66 Das zweyie Capitel.
hen, eine Frau vermehren, wider den aufge-
nommenen Gottesdienst reden; die Gotteslaugr
nnng gleichsam predigen, die Menschlichkeit ber
schimpsen, indem man sich unter die Zahl der
unvernünftigen Thiere sehet, hält man in der
Welt oft für Artigkeiten, welche Verderbuiß der
Sitten ist das nicht!
Die Zweykämpse sind eine Folge unserer al-
teuBarbarey. Die feinem Sitten machen, daß
sie nicht so gewöhnlich sind; wenn die folgenden
Jahrhunderte diese Sitten noch mehr lautern wer-
den, so wird man vielleicht nicht mehr sehen, daß
der Adel, besonderer Streitigkeiten wegen, ein
Blut vergießen werde, welches blos für das Va-
terland vergossen werden soll.
Das zweyte Kapitel.
Geschichte des Aristodcms.
ie Insel Lesbos war Aristodems und Alk-
meons Vaterland; sie wurden für die ehr-
lichsten Leute von der Welt gehalten: sie verdien-
ten beede dieses Lob; Alkmeous Vater war der
Oberste in der Regierung gewesen, er hatte sich
das ganze Vermögen eines verwiesenen und straf-
baren Bürgers des Staats gerichtlich zuschreiben
lassen.
hen, eine Frau vermehren, wider den aufge-
nommenen Gottesdienst reden; die Gotteslaugr
nnng gleichsam predigen, die Menschlichkeit ber
schimpsen, indem man sich unter die Zahl der
unvernünftigen Thiere sehet, hält man in der
Welt oft für Artigkeiten, welche Verderbuiß der
Sitten ist das nicht!
Die Zweykämpse sind eine Folge unserer al-
teuBarbarey. Die feinem Sitten machen, daß
sie nicht so gewöhnlich sind; wenn die folgenden
Jahrhunderte diese Sitten noch mehr lautern wer-
den, so wird man vielleicht nicht mehr sehen, daß
der Adel, besonderer Streitigkeiten wegen, ein
Blut vergießen werde, welches blos für das Va-
terland vergossen werden soll.
Das zweyte Kapitel.
Geschichte des Aristodcms.
ie Insel Lesbos war Aristodems und Alk-
meons Vaterland; sie wurden für die ehr-
lichsten Leute von der Welt gehalten: sie verdien-
ten beede dieses Lob; Alkmeous Vater war der
Oberste in der Regierung gewesen, er hatte sich
das ganze Vermögen eines verwiesenen und straf-
baren Bürgers des Staats gerichtlich zuschreiben
lassen.