5,60 m breit ist. Dennoch sind uns u. a. aus Inden 1
solche geringen Breitenmaße schon bekannt und
nicht nur bei den kleineren Gebäuden. Die wenigen
Angaben aus Hienheim in bezug auf die Breiten
der mittelneolithischen Hausgrundrisse weichen nicht
ab von den aus anderen Fundorten bekannten.
c) Es ist fraglich, inwieweit man die Einteilung in
„Großbauten“, „Bauten“ und „Kleinbauten“, die für
die Linearbandkeramik auf gestellt worden ist, auch
auf die Hausgrundrisse aus dem Mittelneolithikum
anwenden kann. Bei den Gebäuden 3, 4, 15, 22 und
vielleicht 10 aus Hienheim könnte man mit Hilfe
der Wandgräbchen NW-Teile unterscheiden. Das-
selbe gilt für zwei Gebäude aus Zwenkau (Quitta
1956), die zu der alten Stichbandkeramik gezählt
werden, und den Hausgrundriß aus Schwäbisch-Hall
(Huber 1972). Bezeichnend ist, daß das Niederrhein-
gebiet25 in dieser Aufzählung fehlt, ebenso wie Böh-
men und Mähren. Dort setzen sich die Wandgräb-
chen über die gesamte Länge der Wände fort, so
daß ein eigener NW-Teil schwer zu unterscheiden
ist. Die Erfahrungen aus Zwenkau, Schwäbisch-Hall
und Hienheim deuten darauf, daß die NW-Teile im
Mittelneolithikum noch eine Funktion erfüllt haben.
Man darf die Möglichkeit jedoch nicht ausschließen,
daß sie in jener Periode außer Gebrauch gekommen
sind.
Mit einigen Vorbehalten könnte man die mittelneo-
lithischen Hausgrundrisse aus Hienheim in „Bauten“
und „Kleinbauten“ einteilen, denn Indizien für ein
Gebäude, das den Namen „Großbau“ verdiente, feh-
len völlig. Zu den „Bauten“ darf man dann die Num-
mern 3, 4, 10 (?), 15 und 22 zählen; „Kleinbauten“
sind die Nummern 9, 20 und 23. Von den übrigen
läßt sich nichts sagen. Der Unterschied mit dem
Niederrheingebiet, wo „Langbauten“ so charakteri-
stisch sind, springt stark ins Auge.
d) Bei den mittelneolithischen Hausgrundrissen aus
Hienheim kennen wir ausschließlich einzelne Wand-
pfostenreihen. Die Pfosten stehen im Durchschnitt
dichter aufeinander als in der linearbandkerami-
schen Periode. Die Wandpfostenreihen setzen sich
den Wandgräbchen der NW-Teile entlang fort. Bei
Haus 3 gehen sie dabei sogar über die NW-Wand
hinaus. Die von einer Dreipfostenreihe gebildete
SO-Wand liegt ebenfalls innerhalb des Endes der
Wandpfostenreihen, was ein regelmäßig auf treten-
des Merkmal stichbandkeramischer und Rössener
Häuser ist. Die einzige vergleichbare Wandkonstruk-
tion finden wir in Schwäbisch-Hall (Huber 1972),
wo die Pfosten nur 30—40 cm auseinanderstehen,
aber dies kann sehr gut dem Wiederaufbau des be-
treffenden Langhauses zuzuschreiben sein. Die Pfo-
sten könnten dann abwechselnd zum einen und zum
anderen Gebäude gehört haben.
e) Der Grundriß der NW-Teile in Hienheim bildet
ein gleichseitiges Trapez, dessen Höhe zwischen 1,90
und 2,40 m variiert. Auffällig ist, daß bei Bau 3
zwischen den Enden des Wandgräbchens nur eine
Pfostengrube gefunden worden ist und nicht wie
bei Haus 15 eine vollständige Dreipfostenreihe. In
dieser Hinsicht bildet das Langhaus aus Schwäbisch-
Hall (Huber 1972) ein gutes Pendant. Hausgrund-
riß 22 scheint dasselbe Merkmal zu besitzen. Im
Jahre 1973 wurde das Phänomen noch einmal ange-
troffen, so daß wir sicherlich nicht von einer Aus-
nahme sprechen können. Besondere Aufmerksamkeit
sei auf die Tatsache gelenkt, daß die Enden der
Wandgräbchen in Bau 3 die Funktion der äußeren
Pfosten einer Dreipfostenreihe übernommen haben
und damit innerhalb des Hausgrundrisses ein or-
ganisches Ganzes bilden. Eine Ausnahmeposition
nimmt Gebäude 4 ein, wie dieses von uns rekon-
struiert worden ist. Der NW-Teil ist etwas unregel-
mäßig geformt. Der Wandgraben endet in Pfosten-
gruben, zwischen denen aber keine einzige Pfosten-
spur wiedergefunden worden ist.
