Aufstellung eines Überschlags und Unterhaltung einer Brücke. 187
Weitere jedenfalls bemerkenswerthe Angaben
finden wir in „Panzers Preisverzeichniß
zur Herstellung verlässiger Kostenanschläge,"
wovon hier mehrere folgen sollen.
Tage eines
Vor- | Zimmer- | Hand-
arbeiters ! manns > langers
11) 100 laufende Fuß Holz für einfache
Brücken von 20 bis 50 Fuß Jochweite mit
gehörig an beiden Enden verspannten Stra-
ßenträgern zu beschlagen, abzubinden und
aufzurichten, jedoch ohne Einrechnung der
Joche und der Bedielung, erfordern . .
12) 100 laufende Fuß für Brückenhänge-
nnd Sprengewerke mit geradem Gebälke,
ohne Einrcchnung der Straßenträger, der
Bedielung und der Joche, erfordern . .
13) 100 laufende Fuß für Bogenhängewerke
einfacher Art, die Verbindungsschwellen, die
Straßenträger, die Bedielung und die Joche
nicht mit eingerechnet, erfordern . . .
14) 100 laufende Fuß für Bogenhängewerke
mit doppelten Balken und Bogenträgern,
die gekuppelten Hölzer einfach gemessen, er-
fordern ...........
15) Das Biegen eines, schon nach einer Krüm-
mung von 1 Fuß Höhe gewachsenen, 50 Fuß
langen und auf 12 Zoll ins Gevierte starken
Balkens von Fichtenholz bis zu einer Höhe
von drei Fuß erfordert ......
16) 100 Quadratfuß Bohlen oder Riegel zn-
zurichten, einzulegen und gehörig zu be-
festigen, erfordern ........
17) 100 laufende Fuß Brückengeländer von
bereits zugerichteten Hölzern abzubinden
und anfzurichten erfordern . . . . .
In den Ansätzen Nr. 11 bis 17 ist die Zeit
für das Auseinandernehmen nach dem Abbinden
der Hölzer schon mit inbegriffen, dagegen ist dies
in den Ansätzen Nr. 1 bis 10 nicht der Fall;
man hat daher, wenn das Holz verzimmert lutb
abgebunden ist, für das Numeriren und Ausein-
andernehmen der einzelnen Stücke noch auf jeden
Cubikfuß 0,047 Stundeil eines Zimmermanns be-
sonders zu rechnen.
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Weitere jedenfalls bemerkenswerthe Angaben
finden wir in „Panzers Preisverzeichniß
zur Herstellung verlässiger Kostenanschläge,"
wovon hier mehrere folgen sollen.
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Vor- | Zimmer- | Hand-
arbeiters ! manns > langers
11) 100 laufende Fuß Holz für einfache
Brücken von 20 bis 50 Fuß Jochweite mit
gehörig an beiden Enden verspannten Stra-
ßenträgern zu beschlagen, abzubinden und
aufzurichten, jedoch ohne Einrechnung der
Joche und der Bedielung, erfordern . .
12) 100 laufende Fuß für Brückenhänge-
nnd Sprengewerke mit geradem Gebälke,
ohne Einrcchnung der Straßenträger, der
Bedielung und der Joche, erfordern . .
13) 100 laufende Fuß für Bogenhängewerke
einfacher Art, die Verbindungsschwellen, die
Straßenträger, die Bedielung und die Joche
nicht mit eingerechnet, erfordern . . .
14) 100 laufende Fuß für Bogenhängewerke
mit doppelten Balken und Bogenträgern,
die gekuppelten Hölzer einfach gemessen, er-
fordern ...........
15) Das Biegen eines, schon nach einer Krüm-
mung von 1 Fuß Höhe gewachsenen, 50 Fuß
langen und auf 12 Zoll ins Gevierte starken
Balkens von Fichtenholz bis zu einer Höhe
von drei Fuß erfordert ......
16) 100 Quadratfuß Bohlen oder Riegel zn-
zurichten, einzulegen und gehörig zu be-
festigen, erfordern ........
17) 100 laufende Fuß Brückengeländer von
bereits zugerichteten Hölzern abzubinden
und anfzurichten erfordern . . . . .
In den Ansätzen Nr. 11 bis 17 ist die Zeit
für das Auseinandernehmen nach dem Abbinden
der Hölzer schon mit inbegriffen, dagegen ist dies
in den Ansätzen Nr. 1 bis 10 nicht der Fall;
man hat daher, wenn das Holz verzimmert lutb
abgebunden ist, für das Numeriren und Ausein-
andernehmen der einzelnen Stücke noch auf jeden
Cubikfuß 0,047 Stundeil eines Zimmermanns be-
sonders zu rechnen.
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