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Ortsbeschreibung.
für frei und ledig erklärte. (Bergl. hierüber Akteti uud Schmid-
lin'fche Snmmlung int St.Archiv und Zimmerische Chrouik 2,
495 — 498.) — Bereits am 29. Mni d. I. versicherte Graf
Ulrich die Braut seines Sohnes, des Grafeu Eberhard des
Jütlgeren, Elisabeth, Markgräfin von Braudeuburg, mit 4600 fl.
jährlicher Nutzung aus Heiratgut, Widerlegung und Morgeu-
gabe auf Schloß uud Stadt Baliugeu ^allda sie ihr fürstlich
Wefeu uud Wohnung mohl haben mag^, und alles das dazu
gehört, 27 mit Namen aufgeführte Dörfer, fo wie auf Ebingeu
die Stadt und der Herrschaft Haus darin, „darattf doch Graf
Sigtnund von Hohenberg und seine Gemahlin in dein genannten
Haus ihr Leben lang leibgedingsiveise den Sitz habeiE (Stein-
hofer 3, 28, 150). Deshalb bestütigte auch Elifabeth am
22. Juui 1469 die unten zu erwahuenden Freiheitsbriefe ihres
Schmiegervaters und Gemahls für die Stadt vom 21. d. M.
(Balinger Vcrtragsbuch), und als die Städte Balingen und Ebin-
gen den 14. Dezember 1482 den Münsinger Vertrag besie-
gelten, holten sie hiezu ihre Genehmigung ein (Gabelkover).^)
Daß Dalingen wie Ebingen während des 30jährigen Krieges
dcm ivürttembergifchen Haufe vorübergehend entfremdet war, ist
bereits oben S. 233 ff. ausgeführt.
Jn Hinsicht auf Recht und Verfaffung Balingens sind fot-
gende Hauptmomente hervorzuheben. An Pfingsten 1255 wurde
der Ort zur Stadt erhoben (Stülin 2, 666). — Die Grafen
Friedrich der Alte und fein Sohn Mülli von Zollern verliehen
den Angehörigen der Stadt am 20. Dezember 1378 das Recht,
ihre Güter im Wege der Jntestaterbfolge und der letztwilligen
Disposition auf ihre Verwandten übergehen zu lasfen, voraus-
gesetzt ,Haß diese Güter unter uns zu Balingen bleiben^, und
versprachen überhaupt das am Ort geltende Recht zu wahren
(Balinger Vertragsbuch Fol. 141). Schultheiß, — ein hier erst-
mals um das I. 1270 crwähntes Amt'^), welches die Familie
Betz, hernach Metz geuannt, 200 Jahre lang verwaltet haben
foll (Rebstock 105), — Bürgermeister, Gericht und Rath blieben
auch nachdem die Stadt württembergisch geworden war, an der
Spitze der städtischen Verwaltung, doch standen sie feitdem unter
Ueber eine Veriveisung des Hans von Emershofen wegen einer
Forderung auf die Aemter Balingen und Elnngen durch Gras Ulrich
deu Vielgeliebteu uins 1.1480 s. Zeitschr. f. Gesch. d.Oberrheins 16, 479 ff.
^) VrnAdotlio inilos lliotus llo IvirvenoMe (Neuueck) um 1270
8vnlt6tu8 in LnlAinAvn (Non. Tiollornn. 1, 88).
Ortsbeschreibung.
für frei und ledig erklärte. (Bergl. hierüber Akteti uud Schmid-
lin'fche Snmmlung int St.Archiv und Zimmerische Chrouik 2,
495 — 498.) — Bereits am 29. Mni d. I. versicherte Graf
Ulrich die Braut seines Sohnes, des Grafeu Eberhard des
Jütlgeren, Elisabeth, Markgräfin von Braudeuburg, mit 4600 fl.
jährlicher Nutzung aus Heiratgut, Widerlegung und Morgeu-
gabe auf Schloß uud Stadt Baliugeu ^allda sie ihr fürstlich
Wefeu uud Wohnung mohl haben mag^, und alles das dazu
gehört, 27 mit Namen aufgeführte Dörfer, fo wie auf Ebingeu
die Stadt und der Herrschaft Haus darin, „darattf doch Graf
Sigtnund von Hohenberg und seine Gemahlin in dein genannten
Haus ihr Leben lang leibgedingsiveise den Sitz habeiE (Stein-
hofer 3, 28, 150). Deshalb bestütigte auch Elifabeth am
22. Juui 1469 die unten zu erwahuenden Freiheitsbriefe ihres
Schmiegervaters und Gemahls für die Stadt vom 21. d. M.
(Balinger Vcrtragsbuch), und als die Städte Balingen und Ebin-
gen den 14. Dezember 1482 den Münsinger Vertrag besie-
gelten, holten sie hiezu ihre Genehmigung ein (Gabelkover).^)
Daß Dalingen wie Ebingen während des 30jährigen Krieges
dcm ivürttembergifchen Haufe vorübergehend entfremdet war, ist
bereits oben S. 233 ff. ausgeführt.
Jn Hinsicht auf Recht und Verfaffung Balingens sind fot-
gende Hauptmomente hervorzuheben. An Pfingsten 1255 wurde
der Ort zur Stadt erhoben (Stülin 2, 666). — Die Grafen
Friedrich der Alte und fein Sohn Mülli von Zollern verliehen
den Angehörigen der Stadt am 20. Dezember 1378 das Recht,
ihre Güter im Wege der Jntestaterbfolge und der letztwilligen
Disposition auf ihre Verwandten übergehen zu lasfen, voraus-
gesetzt ,Haß diese Güter unter uns zu Balingen bleiben^, und
versprachen überhaupt das am Ort geltende Recht zu wahren
(Balinger Vertragsbuch Fol. 141). Schultheiß, — ein hier erst-
mals um das I. 1270 crwähntes Amt'^), welches die Familie
Betz, hernach Metz geuannt, 200 Jahre lang verwaltet haben
foll (Rebstock 105), — Bürgermeister, Gericht und Rath blieben
auch nachdem die Stadt württembergisch geworden war, an der
Spitze der städtischen Verwaltung, doch standen sie feitdem unter
Ueber eine Veriveisung des Hans von Emershofen wegen einer
Forderung auf die Aemter Balingen und Elnngen durch Gras Ulrich
deu Vielgeliebteu uins 1.1480 s. Zeitschr. f. Gesch. d.Oberrheins 16, 479 ff.
^) VrnAdotlio inilos lliotus llo IvirvenoMe (Neuueck) um 1270
8vnlt6tu8 in LnlAinAvn (Non. Tiollornn. 1, 88).