f) Bei der Einteilung des restlichen Raumes inner-
halb der Hausgrundrisse mittels der Dreipfosten-
reihen sehen wir, daß es sowohl Zwei- als Drei-
teilung gibt. Ein einwandfreies Beispiel des ersteren
Typus ist Haus 20. Etwas weniger sicher sind wir uns
unserer Sache bei den Gebäuden 9 und 23, weil bei
ihnen Einzelheiten fehlen können. Als Beispiele für
Dreiteilung kommen die Gebäude 3 und 15 in Be-
tracht. Ob man Haus 4 dazuzählen will, hängt da-
von ab, wo man die Grenze zwischen NW-Teil und
Mittelteil legt.
Die Anzahl mittelneolithischer Häuser ist in Hien-
heim so gering, daß es äußerst gewagt wäre, eine
Zusammenfassung zu geben, in der charakteristische
Eigenschaften hervorgehoben würden. Die folgen-
den Punkte werden denn auch mit der erforderli-
chen Vorsicht präsentiert.
1. Das Fehlen von Langhäusern.
2. Die langen Wände, bestehend aus einzelnen Pfo-
stenreihen.
3. Die erkennbaren NW-Teile.
25) Der Hausgrundriß aus Bochum-Laer, den Günther (1973) mit Gebäude 15 aus Hienheim vergleicht, weist
sicherlich einige Ähnlichkeit auf, aber das Fehlen des Wandgräbchens und die größeren Abstände zwischen
den Wandpfosten sind Unterschiede, die m. E. nicht verharmlost werden dürfen.
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solche geringen Breitenmaße schon bekannt und
nicht nur bei den kleineren Gebäuden. Die wenigen
Angaben aus Hienheim in bezug auf die Breiten
der mittelneolithischen Hausgrundrisse weichen nicht
ab von den aus anderen Fundorten bekannten.
c) Es ist fraglich, inwieweit man die Einteilung in
„Großbauten“, „Bauten“ und „Kleinbauten“, die für
die Linearbandkeramik auf gestellt worden ist, auch
auf die Hausgrundrisse aus dem Mittelneolithikum
anwenden kann. Bei den Gebäuden 3, 4, 15, 22 und
vielleicht 10 aus Hienheim könnte man mit Hilfe
der Wandgräbchen NW-Teile unterscheiden. Das-
selbe gilt für zwei Gebäude aus Zwenkau (Quitta
1956), die zu der alten Stichbandkeramik gezählt
werden, und den Hausgrundriß aus Schwäbisch-Hall
(Huber 1972). Bezeichnend ist, daß das Niederrhein-
gebiet25 in dieser Aufzählung fehlt, ebenso wie Böh-
men und Mähren. Dort setzen sich die Wandgräb-
chen über die gesamte Länge der Wände fort, so
daß ein eigener NW-Teil schwer zu unterscheiden
ist. Die Erfahrungen aus Zwenkau, Schwäbisch-Hall
und Hienheim deuten darauf, daß die NW-Teile im
Mittelneolithikum noch eine Funktion erfüllt haben.
Man darf die Möglichkeit jedoch nicht ausschließen,
daß sie in jener Periode außer Gebrauch gekommen
sind.
