VERSTEIGERUNG
DONNERSTAG, DEN 20. FEBRUAR 1<J30,
vormittags 101/., L'hr: Nr. 1 bis Nr. 403, nachmittags 372 Uhr: Nr. 404 bis Nr. 837
BESICHTIGUNG
Dl ENSTAG, DEN 18. FEBRUAR 1930, von 10 bis 6 Uhr,
M I T T W OCH, D E N 19. F E B R U A R 1930, von 10 bis (S Uhr.
VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
Reichsmark. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer
für etwaige Zins- und Kursverluste aufzukommen. — Der
Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu
entrichten. Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen. Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mk.; über den Betrag
von 100 Mk. wird um wenigstens 5 Mk . gesteigert, über 1000 Mk.um50 Mk.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
so entscheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902). Ersteigerte Stücke können
erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt werden. Das Eigentum
geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungs-
preises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag
auf den Käufer über. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung
geschieht mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Sämtliche
Gegenstände sind genau beschrieben und, falls nicht anders angegeben, in gutem
Zustande. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegen-
heit geboten, sich von der Erhaltung der Gegenstände zu überzeugen. Reklama-
tionen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im
Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden.
Telegraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen über Auktions-
ergebnisse beantworte ich nur meinen Auftraggebern. Versandspesen gehen zu
Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.
MAX PERL, BUCH- UND KUNSTANTIQUARIAT
BERLIN W8, UNTER DEN LINDEN 19
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868 / Postscheckkonto: Berlin 72 182
Bankkonten: Hardy & Co., G. in. h. Ii., Berlin W56, Markgrafcnstr. 36
S. Bleichröder, Stadtkasse Berlin, Unter den Linden 12—13
DONNERSTAG, DEN 20. FEBRUAR 1<J30,
vormittags 101/., L'hr: Nr. 1 bis Nr. 403, nachmittags 372 Uhr: Nr. 404 bis Nr. 837
BESICHTIGUNG
Dl ENSTAG, DEN 18. FEBRUAR 1930, von 10 bis 6 Uhr,
M I T T W OCH, D E N 19. F E B R U A R 1930, von 10 bis (S Uhr.
VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
Reichsmark. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer
für etwaige Zins- und Kursverluste aufzukommen. — Der
Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu
entrichten. Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen. Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mk.; über den Betrag
von 100 Mk. wird um wenigstens 5 Mk . gesteigert, über 1000 Mk.um50 Mk.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt,
so entscheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902). Ersteigerte Stücke können
erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt werden. Das Eigentum
geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungs-
preises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag
auf den Käufer über. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung
geschieht mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Sämtliche
Gegenstände sind genau beschrieben und, falls nicht anders angegeben, in gutem
Zustande. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegen-
heit geboten, sich von der Erhaltung der Gegenstände zu überzeugen. Reklama-
tionen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im
Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden.
Telegraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen über Auktions-
ergebnisse beantworte ich nur meinen Auftraggebern. Versandspesen gehen zu
Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.
MAX PERL, BUCH- UND KUNSTANTIQUARIAT
BERLIN W8, UNTER DEN LINDEN 19
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868 / Postscheckkonto: Berlin 72 182
Bankkonten: Hardy & Co., G. in. h. Ii., Berlin W56, Markgrafcnstr. 36
S. Bleichröder, Stadtkasse Berlin, Unter den Linden 12—13