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Nä88I^cä, ? 29
nung nicht statt finden könne/ daß schon in dem
126z. oder folgendem Jahre bey Beschluß und
W Endigung der Kriege um sothane Lande zwischen
M Landgraf Heinrichen dem Erleuchten/ und der Bra«
bantischen Herzogin Sophien und ihrem Sohn
°> tz Henrich dergleichen erbliches Verbündniß errichtet
morden seyn solle. Gleichwohl wenn wir nebst de-
N „xn gemeinen Geschichtschreibern fast alle gemeine
"« Publiciften und Feudisten zusammen nehmen, wel-
E che entweder die Materie kürzlich mit berühret/ oder
>W auch mit Fleiß und besonders verhandelt/ und uns
« Mühe geben / dieselben nachzusuchen, werden wir
M schwerlich ein anderes, denn dieses lesen und finden.
> H Als da sind unter den ersteren
Z-sc.
!ü Ä Zs. (7^/7. Zt^F^ ,
W u. s. w. Von den letzteren aber weiß
W ich dermalen zu nennen, /«.
?e/. /o.
/a. ?Lr7. ett. Die Ursache ist/ daß sie
NlO den gemeinen Geschichtschreibern blindlings nach-
Ws geschrieben, und die wahren Ursprünge der Erb-
aefh Verbrüderungen, und insbesondere unsere, von
geO welcher wir anjrtzo handeln, nicht reiflicher unter-
es sucht haben. Gestalten denn ich nicht allein be--
mM reits in ///«Fr-/ 7//. />. yo. deren
«i eine ziemliche Anzahl angeführet, sondern es mö-
— gen deren noch vielmehr zurück seyn, welche der-
"j!" gleichen Gedanken gesühret. Ich rechne vornehm-
lich und zuförderst dahin den alten ^uÄorem des
z«--.
 
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