Sie umschließen ein
einigermaßen ovales Gelände. Der Raum innerhalb
des inneren Grabens mißt 37 X 48 m; für den
äußeren Graben sind es 44 X 58 m. Die beiden
Gräben verlaufen nicht exakt parallel, denn der
Abstand zwischen ihnen variiert von 3 m im S bis
6 m im N. Beide Gräben sind zweimal unterbro-
chen; im inneren Graben wurde 1974 eine dritte
Unterbrechung festgestellt. Die Breite des inneren
Grabens liegt in der gezeichneten Fläche zwischen
1,05 und 1,65 m. Der äußere Graben ist erheblich
breiter. Dort variiert die Breite zwischen 1,80 und
2,35 m. Die Tiefen der Gräben sind weniger un-
terschiedlich. Die des inneren variiert zwischen 0,80
und 1,40 m und die des äußeren zwischen 1,00 und
1,30 m. Diese letzteren Maße sind gemessen, aus-
gehend von der heutigen Bodenoberfläche.
Im Querschnitt gibt es Unterschiede zwischen den
beiden Gräben (Taf. 75). Beide sind sog. Sohlgrä-
ben, aber während der innere in drei Querschnitten

und zwei Schnitten durch die Enden fast senkrechte
Seiten aufwies, waren diese bei dem äußeren Gra-
ben in vier Querschnitten und drei Schnitten durch
die Enden zwar steil auf der Innenseite, aber nie
senkrecht, die Außenseite war noch weniger steil
und eher rund.
Die Gräben sind durch den Löß hindurch bis in den
darunter liegenden Flußschotter gegraben worden.
Ein Teil des ausgehobenen Kieses ist wieder in die
Gräben zurückgespült. Bei dem inneren Graben,
etwas nördlich von der W-Unterbrechung, stammte
dieser Kies eindeutig von außerhalb des Grabens,
was zu der Schlußfolgerung führt, daß die aus dem
Graben ausgehobene Erde dort ursprünglich gele-
gen hat. Das gleiche Phänomen hat sich bei dem
äußeren Graben ergeben, mit dem Unterschied, daß
dieser Graben zunächst vor allem an der Außen-
seite zugespült ist.
Die Funde aus den Gräben sind in einigen Schnit-
ten gesammelt worden. Das Ausgraben der vollstän-
digen Gräben würde sicherlich zwei Monate Zeit
in Anspruch nehmen. Wir verfügen über eine C14-
Datierung von 2390 ± 55 v. Chr. (GrN-5732) von
Holzkohle, die aus der unteren Hälfte des inneren
Grabens beim nördlichen Durchgang stammt. Ganz
unten in demselben Graben ist eine unverkennbare
Chamer Scherbe (Nr. 445) gefunden worden. Aus
der Grabenfüllung stammen viel mehr Scherben
von Chamer Keramik, so daß eine Datierung in
diese Periode feststeht (Taf. 84 und 85). Selbstver-
ständlich sind in dem Graben auch Funde aus älte-
ren Perioden gemacht worden, unter denen solche
aus der Bandkeramik stark überwiegen.

SONSTIGE ERSCHEINUNGEN

Durch die Quadrate C, D, E-2, 3, 4, 5 läuft eine
Karrenspur, die an dem in die Radspuren einge-
fahrenen Kies zu erkennen war (Taf. 8 und 9). Ur-
sprünglich (1968) glaubten wir es mit einem drit-
ten Graben zu tun zu haben, aber das erwies sich
hinterher als unrichtig. Die Spur ist mit Sicherheit
jünger als die Füllung der beiden Gräben, was erst
klar wurde, als der Kies, vom Regen saubergespült,
auf der Grabungsfläche lag. Die Karrenspur läßt
sich nicht genauer datieren.

Sehr rezenten Datums ist eine Grube, die im Qua-
drat J-5 angelegt worden ist (Taf. 5). Die betreffende
Parzelle war bis 1970 im Besitz der Hienheimer
Kirche. Es wurde damals erwogen, hier einen Fried-
hof anzulegen, aber als sich dann beim Graben der
hier gemeinten Grube herausstellte, daß sich der
Boden zu diesem Zweck weniger eignet, hat man
von diesen Plänen wieder Abstand genommen.

— 55
 
Annotationen