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Pfälzer Bote für Stadt und Land (28) — 1893

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https://doi.org/10.11588/diglit.44152#0952
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fond, dem Seelfinger Pfarrfond, dem Iberger Paſtorei-
ond.
Noch 1863 anerkannte das Miniſterium, daß die
Verleihung von Stipendien aus kirchlichen Fonds und
von Stipendien, welche (als theologiſche) einen
kirchlichen Charakter haben, auch aus welt-
lichen Fonds, ſoweit die Kirchenbehörde dazu vom
Stifter bezeichnet ſei, Zeben der Kixchenbehörde
zuitehe. Trotzdem und obſchon 1865 noch ein
Niniſteriglerlaß die Stipendienſtiftung des katholiſchen
Dekans Hirth in Stockach „für folchẽ, welche Willens
ſind, römiſch katholiſche Theologie zu ſtudieren“, als
eine kirchliche alſo von Erzbiſchof zu verwendende
anerfennt, entriß man doch die ganz zu gleichem
Zweck geftifteten KkathHoli]hH-theolo-
giſchen Stipendienfonds Mötz in Villingen, Kurz
in Leberlingen, Mürgel, Wirthlin und Thenagel
in reiburg der katholiſchen Ver waltung und Kirch-
lichen Verleihung und überwies ſie dem großherzoglichen
Oberſchulrath.
Ungefähr Seche Millionen Mart latholiſche
Stiftungsmittel wurden bei dieſer Säkulariſation im
Widerſpruch mit der Laudes⸗Verfaſſung und


katholiſchen Kirche entriffen.



unangetaſtet.



und ſtiftungsgemäßen Verwendung der kirchlichen und
katholiſchen Schul=, Armen-, und theolog. Stipendien-
ſtiftungen (wie der kath. Schulfonds zu Radolfzell,
Steinsfurth, Karlsruhe, Mannheim, des Bruderſchafts-
fonds in St. Peter, des Kloſterfonds Adelhauſen in
Freiburg, des Armenfonds in Dillendorf, dex Reſchach-
ſchen Stiftung in Konſtanz, die Stipendienſtiftungen:
Hirth, Mötz, Kurz, Mürgel, Wirthlin und Thenageh
ausſprachen — in dieſen Prozeſſen war die Staatz-
regierung die beklagte Partei! — ſo konſtituirte
ſich eben dieſebettagte Staatsregierung
als Kompetenzgerichtshof und hob die ge-
richtlichen Urtheile auf und machte ſo die
Durchführung dieſer der Kirche günſtigen Urtheile un-
möglich.

S 14 der Badiſchen Verfaſſungsurkunde ſagt
war:
„Die Gerichte ſind unabhängig innerhalb der
Grenzen ihrer Kompetenz. Alle Erkenntniſſe in bür-
gerlichen Rechtſachen müſſen von den ordentlichen Ge-
richten ausgehen.“

Dieſer verfaſſungsmäßig gewährleiſtete Schutz der
bürgerlichen Gerichte wurde der Kirche alſo vorent-
alten.
Da aber die badiſchen Gerichte, die wohl über
dieſen Punkt objektiver urtheilten, als die beklagte
Regierung, faſt durchweg an ihrer Kompetenz zur
Eniſcheidung der vom Erzbiſchof erhobenen Klagen
gegen die regierungsſeitigen Eutziehungen katholiſchen
Konfeſſionsvermögens feſthielten und dieſe ſelbſt dem-
gemäß als Rechtoͤverletzungen beurtheilten — da half


geſetz vom 5. Mai 1870 dieſes Vorgehen einfach
fanktioniren.


Nationalliberalismus „fein anderes Recht, als was
die badiſchen Geſetze ihr „einräumen“. Das heißt
einfach: die katholiſche Kirche iſt in Baden der Re-
gierung und herrſchenden Partei gegenüber rechtlos
und vogelfrei Das eben genaͤnnte Geſetz ſteht
einzig da in Deutſchland. Es hat alle Schul-






Rückſicht auf den Willen der Stifter, Jahrhunderte
langen Beſitz auf die dex Kixche eigenthümliche Auf-
gabe zu lehren und das Elend zu mildern, als n icht-
kirchliche erklärt.

