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Müller, Karl Otfried
Geschichten hellenischer Stämme und Städte (Band 3): Die Dorier: Abth. 2 — Breslau: Max, 1824

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https://doi.org/10.11588/diglit.62502#0143
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Wirkungskreis besaßen *: den Phylarchen von Epi-
damnos ähnlich, deren ausgedehnte Geschäfte später
einer übertragen wurden Wir werden also
annehmen müssen, daß diese durch Staatsumwandluns
gen früh in Vergessenheit gekommenen Phylobasileis ehe-
mals unter dem Namen der Prytanen eine der ersten
Staatsbehörden waren» Nun saßen aber mit diesen
vier Prytanen oder Phylenkönigen in diesem Gerichts-
höfe die Epheten, von denen ich oben bemerkt habe
daß sie vor Solon mit dem Gericht des Areopagoö
völllg identisch waren, und damals die Criminalge-
richtsbarkeit nebst der Sittenaufsicht in sehr ausge-
dehnter Bedeutung übten. Beides sind auch Aemter
der Dorischen Gerusia, zu der sich die Könige etwa
verhalten, wie jene Prytanen zu den Areopagiten oder
Epheten. Deren Zahl war spater einundfunfzig, wo
vermuthlich der Basileus eingerechnet ist; fünfzig aber
konnten erst seit Kleisthenes neuer Phyleneintheilung
sein, vorher waren vermuthlich, nach der Vierzahl der
Phylen achtundvierzig, die Phylobasileis eingerechnet
oder nicht. — Dies angenommen, findet sich ein merk-
würdiges Entsprechen des Criminal- und Sittengerichts
und der obersten Verwaltungsbehörde zu Athen. Diese
letztere waren-die Naukraren. Die Naukraren,gleich-
falls acht und vierzig an der Zahl, seit Kleisthenes
Phylenabtheilung aber fünfzig, verwalteten ehemals
das Vermögen des Staats, und rüsteten daher auch
Heere und Flotten aus Nun erwähnt Herodot eben-
i) Daher Solon bei Plut, 19. r-r
-rc-7^ — Sie saßen auch in der königlichen
Halle zusammen, wohl ebenfalls als Gericht- Pollux 8, m. 120.
H^iych y-r^o^«<7. 2) Mist. Pol- Z, 6. z) Ph. 2. S-
ZZZ., was freilich noch eine genauere Erörterung verdiente.
4) Böckh an mehreren St- Schömann äe comir. x. 564.
 
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