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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Editor]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 58.1938

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Lüstner, Gustav: Neue Untersuchungen über den Verlauf der Grenze des Rheingauer Weistums, 1, Vom Rhein bei Lorchhausen bis zur Wisper
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https://doi.org/10.11588/diglit.62287#0050
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Gustav Lüstner

der Hoch* oder Ranßstraße über den „Weißenstein“ hinaus bis zu der Stelle,
an der er zwischen Weisel und Rettershain durch den Wald nach der Crum*
pach abzweigt und mit dieser nach Heppenheft weiterläuft. Es ist dies die
Stelle, an der 600 m nordnordwestlich vom Eßroder Hof die Straßen Lau*
tert — Ransel (Ranßstraße) und Rettershain — Ransel Zusammentreffen. Sie
ist heute noch durch einen Grenzstein aus Basaltlava markiert, der auf der
westlichen Seite des Straßentreffpunktes steht. Er trägt auf der Seite nach
Weisel (pfälzisch) die Buchstaben C P = Curpfalz, auf der Seite nach Ret*
tershain (liessen»rheinfelsisch) die Buchstaben H R = Hessen*Rheinfels. Auch
der Weg des Burgfriedens ,,zwuschen Wisszel und Rethershan“, d. h. längs
der Weiseier — Rettershainer Grenze ist mit solchen Grenzsteinen besetzt. Und
daß der Burgfriede von dem Treffpunkt der Straßen auf der „hoensttazze“
nach Süden auf Ransel zu weiterlief, zeigt ein Grenzstein der gleichen Art an,
der etwa 200 m südlich von dem erstgenannten Stein 12 m östlich der Straße
im Walde zu finden ist. Er steht hier neben zwei anderen Steinen86 aus Ba*
saltlava, von denen der eine nach Weisel zu die Buchstaben C P = Curpfalz,
nach Lipporn (nassauisch) zu die Buchstaben N S = Nassau*Saarbrücken, der
andere nach Lipporn zu N W=Nassau*Weilburg (vorher Nassau*Saarbrücken),
nach Rettershain zu ein H==Hessen trägt (Abb. 16 — 20 der Taf.). Die Steine
stehen an der Stelle, an der die früher zu drei verschiedenen Ländern gehörigen
Gemarkungen Weisel, Lipporn und Rettershain Zusammenstößen. Sie mar*
kieren also eine „Dreiländerecke“, die gebildet wird durch Kurpfalz, Nassau*
Weilburg bezw. Nassau*Saarbrücken und Hessen*Rheinfels. (Abb.21d.T.) Ein
weiterer Stein mit den Buchstaben N S und C P steht am Ende des von der
Ecke nach Südosten führenden Wegs am Eßroder Feld. Hier in den Distrikten
13 und 14 des Weiseier Gemeindewaldes war die pfälzische Grenze durch ein
Gebück und eine Schanze, von der das Erdwerk noch vorhanden ist, ge*
schützt.87 Die Erinnerung daran hat sich in den Namen dieser Distrikte „Ge*
bück“ und „Thurm“ erhalten. Die Ranßstraße war hier auch durch einen
Schlag gesperrt, denn ebenso wie bei Fronborn wurde Mitte des 15.
Jahrhunderts auch bei Weisel Zoll und Wegegeld erhoben. Verzollt mußte an
beiden Stellen noch in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts werden. Am
Eßroder Hof hatte Kurpfalz dafür ein Zollhäuschen errichtet.88 Die Grenze
zwischen Lipporn und Rettershain und damit zwischen Nassau und Hessen
ist von der Dreiländerecke ab in ihrem Verlauf nach Nordosten mit drei
Steinen abgesteint, die wie der letztgenannte der auf der Ecke stehenden die
Zeichen N W und H tragen. Die Richtung der Grenze ist auf ihnen durch
einen Scheidestrich angegeben. Die Steine sind von Osten her auf ihrer hes*
sischen Seite fortlaufend numeriert, sodaß der auf der Ecke stehende die
Nummer 4 hat. Die Abkürzung für Nr. ist auf den Steinen in der Form I '
Journalnummer angegeben.
An der Ranßstraße haben sich südlich der Dreiländerecke im Dörscheider
Kreuzwald drei weitere Grenzsteine erhalten. Einer89 davon steht etwa 60 m
nördlich Punkt 441.5. Er war umgeworfen und lag eine Zeitlang im westlichen
Straßengraben, ist aber auf dessen Rand wieder aufgestellt worden. Dabei ist
der Irrtum unterlaufen, das Pfälzer Wappen gegen das Mainzer Gebiet und
das Mainzer Wappen gegen das pfälzische Gebiet zu richten. Auf der pfälzi*
sehen Seite zeigt er den Spitzweck, auf der Mainzer Seite das Rad und darun*
ter ein M. Die beiden anderen Steine stehen südlich davon am Rande des
in geringer Entfernung westlich der Straße hinziehenden Waldes im Gebüsch.
Sie sind dem erstgenannten Stein ähnlich und wie dieser stärker beschädigt.

636. — 87 Nassauische Annalen. 15. B., S. 363, Nr. 56. — 88 Rettung derer Freyheiten
und Rechte des unmittelbaren Benedictiner * Closters Schönau. Beil. 106. — Nassovia.
9. Jahrgang, 1908, Seite 111. — 89 Z o r n, a. a. O. Nr. 178. — 90 Ebenda. Nr. 9.
 
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