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Oechelhäuser, Adolf von
Das Heidelberger Schloss: bau- und kunstgeschichtlicher Führer — Heidelberg, 1923

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https://doi.org/10.11588/diglit.18588#0016
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den Umarmung der Vegetation, mit dem ersten Schritt zur
Erhaltung des Ganzen. Nicht mehr als Steinbruch diente
fortab die ehemalige Residenz des ersten weltlichen Kurfür-
sten im Reich: die Hand Karl Friedrichs und seiner Nach-
folger ruhte schützend auf dem alten Erbe der Wittelsbacher.

Das Hauptverdienst um den Schutz und die Erhaltung der
Ruinen in jener Zeit gebührt, außer Oatterer, zwei Männern,
deren Andenken von jedem Freunde des Schlosses hoch in
Ehren zu halten ist, dem französischen Edelmanne Charles
de Graimberg und dem damaligen Universitäts-Garten-
direktor Johann Metzger. Seit dem Jahre 1810 hat Graim-
berg bis zum Jahre 1822 das Amt eines freiwilligen Schloß-
wächters versehen und sich als Schutzgeist in den Bauten
eingenistet, deren Zerstörung hauptsächlich das Werk seiner
eigenen Landsleute gewesen war. Er ist zugleich der Gründer
jener in ihrer Art einzigen Schloß-Altertümersammlung, welche
nach dem Ableben des Besitzers im Jahre 1879 zum größten
Teil in den Besitz der Stadt Heidelberg überging und den
Grundstock der jetzt im ehemaligen von Chelius'schen Hause
aufgestellten städtischen Sammlungen bildet; ihm verdanken
wir auch die große Reihe, künstlerisch allerdings ungleicher
Kupferstiche und Lithographien, welche die Schönheit des
Schlosses seiner Zeit weitesten Kreisen bekannt gemacht haben.

Unterdessen war das Hauptaugenmerk Metzgers auf
möglichste Erhaltung des Vorhandenen und den Schutz der
gefährdeten Teile gerichtet. Aus den vorhandenen Bauakten
jener Zeit ersehen wird, daß es sich hierbei nicht um kost-
spielige Instandsetzungen und Erneuerungen, als vielmehr nur
um planmäßige Ausführung der notdürftigsten Reparaturen,
Abdeckungen und Abwässerungen, sowie um die Entfernung
von Schutt und Pflanzenwuchs gehandelt hat.

Eine neue Ära beginnt im Jahre 1883 mit der durch die
Großherzogliche Regierung unter Zustimmung beider Kammern
des Landes vorgenommenen Errichtung eines Schloßbau-
bureaus, dessen Aufgabe es war, auf Grund von Aufnahmen
und Aufzeichnungen der einzelnen Teile möglichst genaue
Anschauung vom tatsächlichen Zustande der Baulichkeiten
und zugleich ein bestimmtes Urteil über die zur Erhaltung
bezw. Wiederinstandsetzung der Hauptgebäude erforderlichen
Maßnahmen zu gewinnen. Veranlassung hierzu gegeben hatte
 
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