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Pfälzer Bote für Stadt und Land — 1869

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Nr. 89-101 (3. August - 31. August)
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https://doi.org/10.11588/diglit.43880#0384
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— 371 —

Norddeutscher Bund.
* Frankfurt, 14. Aug. Bekanntlich hat eine große Anzahl
junger Leute von hier, die das 17. Lebensjahr noch nicht erreicht
hatten, gestützt auf das preuß. Gesetz vom 31. Dec. 1842 den
preuß. Unterthanverband aufgegeben und das Schweizer Bürger-
recht erworben. Wegen ihrer weitern Ausbildung verblieben Viele
jedoch in Frankfurt. Nun erschien plötzlich ein Ausweisungsbefehl
gegen sie, wonach sie bei Zwangsvermeidung längstens binnen 6
Wochen Frankfurt und den preuß. Staat zu verlassen hätten. Die
heutige Frankfurter Zeitung weist nach, daß diese Maßregel ebenso
unklug, wie unrecht sei. Nachdem sie aus dem bezüglichen
Gesetze auf's Schlagendste gezeigt hat, daß die jungen Leute auf
gesetzlichem Boden stehen und daß die preuß. Regierung die größte
Unmoralität begeht, wenn sie nach der Entlastung, die nicht ver-
weigert werden konnte, faktische Nachtheile an eine derartige Aus-
wanderung knüpft, schließt sie ihren Aufsatz mit folgenden für un-
sere badischen Bettelpreußen beherzigenswerten Worten:
„Wenn es also, wie wir nachgewiesen haben, unrecht von Preu-
ßen ist, so vorzugehen wie es von der hiesigen Polizei geschieht,
so ist es nicht weniger unklug. Es wird dadurch das Ausland
auf ein Symptom aufmerksam gemacht, das durchaus nicht zu
Gunsten der innern Gesundheit des preußischen Staates spricht.
Die Auswanderung von Nichtmilitärpflichtigen hat erschreckende
Dimensionen angenommen. Aus dem Munde eines höheren Poli-
zeibeamten haben wir die Aeußerung gehört: „In Frankfurt steht
es schlimm damit, in Nassau schlimmer, noch schlimmer in Han-
nover, und am allerschlimmsten in Schleswigs Holstein." Aber es
sind nicht allein die neuerworbenen Provinzen, in denen dieser für
die preußischen und norddeutschen Verhältnisse so überaus charak-
reristische Mißstand zu Tage tritt. In den Rheinlanden hat man
es zu allererst nothwendig befunden, mit ähnlichen Gewaltmaßregeln
zu drohen, wie sie hier zur Ausführung gelangt sind. Es ist ge-
wiß unangenehm für eine Staatsregierungh wenn sie die Hektik
sich am innersten Marke zehren fühlt, aber gewiß sind das nur
pfuscherhafte Aerzte, die sich nicht gegen die Krankheit selbst wen-
den, sondern blind und toll gegen die blos äußern Anzeichen der-
selben wüthen. Gesetzt aber auch, daß es einen bestimmten Werth
habe, die äußeren Anzeichen eines schweren inneren Siechthums
vor den Augen der Welt verschwinden zu lasten, gesetzt, man habe
wirklich etwas erreicht, wenn man nur die Blutung nach außen
hin stillt, warum versucht man nicht zu diesem Ziele auf dem ein-
zig berechtigten Wege d. h. durch internationale Verhandlungen
und vor Allem durch Aenderung der eigenen Legislation zu gelan-
gen? Unter Mißachtung selbst erlassener Bestimmungen zu willkür-
lichen, d. h. außerhalb des gesetzlichen Gebietes liegenden Maß-
regeln greifen zu müssen, die einen fremden Staat auf das Tiefste

verletzen und zudem unausführbar sind — das ist ein bedenkliches
Zeichen schwächlichen und fieberhaften Tastens — das hätte man
dem Auslande gegenüber nie thun dürfen.
Was die von der Maßregel Betroffenen anlangt, so wird es
ihnen zunächst obliegen, sich an die Regierung ihres neuen Vater-
landes zu wenden und den Schutz derselben anzurufen. Es wird
zu empfehlen sein, sich deßhalb über Collectivschritte zu verständi-
gen. Im Uebrigen können wir nur rathen, es auf die factische
Ausführung der Ausweisung, die unser väterlich' Polizeiregiment
so unglücklich ist androhen zu müssen, ankommen Zu lasten."
Aus Berlin, 10. d. erklärt Frhr. Anton v. Gablenz in der
„Kln. Ztg." gegenüber den von der „Sächs. Ztg." veröffentlichten
Monarchen-Briefen, daß er weder zu der angegebenen noch zu ei-
ner andern Zeit einen Brief S. M. des Königs Wilhelm an den
Kaiser von Oesterreich zur Beförderung erhalten habe, und daß
er ebensowenig in der Lage gewesen sei, ein Schreiben S. M. oeS
Kaisers Franz Josephs dem König von Preußen, seinem Landesherrn,
zn überbringen.
Ausland.
Paris, 15. Aug. Kriegsminister Niel ist gestorben. Der
Kaiser hat eine vollständige und unbedingte Amnestie aller Verur-
theilungen für Verbrechen und Vergehen politischer Art erlassen.
(Könnte in Baden am 9. Sept, auch geschehen!)
Einladung.
Zur Besprechung der Abgeodnetenwahl werden die Herren
Wahlmänner der katholischen Volkspartei des Bezirks Tauberbischofs-
heim-Gerlachsheim auf
Sonntag den 22. August,
Nachmittags 4 Uhr,
nach Lauda (Gasthaus zum Stern) eingeladen.
Mehrere Wahlmänner.
Katholisches Daflno.
Der nächste Gesellschaststag findet
Mittwoch den 25. ds. M/s
statt.
Zu demselben lade ich zugleich die verehrlichen Mitglieder der
Betriebsgesellschaft freundlichst ein, um über die Ausführung der
Beschlüsse der Plenarversammlung vom 30. Juni d. I. näheren
Bericht zu erstatten.
Heidelberg, 15. August 1869.
Der Vorstand:
Jakob Lindau.