Mit einigen Vorbehalten könnte man die mittelneo-
lithischen Hausgrundrisse aus Hienheim in „Bauten“
und „Kleinbauten“ einteilen, denn Indizien für ein
Gebäude, das den Namen „Großbau“ verdiente, feh-
len völlig. Zu den „Bauten“ darf man dann die Num-
mern 3, 4, 10 (?), 15 und 22 zählen; „Kleinbauten“
sind die Nummern 9, 20 und 23. Von den übrigen
läßt sich nichts sagen. Der Unterschied mit dem
Niederrheingebiet, wo „Langbauten“ so charakteri-
stisch sind, springt stark ins Auge.
d) Bei den mittelneolithischen Hausgrundrissen aus
Hienheim kennen wir ausschließlich einzelne Wand-
pfostenreihen. Die Pfosten stehen im Durchschnitt
dichter aufeinander als in der linearbandkerami-
schen Periode. Die Wandpfostenreihen setzen sich
den Wandgräbchen der NW-Teile entlang fort. Bei
Haus 3 gehen sie dabei sogar über die NW-Wand
hinaus. Die von einer Dreipfostenreihe gebildete
SO-Wand liegt ebenfalls innerhalb des Endes der
Wandpfostenreihen, was ein regelmäßig auf treten-
des Merkmal stichbandkeramischer und Rössener
Häuser ist. Die einzige vergleichbare Wandkonstruk-
tion finden wir in Schwäbisch-Hall (Huber 1972),
wo die Pfosten nur 30—40 cm auseinanderstehen,
aber dies kann sehr gut dem Wiederaufbau des be-
treffenden Langhauses zuzuschreiben sein. Die Pfo-
sten könnten dann abwechselnd zum einen und zum
anderen Gebäude gehört haben.
e) Der Grundriß der NW-Teile in Hienheim bildet
ein gleichseitiges Trapez, dessen Höhe zwischen 1,90
und 2,40 m variiert. Auffällig ist, daß bei Bau 3
zwischen den Enden des Wandgräbchens nur eine
Pfostengrube gefunden worden ist und nicht wie
bei Haus 15 eine vollständige Dreipfostenreihe. In
dieser Hinsicht bildet das Langhaus aus Schwäbisch-
Hall (Huber 1972) ein gutes Pendant. Hausgrund-
riß 22 scheint dasselbe Merkmal zu besitzen. Im
Jahre 1973 wurde das Phänomen noch einmal ange-
troffen, so daß wir sicherlich nicht von einer Aus-
nahme sprechen können. Besondere Aufmerksamkeit
sei auf die Tatsache gelenkt, daß die Enden der
Wandgräbchen in Bau 3 die Funktion der äußeren
Pfosten einer Dreipfostenreihe übernommen haben
und damit innerhalb des Hausgrundrisses ein or-
ganisches Ganzes bilden. Eine Ausnahmeposition
nimmt Gebäude 4 ein, wie dieses von uns rekon-
struiert worden ist. Der NW-Teil ist etwas unregel-
mäßig geformt. Der Wandgraben endet in Pfosten-
gruben, zwischen denen aber keine einzige Pfosten-
spur wiedergefunden worden ist.
f) Bei der Einteilung des restlichen Raumes inner-
halb der Hausgrundrisse mittels der Dreipfosten-
reihen sehen wir, daß es sowohl Zwei- als Drei-
teilung gibt. Ein einwandfreies Beispiel des ersteren
Typus ist Haus 20. Etwas weniger sicher sind wir uns
unserer Sache bei den Gebäuden 9 und 23, weil bei
ihnen Einzelheiten fehlen können. Als Beispiele für
Dreiteilung kommen die Gebäude 3 und 15 in Be-
tracht. Ob man Haus 4 dazuzählen will, hängt da-
von ab, wo man die Grenze zwischen NW-Teil und
Mittelteil legt.
Die Anzahl mittelneolithischer Häuser ist in Hien-
heim so gering, daß es äußerst gewagt wäre, eine
Zusammenfassung zu geben, in der charakteristische
Eigenschaften hervorgehoben würden. Die folgen-
den Punkte werden denn auch mit der erforderli-
chen Vorsicht präsentiert.
1. Das Fehlen von Langhäusern.
2. Die langen Wände, bestehend aus einzelnen Pfo-
stenreihen.
3. Die erkennbaren NW-Teile.
25) Der Hausgrundriß aus Bochum-Laer, den Günther (1973) mit Gebäude 15 aus Hienheim vergleicht, weist
sicherlich einige Ähnlichkeit auf, aber das Fehlen des Wandgräbchens und die größeren Abstände zwischen
den Wandpfosten sind Unterschiede, die m. E. nicht verharmlost werden dürfen.
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