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Schäfer
13 adlige Zeugen auf, bei der Bestätigung der Tradition Liutfrieds von Bruch-
hausen an Klosterreichenbach vor dem Grafengericht in Malsch sind es 9 adlige
Zeugen28. Selbstverständlich kann die Zeugenschaft eines Adligen an derartigen
Rechtsgeschäften rein zufälliger Natur sein. Meist gibt es aber doch einen ganz
konkreten Anlaß dafür, der für uns allerdings nicht immer eindeutig erkennbar
ist. Es kann sich um Adlige der Nachbarschaft handeln, die Zeugendienst leisten,
um Personen, die durch das Rechtsgeschäft in irgendeiner Weise tangiert werden
und ihre Zustimmung bekunden, es können mit dem Kloster oder auch mit dem
Tradenten persönlich besonders verbundene Adlige sein. Auf letztere kommt es
uns hier besonders an. Ein Adliger, Hugo von Heidelsheim, kommt nun in beiden
so ganz verschiedenen und für verschiedene Empfänger ausgestellten Urkunden
vor; er begegnet sonst weder in Hirsauer, noch in Klosterreichenbacher Quellen.
Wir dürfen das verbindende Element dieses zweimaligen Auftretens in zwei ganz
verschiedenen Urkunden in den Grafen von Malsch erblicken und ihn als einen
von deren Ministerialen oder Lehensmannen ansehen29. Unmittelbar nach Hugo
von Heidelsheim erscheint ein Swigger ohne Herkunftsbezeichnung als Zeuge.
Daß es sich um einen Adligen handelt, geht daraus hervor, daß er zwischen lauter
adligen Zeugen steht; andere Personen werden in dieser Urkunde ohnedies nicht
genannt. Dieser Swigger begegnet nun ebenfalls unmittelbar zusammen mit Hugo
von Heidelsheim auch in der Urkunde für Klosterreichenbach, und zwar als
Swigger von Wössingen. Wir haben also zwei Adlige aus dem Kraichgau vor uns,
die mit den Grafen von Malsch — sehr wahrscheinlich als Dienstmannen — in Ver-
bindung stehen. Weitere Schlüsse sind aus den Zeugenreihen der beiden Urkunden
nicht zu ziehen, da über Hypothesen nicht hinauszugelangen ist.
Nur eine Vermutung soll abschließend noch geäußert werden: Bei den Herren
von Ottersweier-Windeck kommt seit etwa 1150 in mehreren Generationen der
Name Reginbodo (Reinbod) als sogenannter Leitname vor30. Die Windecker sind
bereits im 12. Jahrhundert Dienst- und Lehensleute der Ebersteiner. Da die Herren
und späteren Grafen von Eberstein auch an anderer Stelle das Erbe der Grafen
von Malsch angetreten haben, könnte auch dieses Dienstverhältnis bereits auf die
Grafen von Malsch zurückgehen.
Die Grafen von Malsch verschwinden im 12. Jahrhundert völlig aus der Ge-
schichte des Ufgaus. Wahrscheinlich ist das Geschlecht ohne männliche Erben er-
loschen. Auf Aussterben scheint mir der Wortlaut der Schenkung des letzten
Grafen von Malsch im Hirsauer Kodex hinzudeuten. Graf Reginbodo machte an
Hirsau um 1110 seine Stiftung pro fratre suo Ruperto defuncto
et se ipso et omni cognatione su a31. Sein Bruder Rupert, der sonst
nirgends urkundlich greifbar ist, war also bereits verstorben, und auch er machte
eine namhafte Schenkung für sein Seelenheil und das seiner ganzen Verwandtschaft.
Diese Schenkung hat Graf Reginbodo bald darauf noch zwei Mal zugunsten
28 Siehe Anm. 10.
29 Merkwürdigerweise sind auch die Ebersteiner später — nachweisbar im 13. Jahr-
hundert — in Heidelsheim begütert: sie besitzen die Kirche (F. X. Remling, Urkundenbuch
S. 270). In Heidelsheim war auch das Kloster Weißenburg stark begütert, besaß aber
nicht die Kirche. Auffallend ist, daß an die Ebersteiner auch hier wie im Ufgau gerade
nicht der ehemals weißenburgische Besitz gelangt ist.