Es hat der Kirche in S 3 nur diejenigen Stif-
tungen belaſſen, deren Vermögen zur Befriedigung der
katholiſch · kirchlichen Bedürfniſſe Kultusbedürfniſſe)
beſtimmt iſt, alſo die Pfründen, Kirchen fonds
und kircht Bauf onds, ferner diejenigen, welche
zum Vortheile von Bildungsanſtalten beſtimmt ſind,


errichtet wurden (wir werden noch ſehen,
Kirche die Errichtung ſolcher Anſtalten geſetzlich vers
boten wurde), endlich diejenigen (dies kommt faſt aus-


vor Verkündigung des Stiftungsgeſetzes, ſei es durch
Vereinbarung der ſtaatlichen und kirchlichen Aufſichts-
behörden ausdrücklich und beſonders als kirchliche an-
erkannt oder durch rechtskräftig gewordene richterliche
Eutſcheidung als kirchliche erklärt worden ſind.



ſie aus irgendwelchen Gründen den Fortbeſtand und
die fernere Wirkſamkeit einer Stiftung als dem
Staatswohle nachtheilig anſehen zu müſſen glaubt,
deren Vermögen einem anderen öffentlichen Zwecke
widmen und zwar auch dasjenige kirchlicher


behörde (S 10 Abſ. 2), wenn ſie nur das Ver-
mögen den betheiligten Gemeinden oder Diſtrikten
nicht entzieht und kirchlichem Stiftungsbermögen

wicher einen kirchlichen Zweck ſetzt Jede Zu-
wendung an ſchon beſtehendẽ Stiftungen und Korpo-
rationen bedarf der Staatsgenehmigung. Keine Jahr-


ſchenk einer kathol. Kirche gewidmet werden, ohne Ge-
nehmigung einer proteſt. Regierung; in der ganzen
Vermoͤgeusverwaltung der kath. Kitche hat diefe ihre
Hand.


ein ſtaatliches Wohlthätigteiisinonopol. Es
hat nicht nur der Kirche ihren reichen Beſitz von
Wohlthätigkeitsſtiftungen entzogen, es unterfagt
auch den badiſchen Katholiken, ferner:
hin Wohlthätigkeitsſtiftungender Kirche
zur Berwaltungund Verwendung zuzu:
menden. Wenn Jemand z. B. teſtamentariſch eine
Summe der Kirche vermacht, zu Aimoſen an kathol.
Arme mit der ausdrücklichen Beſtimmung, daß der
Ortspfarrer dieſe Almoſen zu vertheilen habe, ſo wird,
(wir könnten Fälle aus der neueſten Zeit namhaft
machen) einfachhin der Wille des Teſtators
iguorirt, ſein Vermächtniß der politiſchen
Gemein de überwieſen.

(Fortſetzung folgt.)



Deutſches Reich.
Berlin, 8. Okt. Profeſſor Rudolf Virchow


an die neu immatrikulirten Studenten kurze An»


Sie, ſeitdem wir keine akaͤdemiſche Gerichtsbarkeit mehr
haben, ſich mit Ihren Handlungen vor den ordeutlichen
Gerichten zu verantworten und auch dort Ihr Recht
zu ſuchen haben.
Stand mehr, ſondern Bürger wie alle Andern. Laſſen
Sie ſich von dieſem Gefühl durchdringen. andererſeits
aber guch von dem, daß Sie, nicht äuͤßerlich, ſondern
innerlih genommen, über vielen Menſchen vermöge





