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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 52.1931

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Mackeprang, Rudolf: Die Reorganisation der Steinischen Güterverwaltung 1784
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https://doi.org/10.11588/diglit.62032#0082
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R. Mackeprang.

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Vater des Ministers, vererbt. Ueber die Veränderungen des Vermögens unter
der Verwaltung der Eltern gibt Stein selbst in späteren Jahren (Nassau im
September 1828) Bericht:
„Meine von mir hochverehrte und inniggeliebte Eltern hatten die große von
meinem Urgroßvater Christoph vom Stein gemachte Schulden getilgt, bedeutende
Bauten ausgeführt z. B. die hiesige zwey Flügel, sich bemüht, ihren 7 4) Kindern
eine religiös-sittliche, ihrer Geburt, Geschlecht und dem selbstgewählten Beruf
angemessene Erziehung zu geben, ihre Söhne zu brauchbaren tätigen Männern
zu bilden und ihnen den Beruf zu gemeinnütziger Würksamkeit schon in ihrer
frühesten Jugend einzuprägen.
Sie verbesserten das Familienvermögen nicht allein durch Schuldentilgung, sie
vergrößerten es durch den Ankauf der sogenannten Adelsheimischen Güter, anno
1779 den 29ten May und 14ten Juny, für die Summe von 58 000 fl.
Diese Güter waren alte vom Steinscbe Alodial Grundstücke, so nach dem Er-
löschen der Phylippinischen Linie anno 17015) an deren weibliche Descendenten,
die Herrn von Adelsheim, und in der Folge an deren Erben, die Familie von
Wrede, kamen, von der meine Eltern sie an sich brachten.“ 6)
In der Befürchtung, „die dermalige Arth zu leben und Vertheilung der
Güter“ könne eine Zersplitterung und abermalige Verschuldung im Gefolge
haben, wenn der Besitz dem ältesten, wenig wirtschaftlich eingestellten Sohn
Johann Friedrich zufiele — Lehmann spricht von dem Misstrauen der Eltern
in die wirtschaftliche Begabung der älteren Söhne —, hatte Steins Vater auf
Betreiben seiner Gemahlin7) bereits am 2. Februar 1774 einen Familien vertrag
zustandegebracht, durch den seine gesamte liegende und fahrende Habe zu
einem Fideikommiß erklärt wurde. Die Ernennung des Stammhalters behielt
er sich vor. Rehberg, Steins Freund aus den Göttinger Universitätsjahren, ver-
sichert, die Mutter habe dabei von Anfang an ihren dritten Sohn Karl im Auge
gehabt. 1779 wurde Stein in aller Form zum Heiraten und damit zum Fidei-
kommißherrn berufen.8) Als die Mutter 1783 starb, überließ der Vater, damals
bereits nahezu 75 Jahre alt und ein kränklicher Mann, dem Sohn die Verwaltung
des Familienbesitzes, die bis dahin in der Hand der Mutter gelegen. Unter-
stützt von seiner Schwester Marianne, die ziemlich gleichzeitig eine Stiftsstelle
zu Wallerstein bei Homberg in Hessen erhalten hatte, ging er sofort an die
Regelung der Verhältnisse der gesamten Gutswirtschaft. Dass er dabei die
Verwaltung des Besitzes trotz seines meist kurzen Aufenthaltes in Nassau nicht
seiner Schwester allein überließ, wird durch das Nachstehende belegt.
Stein war sich der Gründe des unzureichenden Erfolges der väterlichen Wirt-
schaft bewußt; er kannte die Art der Wirtschaftsführung und ihre Mängel;
er hatte auf seinen Reisen und im preußischen Staatsdienste Erfahrungen
4) überlebenden.
6) Vergl. Aus unserer Heimat, Beil, zum Nassauer Anzeiger, 1926 Nr. 4.
6) Konzept im Archiv auf Kappenberg, abgedr. bei Lappe, 208 ff.
7) Henriette Karoline, verw. Freiin Löw zu Steinfurt, geb. Freiin Langwerth von Simmern.
Vergl. auch Diel, Die Mutter des Freiheitsministers Stein, Lit. Beil. d. Köln. Volksztg. 19. Mai 1927.
d) Familienvertrag, Zusatz vom 20. Oktober 1779.
 
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