30 Siehe unten S. 237, Anm. 245.
31 Cod. Hirs. fol. 32a.
Schäfer
13 adlige Zeugen auf, bei der Bestätigung der Tradition Liutfrieds von Bruch-
hausen an Klosterreichenbach vor dem Grafengericht in Malsch sind es 9 adlige
Zeugen28. Selbstverständlich kann die Zeugenschaft eines Adligen an derartigen
Rechtsgeschäften rein zufälliger Natur sein. Meist gibt es aber doch einen ganz
konkreten Anlaß dafür, der für uns allerdings nicht immer eindeutig erkennbar
ist. Es kann sich um Adlige der Nachbarschaft handeln, die Zeugendienst leisten,
um Personen, die durch das Rechtsgeschäft in irgendeiner Weise tangiert werden
und ihre Zustimmung bekunden, es können mit dem Kloster oder auch mit dem
Tradenten persönlich besonders verbundene Adlige sein. Auf letztere kommt es
uns hier besonders an. Ein Adliger, Hugo von Heidelsheim, kommt nun in beiden
so ganz verschiedenen und für verschiedene Empfänger ausgestellten Urkunden
vor; er begegnet sonst weder in Hirsauer, noch in Klosterreichenbacher Quellen.
Wir dürfen das verbindende Element dieses zweimaligen Auftretens in zwei ganz
verschiedenen Urkunden in den Grafen von Malsch erblicken und ihn als einen
von deren Ministerialen oder Lehensmannen ansehen29. Unmittelbar nach Hugo
von Heidelsheim erscheint ein Swigger ohne Herkunftsbezeichnung als Zeuge.
Daß es sich um einen Adligen handelt, geht daraus hervor, daß er zwischen lauter
adligen Zeugen steht; andere Personen werden in dieser Urkunde ohnedies nicht
genannt. Dieser Swigger begegnet nun ebenfalls unmittelbar zusammen mit Hugo
von Heidelsheim auch in der Urkunde für Klosterreichenbach, und zwar als
Swigger von Wössingen. Wir haben also zwei Adlige aus dem Kraichgau vor uns,
die mit den Grafen von Malsch — sehr wahrscheinlich als Dienstmannen — in Ver-
bindung stehen. Weitere Schlüsse sind aus den Zeugenreihen der beiden Urkunden
nicht zu ziehen, da über Hypothesen nicht hinauszugelangen ist.
Nur eine Vermutung soll abschließend noch geäußert werden: Bei den Herren
von Ottersweier-Windeck kommt seit etwa 1150 in mehreren Generationen der
Name Reginbodo (Reinbod) als sogenannter Leitname vor30. Die Windecker sind
bereits im 12. Jahrhundert Dienst- und Lehensleute der Ebersteiner. Da die Herren
und späteren Grafen von Eberstein auch an anderer Stelle das Erbe der Grafen
von Malsch angetreten haben, könnte auch dieses Dienstverhältnis bereits auf die
Grafen von Malsch zurückgehen.
Die Grafen von Malsch verschwinden im 12. Jahrhundert völlig aus der Ge-
schichte des Ufgaus. Wahrscheinlich ist das Geschlecht ohne männliche Erben er-
loschen. Auf Aussterben scheint mir der Wortlaut der Schenkung des letzten
Grafen von Malsch im Hirsauer Kodex hinzudeuten. Graf Reginbodo machte an
Hirsau um 1110 seine Stiftung pro fratre suo Ruperto defuncto
et se ipso et omni cognatione su a31. Sein Bruder Rupert, der sonst
nirgends urkundlich greifbar ist, war also bereits verstorben, und auch er machte
eine namhafte Schenkung für sein Seelenheil und das seiner ganzen Verwandtschaft.
Diese Schenkung hat Graf Reginbodo bald darauf noch zwei Mal zugunsten
28 Siehe Anm. 10.
29 Merkwürdigerweise sind auch die Ebersteiner später — nachweisbar im 13. Jahr-
hundert — in Heidelsheim begütert: sie besitzen die Kirche (F. X. Remling, Urkundenbuch
S. 270). In Heidelsheim war auch das Kloster Weißenburg stark begütert, besaß aber
nicht die Kirche. Auffallend ist, daß an die Ebersteiner auch hier wie im Ufgau gerade
nicht der ehemals weißenburgische Besitz gelangt ist.
30 Siehe unten S. 237, Anm. 245.
31 Cod. Hirs. fol. 32a.