Einzelne Kulturen.
115
b) Brennholz pro Klafter in den Jahren:
1820.
1840.
1860.
1870.
Eichene Scheiter
12 fl. 14 kr.
18 fl.
17 fl.
17 fl. 48 kr.
Buchene „
16fl. i z kr.
22 fl.
19 fl.
23 fl. 12 kr.
Nadelholz- „
8 fl. 59 kr.
17 fl.
12 fi.
15 fl. — kr.
Der Rohertrag der Staatswaldungen berechnet sich in den Re-
vieren Cleebronn und Güglingen sür die Jahre 1860—1871 pro
Morgen,
wie folgt:
Jahr.
Cleebronn.
Güglingen.
1860.
10
fl-
50
kr.
5
fl-
37
kr.
1861.
9
fl-
16
kr.
6
fl
25
kr.
1862.
8
fl-
7
kr.
7
fl-
8
kr.
1863.
9
fl.
44
kr.
6
fl.
55
kr.
1864.
10
fl
53
kr.
8
fl-
1
kr.
1865.
6
fl-
34
kr.
6
fl-
37
kr.
1866.
7
fl-
39
kr.
9
fl-
53
kr.
1867.
6
fl.
20
kr.
6
fl-
56
kr.
1868.
5
fl.
52
kr.
6
fl.
44
kr.
1869.
6
fl-
28
kr.
9
fl-
20
kr.
1870.
6
fl-
37
kr.
7
fl-
40
kr. -
1871.
7
fl-
25
kr.
7
fi-
47
kr.
Der
Durchschnitt
beträgt
somit
pro Morgen
und Jahr
Revier Cleebronn 7 si. 59 kr. (rund 8 fl.) und im Revier Güg-
lingen 7 fl. 25 kr., während sich dcr durchschnittliche Reinertrag der
letzten 10 Jahre im Revier Cleebronn aus 4 fl. 21 kr., im Revier
Güglingen auf 4 fl. 33 kr. berechnet, wobei zu beachten, daß unter
dem Verwaltungsauswand auch der hier nicht unbedeutende der Forst-
polizeiverwaltung begrifsen ist und die Leseholznutzungen sowie die
unentgeltlichen Laubabgaben, welche nicht auf Privatrechtstiteln ruhen,
sondern mehr aus Staatsvergünstigung entstanden sind, nicht in Ein-
nahme erscheinen.
Das Leseholz wird an die ärmere Bevölkerung unentgeltlich
abgegeben und von dieser fieißig gesammelt; sein Werth kann in den
Staatswaldungen des Bezirks jährlich zu etwa 1000 fl. an-
geschlagen werden. Auch das Stock- und Stumpenholz wird eisrig
gewonnen und gut bezahlt.
Die Holzgewinnung außerhalb der Waldungen beschränkt sich
auf abgängiges Holz von den Obstbäumen und Reben, besonders
aber auf die an Bächen gepflanzten Weiden, Crlen und Pappeln,
deren Ertrag in einzelnen Orten nicht unbedeutend ist.
W a ld s er v i t u t e n. 1) Holzgercchtigkeiten sind keine mehr
vorhanden.
2) Jn den Lagerbüchern laufen noch auf fährige Zeiten be-
fchränkte Weiderechte, welche aber längst nicht mehr ausgeübt wurden.
115
b) Brennholz pro Klafter in den Jahren:
1820.
1840.
1860.
1870.
Eichene Scheiter
12 fl. 14 kr.
18 fl.
17 fl.
17 fl. 48 kr.
Buchene „
16fl. i z kr.
22 fl.
19 fl.
23 fl. 12 kr.
Nadelholz- „
8 fl. 59 kr.
17 fl.
12 fi.
15 fl. — kr.
Der Rohertrag der Staatswaldungen berechnet sich in den Re-
vieren Cleebronn und Güglingen sür die Jahre 1860—1871 pro
Morgen,
wie folgt:
Jahr.
Cleebronn.
Güglingen.
1860.
10
fl-
50
kr.
5
fl-
37
kr.
1861.
9
fl-
16
kr.
6
fl
25
kr.
1862.
8
fl-
7
kr.
7
fl-
8
kr.
1863.
9
fl.
44
kr.
6
fl.
55
kr.
1864.
10
fl
53
kr.
8
fl-
1
kr.
1865.
6
fl-
34
kr.
6
fl-
37
kr.
1866.
7
fl-
39
kr.
9
fl-
53
kr.
1867.
6
fl.
20
kr.
6
fl-
56
kr.
1868.
5
fl.
52
kr.
6
fl.
44
kr.
1869.
6
fl-
28
kr.
9
fl-
20
kr.
1870.
6
fl-
37
kr.
7
fl-
40
kr. -
1871.
7
fl-
25
kr.
7
fi-
47
kr.
Der
Durchschnitt
beträgt
somit
pro Morgen
und Jahr
Revier Cleebronn 7 si. 59 kr. (rund 8 fl.) und im Revier Güg-
lingen 7 fl. 25 kr., während sich dcr durchschnittliche Reinertrag der
letzten 10 Jahre im Revier Cleebronn aus 4 fl. 21 kr., im Revier
Güglingen auf 4 fl. 33 kr. berechnet, wobei zu beachten, daß unter
dem Verwaltungsauswand auch der hier nicht unbedeutende der Forst-
polizeiverwaltung begrifsen ist und die Leseholznutzungen sowie die
unentgeltlichen Laubabgaben, welche nicht auf Privatrechtstiteln ruhen,
sondern mehr aus Staatsvergünstigung entstanden sind, nicht in Ein-
nahme erscheinen.
Das Leseholz wird an die ärmere Bevölkerung unentgeltlich
abgegeben und von dieser fieißig gesammelt; sein Werth kann in den
Staatswaldungen des Bezirks jährlich zu etwa 1000 fl. an-
geschlagen werden. Auch das Stock- und Stumpenholz wird eisrig
gewonnen und gut bezahlt.
Die Holzgewinnung außerhalb der Waldungen beschränkt sich
auf abgängiges Holz von den Obstbäumen und Reben, besonders
aber auf die an Bächen gepflanzten Weiden, Crlen und Pappeln,
deren Ertrag in einzelnen Orten nicht unbedeutend ist.
W a ld s er v i t u t e n. 1) Holzgercchtigkeiten sind keine mehr
vorhanden.
2) Jn den Lagerbüchern laufen noch auf fährige Zeiten be-
fchränkte Weiderechte, welche aber längst nicht mehr ausgeübt wurden.