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Münchner kunsttechnische Blätter — 1.1904-1905

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Nr. 21
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Die sogenannten Normalfarben [2]
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Anfragen und Beantwortungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.36597#0100
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96

Münchner knnsttechnische Blätter.

Nr. 2!.

vie! vernünftigeren System eingeteilt, nämlich
nach dem allein richtigen, nach der chemischen
Zusammensetzung, während man die sogen. Nor-
malfarben nur in weisse, gelbe, rote, braune,
blaue etc. Farben eingeteüt hat, eine Anordnung,
die nach keiner Hinsicht befriedigt.
Man muss, ohne ihm in alten Punkten bei-
zustimmen, doch Ludwig recht geben, wenn er
(Technik der Oelmalerei, IL, S. 81 und 177) sagt,
der Begriff „Normaifarbe" sei weder physikalisch-
chemisch noch juristisch zu definieren, wei! die
Norm, nach weicher diese „normalen" Farben
eigentlich zusammengesetzt sind, noch nicht be-
kannt gegeben seien. Dr. Munkert hat diese Lücke
teilweise ausgefüllt, wenigstens soweit es die
chemisch-physikalische Seite angeht. Die Be-
zeichnung „Normalfarbe" kommt nach der De-
finition in der Einleitung „nicht den Präparaten
einzelner Farbenfabriken zu, sondern gebührt
sämtlichen in der Farbenskala eingereihten Far-
ben, gleichgültig welcher Herkunft, sofern die-
selben unter Kontrolle der D. G. z. B. r. M.
in reiner, unverfälschter Qualität und richtiger
Nüance in zweckmässiger Weise als Malerfarben
Verwendung finden".
Demnach liegt also der Hauptwert dieser
„Normalfarben" in der Kontrolle durch die Ge-
sellschaft, und das ist der Punkt, den Ludwig
wohl juristisch anfechtbar nennt. In der Tat hat
die D. G. z. B. r. M. in ihrem Liebeswerben bis-
her nicht die wünschenswerte Unterstützung bei
den grossen Farbenfabriken gefunden, weil diese
für ihre ausgedehnte Kundschaft alle möglichen
Farben fabrizieren und sie haben es auch bisher
abgelehnt, sich „unter Kontrolle" einer Körper-
schaft zu stellen, welcher doch auch Konkur-
renten angehören, denen man ungerne in reine
Geschäftssachen Einblick gewähren will. Ob durch
eine neuerlich beabsichtigte „amtliche" Kontrolle
der Idee der „Normalfarben" besser gedient ist,
wird die Zukunft lehren.
Nachschrift:
Neuestens ist auf dem „Kongress zur Be-
kämpfung der Farben- und Malmaterialien-Fäl-
schungen" zu München folgende Erweiterung der
Normalfarbenskala in Vorschlag gebracht worden:
1. Für Künstlerfarben: Gelber Ultramarin,
Urangelb, Chromrot, Indigo, Cölinblau,
Smalte, Ultramarinviolett, Kobaltviolett und
Ultramarinrot;
2. für Dekorationsfarben: Bleiweiss, Kalk,
Chromgelb (inkl. Chromgelb citron) und
Zinkgelb;
3. für Anstrichfarben: Kreide, Bleigelb (gel-
bes Bleioxyd) u. Mennige (Orangemennige).
Herrn Dr. Munkert wird demnach nichts
anderes übrig bleiben, als ehemöglich seinem
kaum beendigten Werk über „Normalfärben"
einen Nachtrag folgen zu lassen. E. B.

Anfragen und Beantwortungen.
Herrn H. K. in Rom. Ihre drei Fragen:
„Kommt es vor, dass auf Ausstellungen Bilder ge-
ßrnisst oder behufs Reinigung abgewaschen werden?
Wird davon dem Besitzer (vorher) Mitteilung gemacht,
so dass derselbe eventuell dagegen Einspruch erheben
kann? Wird in Galerien (ich denke nicht gerade
an unsere ersten Institute, wo ich es voraussetze)
beim Firnissen oder sonstigen Operationen auf die
technische Eigenart einzelner Werke Rücksicht ge-
nommen?" könnten im allgemeinen mit „nein" be-
antwortet werden; denn es ist unseres Wissens nicht
üblich, dass Bilder auf Ausstellungen gefirnisst oder
abgewaschen werden, wenigstens ist statutengemäss
davon nirgends die Rede, es entfällt sohin auch
die bezügliche Mitteilung an den Besitzer. In Betreff
der Galerien wird, sofern es sich um das Gemälde
eines lebenden Künstlers handelt, bei diesem stets
vorher angefragt, wenn eine Operation technischer
Art heabsichtigt ist.
Ihre Bedenken haben die Voraussetzung zur
Grundlage, „dass ein absichtlich gar nicht oder mit
sogen, punischem Wachs geßrnisstes Temperabild
durch ein Uebergehen mit den gewöhnlichen Fir-
nissen in seiner Erscheinung vollkommen ruiniert
würde; das nämliche wäre zu befürchten bei einem
mit Wachs üherzogenen Leinwand-Temperabilde, das
wegen Dünne der Leinwand z. B. nicht zu polieren
war und nicht leicht von einem auf sonst übliche
Art gefirnissten Temperabilde zu unterscheiden ist,
bei dem der Firniss eingeschlagen war." Das sind
freilich Ausnahmsfälle, von welchen Sie berichten,
und es ist von Galerie-Leitungen kaum zu verlangen,
dass sie über alle Einzelheiten der Herstellungsart
von ihnen anvertrauten Werken so genau Bescheid
wissen, obwohl dies sehr wünschenswert wäre.
Hier könnten aber nur die Künstler selbst helfen,
wenn sie auf der Rückseite ihrer Bilder, etwa
auf dem Blendrahmen einen Zettel festkleben,
der Hinweise für die Art des Firnisses, Direktiven für
die Erhaltung überhaupt, Bemerkungen über die
Herstellung des Bildes u. dergl. enthält. Ein
ähnlicher Vorschlag wurde schon vor Jahren ge-
macht und es wäre im Interesse beider Teile, näm-
lich der Künstler und der Bildereigentümer, privater
oder öffentlicher Galerien, gelegen, wenn derartige
Notizen jedem Bilde beigefügt würden. Dadurch
würde der Restaurator, falls es im Laufe der Zeit
nötig wird, leichter imstande sein, das richtige Mittel
herauszufinden, während er jetzt nur aufs unge-
wisse und versuchsweise Vorgehen kann. Bei den
heutigen, oftmals komplizierten Techniken genügen
Unterscheidungen wie „Oelgemälde" oder „Tempera"
nicht mehr. Wer also Sorge um seine Werke hat,
der gehe auf obigen Vorschlag ein. Sie können
ja unter allen Umständen damit den Anfang machen!
 
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