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Schäfer
1139 hat er der Reichsabtei Selz für den Ort Selz Stadtrecht gewährt nach dem
Recht der Stadt Speyer97.
Für die Staufer kam es nun darauf an, zwischen ihrem ererbten Besitz im
Elsaß und der Pfalz einerseits und ihren schwäbischen Stammlanden andererseits
eine Brücke mit möglichst zahlreichen Stützpunkten zu schaffen. Unser Gebiet
war dabei zusammen mit dem Kraichgau ein wichtiges Bindeglied. Der Uf- und
Pfinzgau wurde von den Staufern also vom Westen her erfaßt und war nach
Westen hin orientiert, zum Elsaß und zum Speyergau hin, diesen bedeutenden
Zentren früher staufischer Machtentfaltung und Repräsentation.
Welche Ansatzpunkte gab es nun im einzelnen im Uf- und Pfinzgau für das
Wirken der Staufer? Die wichtigste Voraussetzung war der besonders umfang-
reiche Besitz des Klosters Weißenburg in dieser Landschaft, dessen Obervögte die
Staufer nachweislich bereits seit 1102 waren, während vorher die Salier die Vogtei
inne hatten98. Das zweite waren die Grafschaftsrechte im Uf- und Pfinzgau. Beides,
sowohl die Weißenburger Lehen wie auch die Grafschaften, konnten die Staufer
im Laufe des 12. Jahrhunderts erwerben, dazu kam aber noch eine Vielfalt von
sonstigen Rechtstiteln, denen wir nun unser Augenmerk im einzelnen zuwenden
wollen. Wenn wir uns dabei als Arbeitsbehelf bewußt an die Grafschaftsein-
teilung halten, so braucht wohl kaum bemerkt zu werden, daß derartige Grenzen
für das Wirken der Staufer selbst keine Rolle spielten.
Im Ufgau werden um 1115 die Inhaber der Grafschaft, die Grafen von Malsch,
noch mehrmals urkundlich genannt, verschwinden dann aber völlig aus der schrift-
lichen Überlieferung. Wahrscheinlich ist das Geschlecht ohne männlichen Erben
im Mannesstamm erloschen99. Während die Eigengüter aufgrund einer nicht näher
zu bestimmenden Verwandschaft an das benachbarte Dynastengeschlecht der Eber-
steiner fielen, gelangten die öffentlichen Rechte und Reichslehen in den Besitz der
Staufer. Das waren einmal die weißenburgischen Lehengüter im Ufgau samt der
Vogtei über den Klosterbesitz. Da seit 1115 kein Inhaber der Grafschaft Forch-
heim mehr erscheint, haben die Staufer außer den weißenburgischen Lehen, der
Hauptausstattung der Ufgaugrafen im 11./12. Jahrhundert, aber auch den Comitat
Forchheim selbst an sich gezogen. Die Stellung der Grafen von Malsch im Ufgau
beruhte ja hauptsächlich auf den Weißenburger Gütern. Wenn die Staufer also
diese selbst übernahmen, blieb für ein neu hereinkommendes Grafengeschlecht gar
keine Möglichkeit, es sei denn, die Staufer hätten die Grafschaft den hier ansäs-
sigen Hochadelsgeschlechtern der Ebersteiner oder den Markgrafen von Baden
übertragen, was sie aber nachweisbar nicht taten. Eine Stärkung dieser Geschlech-
ter hätte natürlich keineswegs in ihrem Interesse gelegen. Es gibt über beide Vor-
gänge, über die Übernahme der Weißenburger Lehen und der Grafschaft, natur-
gemäß keine direkten Zeugnisse, wir können sie aber durch Indizien, die aus
späterer Zeit vorliegen, sicher und deutlich erschließen.
Eine erfolgversprechende Methode, das Wirken der Staufer in einer Landschaft
87 H. Büttner, Zum Städtewesen der Zähringer und Staufer am Oberrhein, in: ZGO 105
(1957) S. 75 ff.
98 H.Wer/e, Die salisch-staufische Obervogtei über die Reichsabtei Weißenburg, in:
Archiv f. mittelrheinische Kirchengesch. 8 (1956) S. 333 ff.
99 Codex Hirsaugiensis, hg. von E. Schneider, in: Wüttembergische Vierteljahreshefte f.
Landesgesch. Bd. 10 (1887), fol. 28, 32. Vgl. auch oben S. 188 f.