Ohmetgras - Versteigerung
zu Breitenau bei Hardheim.
Freitag 20. Aug. l. I., Vormittags
9 Uhr anfangend, wird das diesjährige
Ohmetgras von den Fürstlichen Wiesen zu
Breitenau von circa 170 Morgen in an-
gemessenen Loosen auf dem Halme an Ort
und Stelle öffentlich versteigert, wozu die
Liebhaber mit dem Bemerken eingeladen
werden, daß die Zusammenkunft aus dem
Breitenauer Hofe stattftndet.
Bronnbach, 9. AugUst 1869.
Fürstl. Löwenstein-Rösenberg'sches Rentamt.
Grohs.

GGGGGGGGG
Besitze Ihrer Sendung vom 25. April 8
.('gelangt, muß ich Ihnen jetzt nähere Mit- O
^theilungen über den Erfolg Ihres Haar- R
balsam von vr. Wakerson in London W
machen. Nachdem ich eine Büchse verbraucht, G
zeigten sich schon Spuren von Nachwuchs M
jungen Haares» worauf ich Sie ersuche, I
mir ungesäumt noch zwei Büchsen zukommen G
zu lassen, indem ich in der besten Hoffnung R
lebe, mein volles Haar wieder zu erlangen. H
Coblenz, den 17. April 1869. G
Freitag, Oberkellner. M
vr. Wakerson's Haarbalsam ist in Ori- G
ginal - Metallbüchsen L 2 fl. ächt zu haben M
im Generaldepot von Ib. kra^ivr in H
kiarlsrnbtz, Kronenstraße 19, wohin die G
schriftlichen Aufträge zu richten sind, und U
gegen vorherige Franko - Einsendung oder I
Nachnahme des Betrages sofort ausgeführt G
werden. Niederlagen werden vom General- G
depot aus errichtet. d
Depots in Heidelberg bei Justus Sen- G
fert, Plöckstraße 95. O
In Wiesloch bei Gg. Larnadö I


Soeben erschien bei F. Kirchheim in Mainz und ist in Unterzeichneter vorräthig:
Die Arbeiter Bewegung
und ihr Streben im Verhältniß

Hteligion und Sittlichkeit.
Von Wilhelm Emanuel von Ketteler, Bischof von Main).
Preis: 3 kr. Bei Einsendung von 4 kr. in Marken erfolgt sofortige Franko-Zu-

sendung.

Literarische Anstalt in Freiburg.

Bischöfliches Knaben-Lonvict.
Im Monat October dieses Jahres wird das von dem hochwürdigsten Hrn. Bischöfe
Wilhelm Emanuel, Freiherrn von Ketteler, neu errichtete Knabenconvict
der Diöcese Mainz in Dieburg eröffnet, und zwar zunächst mit den beiden unteren
Gymnasialclassen, an welche sich in den folgenden Jahren die weiteren Classen anschlie-
ßen werden. Die oberen Classen werden, wie seither, in dem Convicte in Mainz ver-
bleiben. Der Zweck der Anstalt und die Bedingungen der Aufnahme in dieselbe
sind in einem von den hochw. Herrn Pfarrern oder von dem Unterzeichneten zu bezie-
henden Prospectus zu ersehen.
An dem Unterrichte der Anstalt können auch Schüler Theil nehmen, die nicht in
der Anstalt selbst wohnen; dieselben können in der Stadt Dieburg Wohnung und Kost
finden und werden von der Anstalt aus überwacht und geleitet werden.
Anmeldungen zur Aufnahme sind baldigst an den Unterzeichneten zu richten.
Dieburg, am 14. August 1869.
L. tzrter,
Domcapitular und Rector des Bischöfl. Knabenconvicts.

verkaufen die 14 Stationsbilder in
^)Oel gemalt und in eine kleinere Kirche
passend. Auskunft ertheilt die Exped. d. Bl.
/Ain braves Mädchen, kathol. Religion,
v^das alle häusliche Arbeiten verrichten
kann, findet bis Michaeli einen Platz. Wo?
sagt die Exped. d. Bl.

Fertige Säcke
per Stück 48 kr. und 1 fl. bei
H. Fahlbusch,
westl. Hauptstraße 78 Heidelberg.

Druck, Verlag und Expedition von L Schweiß in Heidelberg.
 
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