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Schäfer, Alfons [Hrsg.]
Geschichte der Stadt Bretten: von den Anfängen bis zur Zerstörung im Jahre 1689 — Oberrheinische Studien, Band 4: Karlsruhe: Braun [in Komm.], 1977

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B. Bretten im 15. und 15. Jahrhundert
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https://doi.org/10.11588/diglit.52722#0119
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in zahlreiche regionale Fehden — unter anderen mit dem streitbaren Markgrafen
Bernhard von Baden — war der Pfalzgraf verwickelt.
Die Brettener Bürgerschaft hat in diesen Jahrzehnten mit Genehmigung Lud-
wigs III. mehrfach größere Kapitalien aufgenommen: 1425 400 Gulden, die in
spätestens zehn Jahren zurückbezahlt werden sollten; 1427 900 Gulden, rückzahl-
bar binnen vier Jahren; 1436 160 Gulden, die in drei Jahren getilgt sein sollten 28.
Da der städtische Haushalt zu dieser Zeit hauptsächlich Posten für die Instandhal-
tung oder den Ausbau der Stadtbefestigung sowie für Steuer und Schatzung auf-
wies, dürften diese Kapitalaufnahmen wohl damit Zusammenhängen. Auffallend
ist freilich, daß die Stadt 1416 das Geld für die gewöhnliche Herbststeuer (zu
Michaeli) leihen mußte. Als Begründung dafür wurde angegeben, daß diese Summe
zur Zeit in Bretten nicht vorhanden und nicht zu bekommen, d. h. nicht am Ort
zu entleihen sei, ohne „großen und schweren Schaden der Bürger zu Bretten“. In
diesem Fall könnte die vorausgehende Erhebung einer landesherrlichen Sonder-
steuer die Stadt finanziell belastet haben oder aber, was wahrscheinlicher ist, ein
allgemeines Unglück, etwa ein größerer Stadtbrand, hatte die Bürgerschaft vorüber-
gehend verarmen lassen. Auch die erheblich größeren Kapitalaufnahmen von 1425
und 1427 können nur mit außerordentlichen Vorkommnissen erklärt werden. Es
ist allerdings nicht ganz auszuschließen, daß diese finanzielle Schwäche auch mit
ein Symptom für einen allgemeinen wirtschaftlichen Rückgang in Bretten in den
ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts darstellt. Möglicherweise hing dies mit
einer zeitweiligen Verlegung des Fernverkehrs zur Frankfurter Messe zusammen.
Bis zur Herbstmesse im Jahre 1450 benützten die damals auf dem Höhepunkt ihrer
wirtschaftlichen Entfaltung stehenden oberschwäbischen Reichsstädte die Straße
von Cannstatt über Brackenheim-Sinsheim-Wiesloch-Heidelberg als Zufahrt zur
Frankfurter Messe. Nur denen, die zu Speyer Beiladungen aufnahmen, war es vor-
her erlaubt, die Straße über Bretten-Bruchsal zu wählen 29. Es ist klar, daß dadurch
der Hauptverkehr zu den bedeutenden Frankfurter Frühjahrs- und Herbstmessen an
Bretten vorbeizog. Wir wissen freilich nicht, seit wann diese von Pfalz und Würt-
temberg getroffene Regelung gegolten hat. Es hat den Anschein, daß sie erst nach
1402 eingeführt wurde, denn in diesem Jahre gewährte König Ruprecht der Stadt,
wie bereits erwähnt, im Hinblick auf den erheblichen Kaufleuteverkehr auf der
Brettener Straße (da mancherley und große geferte von wegen und kerchen, die
laste tragen, über iare durch die stat und marcke zu Bretheim die Straße off und
abe wandeln) noch einen Wege- und Brückenzoll zur Instandhaltung der Straße.
Aus den ersten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts liegen mehrere Nachrichten
vor, die auf ein gesteigertes Gewicht der Landwirtschaft für die Brettener Bürger-
schaft schließen lassen. Möglicherweise ist auch dies als ein Indiz für einen vor-
übergehenden Rückgang der gewerblichen Betätigung zu werten. Nach einer Her-
renalber Urkunde von 1410 hatte der Brettener Bürger Hans Sibott ein Gelände
von vier Morgen Feld neben der Kapelle bei der Klostermühle zu Weißhofen ge-
rodet und urbar gemacht. Aus einer Maulbronner Urkunde von 1416 geht hervor,
daß der Brettener Bürger Hans Kotzbuer ebenfalls mehrere Morgen Feld vor dem
Brettener Ried-Wald gerodet hatte. Im Jahre 1418 verlieh Pfalzgraf Ludwig III.
dem Brettener Bürger Hans Heyd den Zehnten auf den Äckern vor dem Walde
28 BUB S. 106—115.
29 M. Schaab, Straßen und Geleitswesen zwischen Rhein, Neckar und Schwarzwald im
Mittelalter und der frühen Neuzeit, in: Jahrbücher für Statistik und Landeskunde von
Baden-Württemberg, IV (1959) S. 66.

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