Schäfer
1139 hat er der Reichsabtei Selz für den Ort Selz Stadtrecht gewährt nach dem
Recht der Stadt Speyer97.
Für die Staufer kam es nun darauf an, zwischen ihrem ererbten Besitz im
Elsaß und der Pfalz einerseits und ihren schwäbischen Stammlanden andererseits
eine Brücke mit möglichst zahlreichen Stützpunkten zu schaffen. Unser Gebiet
war dabei zusammen mit dem Kraichgau ein wichtiges Bindeglied. Der Uf- und
Pfinzgau wurde von den Staufern also vom Westen her erfaßt und war nach
Westen hin orientiert, zum Elsaß und zum Speyergau hin, diesen bedeutenden
Zentren früher staufischer Machtentfaltung und Repräsentation.
Welche Ansatzpunkte gab es nun im einzelnen im Uf- und Pfinzgau für das
Wirken der Staufer? Die wichtigste Voraussetzung war der besonders umfang-
reiche Besitz des Klosters Weißenburg in dieser Landschaft, dessen Obervögte die
Staufer nachweislich bereits seit 1102 waren, während vorher die Salier die Vogtei
inne hatten98. Das zweite waren die Grafschaftsrechte im Uf- und Pfinzgau. Beides,
sowohl die Weißenburger Lehen wie auch die Grafschaften, konnten die Staufer
im Laufe des 12. Jahrhunderts erwerben, dazu kam aber noch eine Vielfalt von
sonstigen Rechtstiteln, denen wir nun unser Augenmerk im einzelnen zuwenden
wollen. Wenn wir uns dabei als Arbeitsbehelf bewußt an die Grafschaftsein-
teilung halten, so braucht wohl kaum bemerkt zu werden, daß derartige Grenzen
für das Wirken der Staufer selbst keine Rolle spielten.
Im Ufgau werden um 1115 die Inhaber der Grafschaft, die Grafen von Malsch,
noch mehrmals urkundlich genannt, verschwinden dann aber völlig aus der schrift-
lichen Überlieferung. Wahrscheinlich ist das Geschlecht ohne männlichen Erben
im Mannesstamm erloschen99. Während die Eigengüter aufgrund einer nicht näher
zu bestimmenden Verwandschaft an das benachbarte Dynastengeschlecht der Eber-
steiner fielen, gelangten die öffentlichen Rechte und Reichslehen in den Besitz der
Staufer. Das waren einmal die weißenburgischen Lehengüter im Ufgau samt der
Vogtei über den Klosterbesitz. Da seit 1115 kein Inhaber der Grafschaft Forch-
heim mehr erscheint, haben die Staufer außer den weißenburgischen Lehen, der
Hauptausstattung der Ufgaugrafen im 11./12. Jahrhundert, aber auch den Comitat
Forchheim selbst an sich gezogen. Die Stellung der Grafen von Malsch im Ufgau
beruhte ja hauptsächlich auf den Weißenburger Gütern. Wenn die Staufer also
diese selbst übernahmen, blieb für ein neu hereinkommendes Grafengeschlecht gar
keine Möglichkeit, es sei denn, die Staufer hätten die Grafschaft den hier ansäs-
sigen Hochadelsgeschlechtern der Ebersteiner oder den Markgrafen von Baden
übertragen, was sie aber nachweisbar nicht taten. Eine Stärkung dieser Geschlech-
ter hätte natürlich keineswegs in ihrem Interesse gelegen. Es gibt über beide Vor-
gänge, über die Übernahme der Weißenburger Lehen und der Grafschaft, natur-
gemäß keine direkten Zeugnisse, wir können sie aber durch Indizien, die aus
späterer Zeit vorliegen, sicher und deutlich erschließen.
Eine erfolgversprechende Methode, das Wirken der Staufer in einer Landschaft
87 H. Büttner, Zum Städtewesen der Zähringer und Staufer am Oberrhein, in: ZGO 105
(1957) S. 75 ff.
98 H.Wer/e, Die salisch-staufische Obervogtei über die Reichsabtei Weißenburg, in:
Archiv f. mittelrheinische Kirchengesch. 8 (1956) S. 333 ff.
99 Codex Hirsaugiensis, hg. von E. Schneider, in: Wüttembergische Vierteljahreshefte f.
Landesgesch. Bd. 10 (1887), fol. 28, 32. Vgl. auch oben S. 188 f.