N^88I^ä. I2s
chl amptleuternstlich vnd fleissig sehen, damit solchs al-
so fleissig vnnd strenglich gehandthabt werde.
So soll auch ingleichnuß den wüllnwekern er-
ntj laubt sein, die wolln von Schössern auffzukauffen.
Würde aber eyn Schösser befunden der sein
D wolle frembden leuthen wie obgemelt verkaufst
77° oder in frembde stett fühtte, so offt eyner das
tbett, soll der Schösser zweyntzig gülden zu büß
7 geben, vnnd sollen solche frembde vnnd außlendige
keuff nit gestatt werden.
»/» Vnnd diser ordnung soll sich auch vnser Adel
nitz im Fürstenthumb gemeß halten.
Vnd wöllen auch daß keyn Amptman oder
amptknecht welcher oder wer der ist, in jren amp-
kM ten, von den vnderthanen darüber sie beuelch ha-
»M ben, wollen oder Vibe kauffen, noch mit denselbigen
> l». vnsern vndertssanrn partiren sollen, on was sie an
d. vihe in jren behausungen vnnd zu notturfft jrer
„ küchen bedörffen, vnd also keynen dringen jnen ichts
Mi, zuuerkauffen, inn gar keyn wegk, was sie aber vor
M wollen von außwrndigen leuthen vnd in andern
M Ampten kauffen würden, darin vnnd damit sol-
len sie vnser ordnunge in kauffm vnd verkaussen
W Men.
/ D Es sollen auch auff den dorffen keyn wollnwo-
gen sein oder gebraucht werden, dann damit wirt
M vtl vortheyls gebraucht, reycht auch vnsern stetten
w» zunachthryl.
chl amptleuternstlich vnd fleissig sehen, damit solchs al-
so fleissig vnnd strenglich gehandthabt werde.
So soll auch ingleichnuß den wüllnwekern er-
ntj laubt sein, die wolln von Schössern auffzukauffen.
Würde aber eyn Schösser befunden der sein
D wolle frembden leuthen wie obgemelt verkaufst
77° oder in frembde stett fühtte, so offt eyner das
tbett, soll der Schösser zweyntzig gülden zu büß
7 geben, vnnd sollen solche frembde vnnd außlendige
keuff nit gestatt werden.
»/» Vnnd diser ordnung soll sich auch vnser Adel
nitz im Fürstenthumb gemeß halten.
Vnd wöllen auch daß keyn Amptman oder
amptknecht welcher oder wer der ist, in jren amp-
kM ten, von den vnderthanen darüber sie beuelch ha-
»M ben, wollen oder Vibe kauffen, noch mit denselbigen
> l». vnsern vndertssanrn partiren sollen, on was sie an
d. vihe in jren behausungen vnnd zu notturfft jrer
„ küchen bedörffen, vnd also keynen dringen jnen ichts
Mi, zuuerkauffen, inn gar keyn wegk, was sie aber vor
M wollen von außwrndigen leuthen vnd in andern
M Ampten kauffen würden, darin vnnd damit sol-
len sie vnser ordnunge in kauffm vnd verkaussen
W Men.
/ D Es sollen auch auff den dorffen keyn wollnwo-
gen sein oder gebraucht werden, dann damit wirt
M vtl vortheyls gebraucht, reycht auch vnsern stetten
w» zunachthryl.