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I2l

Gewichte.
Sollen dergleichen alle gewichte/ durch auß
Casselisch eich sein. Blind nach dem das kremer
gewicht geringer ist dan das fette gewichte, welcher
kauffmaii oder handthiererdaninn seinem hauß,eyn
gewichte brauchen muß, es sei kremer oder fette ge-
wichte, der soll das ander gewicht mt haben oder
brauchen, sonder still ligen lassen.

Wollen-Ordnung.
e?>as kleuder wollen soll schwer sein eyn vnd zweyn-
tzjg pfundt Casselisch gewicht, vnd alle wollen
in Stetten beiden gewichten geliebelt, auch auff-
gebunderl vnd durch die geschwornen, so man darzu
ordnen soll, besichtiget werden, damit die wollen
kauffmansgutsei, vnnd darin niemants betrogen
werden möge.
Vnnd nachdem sich vnser vnderthanen diewül-
lenweber in stetten vertheurung des wounkauffs,
auch daß sie zuzeiten vmb jr gelt keyn wolln zukauff
bekommen mochten beklagen. So wollen wir daß
alle Händler so inn vnsern Fürstenthumben mit dem
wollnkauff vmbgehN/ von Walpern an biß auff
Margrethe, in jren heussern, den wüllenwebern im
landt zu gut, fteimarckt halten, ob sie wollen etli-
che wollen kauffen/vnd ob sie des kauffs nicht möch-
ten zu friden werden so soll es also gehalten werden,
daß derwollenkauffer sol demwüllenwebrr bei eydes
pflichten jedes kleuder zwen weispenninge theurer
dan er solchs im kauff hat, vnd auch mt theurer
daü die zwen weispennige widerumb zuftehn lassen,
H 5 damit
 
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