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„Herzog Otten der Erbeinigung zwischen
„Hessen und Döringenzuwi-der gelaufen, und eS
„solcher nicht zu leiden gestanden. ,, Anerwogen
er erst gründlicher erweisen sollen, daß was er
x.zzs. „von einer zwi-chen LandgrafHeinrichen
„dem Erleuchten zu Thüringen, und der Her-
zogin Sophien von Brabant bey der Tren-
„nung der Lande Thüringen und Hessen 1264.
„(wie die Jahrzahl bey ihm lautet) verhandelten
„Erbverbrüderung,, geschrieben, und wir oben be-
reits in den ersten Blättern dieser Betrachtung
§. 7. verworfen, sich also in der That und würk-
lich verhalten. * **)
G r §.xxxv.
-»und Enckel alles in Richtigkeit zu sehen wünschte / so
„habe er ihr ein vor allemaht gewisse Stabte und Dör-
fer? die veränsert werden konten/ entweder davor ver-
„pfändet/ oder gänzlich über geben.
**) Ein gleiches Verlangen hat nicht minder Herr
Schminckemehr berührten Orts? lh, weitläufs
tiger bezeuget/ und bedauret/daß der Chronist die For-
mulen der Erdeinigung und Erdverbrüderung
nicht genauer zu unterscheiden gewust/ auch zudem un-
ter Vorschützung verschiedener Ursachen/ welche die ge-
genseitige Meynung anrathen/ in Zweifel gelassen/ ob
in den xil. Jahrhundert zwischen der Brabantischen
Wittiben Sophien und Marggraf Heinrich den Er-
leuchten zu Meissen bey dem beliebten FriedenEertrag
und vorgenommener Vertbeiiung der Thüringischen
Lande jemals an dergleichen gedacht worden. Viel-
mehr bestehet er nach Anleitung des Kayserltchen Ab-
Mahnungsschreiben an Landgraf Friedrich den Ernsten
von dem Jahr rzry. sich in solcher Sache mit Hessen
nicht weiter zu mischen/ gleich uns darauf/ daß solches
alle desfalls wiedrige elacira und Vermuthungen über
den Haufen werfe/ welches er auch um deswillen sorgs
faltigex angeführet/ und in etwas erläutert,
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„Herzog Otten der Erbeinigung zwischen
„Hessen und Döringenzuwi-der gelaufen, und eS
„solcher nicht zu leiden gestanden. ,, Anerwogen
er erst gründlicher erweisen sollen, daß was er
x.zzs. „von einer zwi-chen LandgrafHeinrichen
„dem Erleuchten zu Thüringen, und der Her-
zogin Sophien von Brabant bey der Tren-
„nung der Lande Thüringen und Hessen 1264.
„(wie die Jahrzahl bey ihm lautet) verhandelten
„Erbverbrüderung,, geschrieben, und wir oben be-
reits in den ersten Blättern dieser Betrachtung
§. 7. verworfen, sich also in der That und würk-
lich verhalten. * **)
G r §.xxxv.
-»und Enckel alles in Richtigkeit zu sehen wünschte / so
„habe er ihr ein vor allemaht gewisse Stabte und Dör-
fer? die veränsert werden konten/ entweder davor ver-
„pfändet/ oder gänzlich über geben.
**) Ein gleiches Verlangen hat nicht minder Herr
Schminckemehr berührten Orts? lh, weitläufs
tiger bezeuget/ und bedauret/daß der Chronist die For-
mulen der Erdeinigung und Erdverbrüderung
nicht genauer zu unterscheiden gewust/ auch zudem un-
ter Vorschützung verschiedener Ursachen/ welche die ge-
genseitige Meynung anrathen/ in Zweifel gelassen/ ob
in den xil. Jahrhundert zwischen der Brabantischen
Wittiben Sophien und Marggraf Heinrich den Er-
leuchten zu Meissen bey dem beliebten FriedenEertrag
und vorgenommener Vertbeiiung der Thüringischen
Lande jemals an dergleichen gedacht worden. Viel-
mehr bestehet er nach Anleitung des Kayserltchen Ab-
Mahnungsschreiben an Landgraf Friedrich den Ernsten
von dem Jahr rzry. sich in solcher Sache mit Hessen
nicht weiter zu mischen/ gleich uns darauf/ daß solches
alle desfalls wiedrige elacira und Vermuthungen über
den Haufen werfe/ welches er auch um deswillen sorgs
faltigex angeführet/ und in etwas erläutert,