zo kiONHUKN'I'ä.
Zzs dessen Worte ich bald untenan-
führen werde. Und daß ich nicht abermalen ge-
denke, daß eben Jot). Bange in der Thür.
Chronic. /. 102. das sinnige daher entlehnet,
welchen ich in gemessen Leben ///»/^
x. 87. nach Verdienst ablaufen lassen, so haben wir
beydes von Lcrixtoribus Iuris publlci und Ulsso-
riarum noch in die Claffe derjenigen, welche dieses
behaupten, zu bringen das in zi«-
ZZ^ c7o//. 2sZ. UNtkr dtN
neueren aber Ioh. Hübnern in den Hist. Fra-
gen, Mart. Zach. Trainern
bey dem Herrn Vice - Canzler Estorn
-^0/. 2. der kleinen T>chr. />- 460.
0/-ss. x. zol. dem zu dem die kormuIge Lon-
Ü'gtei-Mtgtis und Qanerbmams einerlei) gelten, den
^uroreiu der Einleit. zurHlst. des Lhurfth.
Sachsen z. /> 86. wovor sich nach der Zeit
Herr Glafey ausgegeben, obwohlen andere die
erste Grundlegung bald Lhr. Junckern, bald
Gottfried Stieren zugeschrieben; Ferner
zschackwitzeninRechts-Ansprüch.Hoher
Häupter 1- Th. p. 271. und /»
/> 196. weicher sich überdieß auf
z.-z. z/^ t. 27. und Spangenbergen
Manßf. c^o». c. 261. berufet.
§. vm.
So gar haben welche sich nicht zuviel seyn lassen
zu bejahen, daß die damals errichtete Erbverbrü-
derung 1267. Kayser bestätiget hätte.
Welchenfalls wir zschackwitzett 1. c. abermalen
anzuklagen haben, welcher dabey auf
LS.
Zzs dessen Worte ich bald untenan-
führen werde. Und daß ich nicht abermalen ge-
denke, daß eben Jot). Bange in der Thür.
Chronic. /. 102. das sinnige daher entlehnet,
welchen ich in gemessen Leben ///»/^
x. 87. nach Verdienst ablaufen lassen, so haben wir
beydes von Lcrixtoribus Iuris publlci und Ulsso-
riarum noch in die Claffe derjenigen, welche dieses
behaupten, zu bringen das in zi«-
ZZ^ c7o//. 2sZ. UNtkr dtN
neueren aber Ioh. Hübnern in den Hist. Fra-
gen, Mart. Zach. Trainern
bey dem Herrn Vice - Canzler Estorn
-^0/. 2. der kleinen T>chr. />- 460.
0/-ss. x. zol. dem zu dem die kormuIge Lon-
Ü'gtei-Mtgtis und Qanerbmams einerlei) gelten, den
^uroreiu der Einleit. zurHlst. des Lhurfth.
Sachsen z. /> 86. wovor sich nach der Zeit
Herr Glafey ausgegeben, obwohlen andere die
erste Grundlegung bald Lhr. Junckern, bald
Gottfried Stieren zugeschrieben; Ferner
zschackwitzeninRechts-Ansprüch.Hoher
Häupter 1- Th. p. 271. und /»
/> 196. weicher sich überdieß auf
z.-z. z/^ t. 27. und Spangenbergen
Manßf. c^o». c. 261. berufet.
§. vm.
So gar haben welche sich nicht zuviel seyn lassen
zu bejahen, daß die damals errichtete Erbverbrü-
derung 1267. Kayser bestätiget hätte.
Welchenfalls wir zschackwitzett 1. c. abermalen
anzuklagen haben, welcher dabey auf
LS.