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Bernhard Nöhring Lübeck (Firma); Bernhard Nöhring Lübeck <Firma> [Hrsg.]
... Große Kunst-Auktion (Nr. 18): Verzeichnis von Gemälden und Aquarellen direkt aus den Ateliers der Künstler, sowie aus hiesigem und auswärtigem Privatbesitz, welche am Donnerstag, den 26. März 1914 und Freitag, den 27. März 1914 zur Versteigerung gelangen — Lübeck, 1914

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https://doi.org/10.11588/diglit.42407#0002
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Bedingungen der Auktion.

1. Die Versteigerung findet bei nicht bekannten Personen gegen Bar-
zahlung statt; im übrigen sind die gekauften Bilder innerhalb 8 Tagen nach
Schluß der Auktion zu bezahlen.
2. Die Bilder werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie sich
befinden, weshalb der Käufer auf etwaige Beschädigungen, auch der Rahmen,
achten wolle. Die vorherige Ausstellung bietet Gelegenheit zur Prüfung und
können Reklamationen nach erfolgtem Zuschlag daher nicht Berücksichtigung
finden.
3. Die angegebenen Maße verstehen sich für die Bilder ohne Rahmen
und bedeutet die erste Zahl die Höhe, die zweite Zahl die Breite der Bilder.
Für irrtümliche Angaben im Katalog wird nicht gehaftet.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mark.
5. Ein Aufschlag zur Kaufsumme wird vom Käufer mit 5 pZt. von Ge-
mälden und 10 pZt. von Aquarellen und sonstigen Gegenständen erhoben.
6. Falls nach erfolgtem Zuschlag sich ein Doppelgebot ergeben sollte,
wird die betreffende Nummer sofort nochmals aufgeboten.
7. Die Versteigerung geschieht im allgemeinen nach der Reihenfolge der
Nummern, jedoch werden die Bilder, auf welche bereits Gebote abgegeben
sind, zuerst aufgeboten, auch werden auf Verlangen die gewünschten Nummern
sofort aufgeboten.
8. Bei Gegenständen, für welche seitens der Verkäufer Mindestpreise
vorgeschrieben sind, wird für deren Rechnung bis zur Höhe dieser Preise
mitgeboten.
9. Bei genügenden Geboten können Gemälde bereits vor der Auktion
während der öffentlichen Ausstellung verkauft werden, es muß dann jedoch
erst die Genehmigung der Besitzer eingeholt werden.
10. Die Verpackung der gekauften Bilder nach auswärts geschieht kostenlos,
falls die Kisten zurückgesandt werden.
11. Die gekauften Gemälde sind am folgenden Tage nach beendeter
Auktion abzuholen; eine längere Haftung wird nur nach vorheriger Ver-
einbarung übernommen.
 
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