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Künstler-Gesellschaft Zürich [Hrsg.]
Neujahrsblatt der Künstlergesellschaft in Zürich — 27.1867

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II. Uebersicht der Sammlungen der Künstlergesellschaft
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https://doi.org/10.11588/diglit.28602#0011
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7

II

Aebersicht

der

S'ammlunge» der Küirstlergesellschast.

Seit dem Drucke des „Verzeichnisses der Kuustgegeustäude, welche sich in der Sauiinluug der Künstlergesell-
schaft befiuden", vom Jahr 1841, habeu wir deu Mitgliedern der Gesellschaft nichts mehr bieten köunen, das ihuen
einige Einsicht iu deu verhaudencu Kunstschatz gcwährt hätte; es wäreu denu die geschriebcuen Kataloge, dereu Ge-
brauch immer uur ein sehr beschränkter uud Wenigeu geläufiger seiu kanu uud ist.

An die Vervielfältigung dieser Katalvge durch den Druck ist der Kvstcn wegeu für läugere Zeit nicht zu denken
und dvch wüuscheu wir dem Verlaugen nach Kenntniß des artistischen Besitzthums der Gesellschast, sv viel mvglich ent-
gegenzukvmmen, uud thun dieses uuu, iudem wir eine pragmatische Uebersicht der Sammlungen geben und hiezu das
Neujahrsblatt bcnutzeu, überzeugt, daß auch für die Kuustfreuude uud Lescr dcsselbeu, außer der Gesellschaft, diese
Mitthciluugen nicht vhuc Znteresse seiu mvgen.

Wir svllteu nuu mit deu Gcmälden anfaugen, alleiu verschiedene Gründe lassen uns vou dieser Reihenfolge ab-
gehen, und die Handzeichunngen, mit denen vor 72 Zahren der erste bescheidenste Aufang zu einer Sammlung ge-
macht wurde, vvrausnehmeu. Es giebt dies uns zngleich den Anlaß, die in den Blättern vvn 1847 uud 49 augefan-
gene Geschichte des Malerbuches in Kürze zu vervvllstäudigen.

L.. .Handzeichuungen.

1. Zürcherischer Küustler.

Wenu wir in dieser Uebersicht in alleu KunstfLchern die vaterländische Kunst im engeru Sinne voranstellen und
dieses selbst in den Vorschriften unseres Statuts über die Anschaffungeu gethau habeu, so wird dieß kaum einer
Nechtfertigung bedürsen. Was kann mau bei uns vor allem suchen nnd was würde man, wenn es nicht oder sehr
ungenügend vvrhanden wäre, am meisten vermisseu? — Die Früchte zürcherischer Kuust.

Der Anfaug alles artistischeu Besitzes uuserer Gesellschaft war, die erste Eiulage iu das vou Martiu llsteri 1794
gestiftete Malerbuch. Wir haben, wie schvu bemerkt, iu dem Neujahrsblatt vvn 1847 und1849die Geschichte desselbeu
und eine Durchsicht des Jnhaltes der ersten vier Bäude gegebeu uud kvmmen hierauf uicht mehr zurück.

Bis zum Jahr 1851 wnrde dasselbe svrtgesetzt, jedoch längst nicht mehr im Sinu und Geist der Stifter; es
war eben eine Verpflichtung, welcher seltcn niehr mit Freude nachgckvmmen wurde und von der sich viele, der weit
zahlreichern Nichtküustler gerne lvskauften. Mit dcm 20. Baude wurde das Malerbuch geschlvssen uud an dessen Stelle
trat ein Album, in welches eine Einlage zu inachen jedes Mitglied verpflichtet wurde, vvn welcher Verpflichtung
sich loszukaufeu die meisten ebenfalls vvrziehen, daher dieses große Malerbnch sich nur langsam füllt.

Der üble Zustand, in welchem sich besonders die srühern Bände dcs Malerbuches befauden, veranlaßte im Jahr
1854 eine völlige llmordnung desselben in neue Bände, das einzige Mittel, um die Zeichnungeu selbst vvr dem Ver-
derben zu retten. Bei derselben wurden die Einlagen der vier ersten Bände aus Pietät gegen die Stifter, vollständig
und in genauester Folge wieder in die neuen Bände eingcreiht. Bei der spätern dagegen eine Sichtung vorgenvmmen und
eine Anzahl der vielen Dilettantenarbeiten vvn allzu geriugem Kunstwerthe entferut, jedvch vvn jeder Hand ein Paar
Blätter beibehalten, so daß keiu Name ganz weggefallen wäre. Blätter nichtzürcherischer Künstler wurdeu größ-
tentheils in die neue Sammlung der Handzeichnungen hinübergenommeu; ebensv alle Blätter, welche des zu grvßen
 
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