Bcsondere Schicksale.
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rncderlage der Bauern Lei Böblingen, wobci auch Wunderer umge-
kommen zu sein scheint, da er von jetzt an aus der Gcschichle verschwindet.
Nach dem Bericht dcs Brackeuheimer Vogtes über den Aufstand
hatten an dem Aufruhr Theil gcnommcn: von der Stadt Bracken-
hcim 22, von Meimsheim 24, von Botenhcim 1, von Hausen 11, von
HaLerfchlacht 2 7, von Clecbronn 3, von Dürrenzimmern 21 Personen;
nach seiner Anstcht waren die Unterthanen seincs Amtes zum Theil
die vornehmften Rädelsführer und nicht die wenigsten Ursächer und
Anfängcr alles Unfalls gewesen. Deßhalb wurde Brackenheim vom
fchwäbischen Bunde nicht begnadigt und durfte den nächstcn Lanvtag
nicht beschicken, mußte auch ncbst Güglingen * *) und einigen änderen be-
nachbarten Aemtern an der auf demselbcn angesetzten Umlage als
Strafgelv das Doppelte bezahlen.
Am 12. Aug. des I. wurden die Stockheimer vom Deutsch-
meister zn Gnaden und Ungnaden angenommen und mußten stch ver-
fchreiben: 1) die gewcsenen Ursächcr, Anfänger und Befehlshaber von
Stund an zu gebührender Strafe zu stellen; 2) irgend welche zum Nach-
theil dcs Ordens von ihnen cingcgangene Verpflichtungen zu lösen
und keine dergleichen mchr einzugehen; 3) ihre Waffen auszuliefern
und die Hauen, Mistgabeln u. drgl. dazu zu benützen, wozu ste gcmacht
feien; 4) allcn Gebolen und Verbotcn des Deutschmeisters Gehorsam
zu leistcn; 5) Fähnlcin, Pfeifen, Trommeln, wclche sie hätten, aus-
zuliefern, ohne Erlaubniß zu kcinen Kirchweihen, Hochzeiten und Ge-
sellschasten zu zichen; 6) dcr Deutschmeister soll bcfugt sein, wenn
er wolle, des Dorfes Nutzung zu sich zu ziehen; 7) sie sollen die
Zehentcn u. drgl. wie bisher bezahlen **) und neue Zins- und Schuld-
bücher sür das Amt Stocksbcrg anfertigen lassen; 8) wegen des an
Jcmandcn verübten Schadcns sollcn sie sich entweder selbst vertragen
oder nach dcm Gutachten des Deutschmcisters richten; 9) dem Deutsch-
rncister sollcn sie die Cntfchädigung geben, die er fordere; 10) wenn
Lersclbe wicder uach Stocksberg bauen wolle, sollen sie ihm frohnen.
(Zur Gesch. des Bauernkriegs im Zabergäu Ilmständlichercs bei Klun-
zinger 4, 4—16).
Die Schlacht bei Laufen, durch welche Herzog Mrich den 13.
Mai 1534 sein Land wicder gewann, begann in diesem Obcramt.
Der österreichische Statthalter in Württemberg, Pfalzgraf Philipp,
hatte den Landgrafen Philipp und den Herzog auf dem rechten Neckar-
ufer crwartet und war auf diefer Flußseite in der Richtung gegen
Sonthcim vorgerückt, als aber dieselben auf dem linken User am
') Der Aufwiegler Antou Eiseuhut, Pfaff iu Weiler lGügliuger Amts),
wurde in Eppingen cutyaupteü
*ch^Bis znm Jahr 1823, in wclchenr Jahre solches vom Staate uach-
gelassen wurde, gab die Gemeiude Stockheim jährlich 1 hz Pfund 6 Sch. 4 Pf.
wegen der ausständigen im Bauernaufruhr vcrlorenen Zinsen.
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rncderlage der Bauern Lei Böblingen, wobci auch Wunderer umge-
kommen zu sein scheint, da er von jetzt an aus der Gcschichle verschwindet.
Nach dem Bericht dcs Brackeuheimer Vogtes über den Aufstand
hatten an dem Aufruhr Theil gcnommcn: von der Stadt Bracken-
hcim 22, von Meimsheim 24, von Botenhcim 1, von Hausen 11, von
HaLerfchlacht 2 7, von Clecbronn 3, von Dürrenzimmern 21 Personen;
nach seiner Anstcht waren die Unterthanen seincs Amtes zum Theil
die vornehmften Rädelsführer und nicht die wenigsten Ursächer und
Anfängcr alles Unfalls gewesen. Deßhalb wurde Brackenheim vom
fchwäbischen Bunde nicht begnadigt und durfte den nächstcn Lanvtag
nicht beschicken, mußte auch ncbst Güglingen * *) und einigen änderen be-
nachbarten Aemtern an der auf demselbcn angesetzten Umlage als
Strafgelv das Doppelte bezahlen.
Am 12. Aug. des I. wurden die Stockheimer vom Deutsch-
meister zn Gnaden und Ungnaden angenommen und mußten stch ver-
fchreiben: 1) die gewcsenen Ursächcr, Anfänger und Befehlshaber von
Stund an zu gebührender Strafe zu stellen; 2) irgend welche zum Nach-
theil dcs Ordens von ihnen cingcgangene Verpflichtungen zu lösen
und keine dergleichen mchr einzugehen; 3) ihre Waffen auszuliefern
und die Hauen, Mistgabeln u. drgl. dazu zu benützen, wozu ste gcmacht
feien; 4) allcn Gebolen und Verbotcn des Deutschmeisters Gehorsam
zu leistcn; 5) Fähnlcin, Pfeifen, Trommeln, wclche sie hätten, aus-
zuliefern, ohne Erlaubniß zu kcinen Kirchweihen, Hochzeiten und Ge-
sellschasten zu zichen; 6) dcr Deutschmeister soll bcfugt sein, wenn
er wolle, des Dorfes Nutzung zu sich zu ziehen; 7) sie sollen die
Zehentcn u. drgl. wie bisher bezahlen **) und neue Zins- und Schuld-
bücher sür das Amt Stocksbcrg anfertigen lassen; 8) wegen des an
Jcmandcn verübten Schadcns sollcn sie sich entweder selbst vertragen
oder nach dcm Gutachten des Deutschmcisters richten; 9) dem Deutsch-
rncister sollcn sie die Cntfchädigung geben, die er fordere; 10) wenn
Lersclbe wicder uach Stocksberg bauen wolle, sollen sie ihm frohnen.
(Zur Gesch. des Bauernkriegs im Zabergäu Ilmständlichercs bei Klun-
zinger 4, 4—16).
Die Schlacht bei Laufen, durch welche Herzog Mrich den 13.
Mai 1534 sein Land wicder gewann, begann in diesem Obcramt.
Der österreichische Statthalter in Württemberg, Pfalzgraf Philipp,
hatte den Landgrafen Philipp und den Herzog auf dem rechten Neckar-
ufer crwartet und war auf diefer Flußseite in der Richtung gegen
Sonthcim vorgerückt, als aber dieselben auf dem linken User am
') Der Aufwiegler Antou Eiseuhut, Pfaff iu Weiler lGügliuger Amts),
wurde in Eppingen cutyaupteü
*ch^Bis znm Jahr 1823, in wclchenr Jahre solches vom Staate uach-
gelassen wurde, gab die Gemeiude Stockheim jährlich 1 hz Pfund 6 Sch. 4 Pf.
wegen der ausständigen im Bauernaufruhr vcrlorenen Zinsen.