Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Bewegungsgrund mit gelten/ daß er schon 1329.
das brüderliche Verbündniß mit Hessen eben nicht
_-hat
„Vollziehung/ und was etwa der verschiedentlich ange-
„hängten Puncte und Artickel mehr waren.,» Wel-
che Entscheidung und Sühne dann den Montag
darauf Marggraf Ludewig/ vor sich und seine Gehru-
der/ dem Römischen Kayser / und seinen Herrn Bru-
der/ Marggraf Johannsen zu Mähren/ eydkich gelobte/
in allen Stücken stete und unverrückt zu halten und zu
vollführen. (^on5 V. m.
lom, I. Hcripror. R.er. 8i!e^. 98t. n.^4. darolus
iv. entsagte hierbey dem eingeschvbenen ^aläcmäro.
Und er empfieng hierauf Donn. nach Invoc. die Lehe»
„über die Marck Brandenburg und Lausnitz/ wie auch
„die übrigen Fürstentümer uud Herrschaften/ und ge-
lobte dem Kayser/ als ein Churfürst des Reichs/ zu
„Rechtpflichtig zu seyn/ doch daß er und seine Erben/
„Lande und Leute bey allen Fürstlichen Befugnissen/
„Prärogativen und Freyheiten behalten blieben/ und
„der Entscheid Pfaltzgraf Ruprechts bey völligen Kräf-
„ten gelassen wurde.,, Siehe abermahls den Herrn
von !. cl. p. Y8s. l^. n. 96. Dahingegen
überlieferte er ihm die noch bisanher zurück behaltene
Reichs-Insignien/ welche er bey des Herrn Vatters
Absterben/ als der Erstgebohrne und Nachfolgerin dem
Herzogtum Bayern/ zu sich in Verwahrung genom-
men/ wie ein eigen Verzeichniß unter dessen Nahmen
und diesem Jahr bey dem Herrn von Ludewig m
Oocum. Iraökarionem cle I^oriber^a inü^n.
IMP. rurel. p. I. des mehreren besaget. Denn bisher
batten die Kaysere immer noch in Gewohnheit ge-
habt/ solche in Beschluß bey sich zu führen/ und bis-
weilen ihren Gemahlinnen/ Gebrüdern/ Canzlern u.
s. w. anzuvertrauen / da auch nach dieses und jenes
Römischen Kayseis und Königes Absterben mehrma-
len denen Nachfolgern an der Cron die Aushändigung
derselben sehr schwer gemacht wurde / daß sie Noch
hatten/ ehe sie solche abzwangen / wovon Ludewig
VL5.
 
Annotationen