5
Vorfall iſt noch nicht aufgeklärt und erregt grope
Auffehen. Thien
! * Breslau, 7. Oft. Der BVicefeldwebel Z 4
vom 10. Grenadierregiment, der in der Frujahtt
' 1891 ſeine Geliebte, eine Näherin, ermordet 94
‘ vom Kriegsgericht zum Tode verurtheilt wordel
wurde heuͤte früh hier Hingerichtet. Anweſend
ein Kommando der Infanterie. —*4
München, 8. Olt. Die Interpellafion *
'Soldatenmißhandlung wurde geftern 4
Abg. v. Vallmar in anderthaͤlb ſtündigẽr ede chte
gründet Der Kriegsminifter erwiderte, er DÜl
durch die dring iche Form der Anfrage
Auslande der 8— * als in Baiern 4
Krebeſchaden ſärter als andetwaͤrts, was 9%)
grundlos ſei. Redner erkannte den Erlaß voll *
Luguſt 1893 gegen die Mißhandluͤngen al3 H!
In Baiern hHätten, fuhr er fort, die ä)?i%f)aflt’„[„“n%efi
ı von Soldaten bedeutend abgenommen; feit 13 Jah
ſeien ſie von 174 auf 72 herabgegargen. Es zeid
von den oberen Behoͤrden alles, um dieſelben 4
auhalten. Ein Mittel dagegen ſel auch die freEng,
Handhabung der Strafgewalt. Die Rohheit 2
von gußen ın die Cajerne hinzingetragen. _(Wl 4
ipruch.) Der Kriegaminifter räumte ein, Soldate
Mißhandlungen verſtoßen gegen Offiziersehre. *
Arwee ſei eine Zwangsanftalt, zu der befoudere Li
; im Volte nicht deſtehen könne; aber dennoch habe
Mehrzahl freundlichẽ Rückeriunerung an die 2
zeit. Leider ſeien in der Armee auch viele hösarn
Elemente. Die Offiziere ſeien auch Söhne des 2
! und nicht die ſchlechteſten. Gegenüber X®
‘ (fiberal) verweiſt der Miniſter bezüglich der
‘ über das Beſchwerderecht auf den Reichstag Ya
könne allein nicht mit Aenderungen vorgehen.
ſetzung Montag. 6r
; Kiſſingen, 7. Okt. Fürſt Bismarck 4
; in offener Cquipage die Straßen zum Bahnhofe, 4
! einer Menſchen menge herzlich begküßt. Sr reiſten

Durch die hieſige 2

wal-



Hannover, 7, Okt.


oder ſtehen ſollten. Und noch Eins: Sie iviſfen, daß
wir hier an der

meine Herren, haben gleiche Rechte und gleiche Pflich-
ten. Nicht immer iſt das ſo gehalten worden,
es ſind um dieſe Fragen

Rektor ſchloß mit einem eindringlichen Appell,
akademiſchen Frieden zu bewahren. In

den

ganz beſonders zur Arbeit geſchaffen ſei, während man
ſich in dem kurzen, heißen Sommer ſchon eher eine
Erholung gönnen dürfe.“

Berlin, Olt. Nach Meldungen eines par-
lamentariſchen Berichterſtatters wird das Centrum den
Jeſuitenantrag ſofort nach Zuſammentreten des Reichs-
trags wieder einbringen.

* Berlin, 8. Okt. Ueber eine Revolver-
Affaire des Benerals Kirchhof melden die
hieſigen Blätter Folgendes: Die von dem Sozial-
demgkraten Ewald redigirte ſozialdemolratiſche Zeitung
in Brandenburg hatte vor einiger Zeit eine Notiz


gehracht, die auch Aufnahme im „Berliner Tageblatt“
gefunden hatte Ewald wurde zu Gefängniß, Harrich,
der verantwortliche Redakteur des „Tageblatt8“ zu
1000 Mt. Geldſtrofe verurtheilt. Heute Bormittag
um 11° Uhr erſchien der in jener Notiz genanutẽ
Generallieutenant z. D. Kirchhof in Uniform in der
Wohnung Harrichs, Brandeuburgerſtraße 68 im erſten
Stock und verlangte, indem er Harrich einen
Kevolver auf die Bruſt ſetzke, eine ſchriftliche
Erklärung darüber, daß er (Harrich) ein ganz gemeiner
Schuft jei. Harrich lehnte dies ab, glaubte auch,
daß die Waffe nur als Schreckmittel dienen ſoͤlltẽ.
Der General wiederholte ſeine Forderung und ſchoß
bei der nochmaligen Weigerung ab. Die Kugel traf
in die linke Bruſt und drang bis auf das Voͤrhemd,
prallte dann ab und wurde dann ſpäter im Zimmer
aufgefunden. Als der General, der den Revolver
nochmals exhoben hatte, Harrich wanken ſah, glaubte
er ſeinen Zweck erfüllt zu haben und berüeß das
Zimmer mit den Worten daß er ſich ſelbſt der Polizei
ſtellen werde. Dies geſchah auch. Der General bettat
das zuſtändige Polizeirevier und erſuchte um feine
Vorführung bei der Commandantur. Seinem Wunſche
wurde entſprochen. Nach einer Darſtellung des „Berl.
Zageblatt‘“, die daſſelbe als „authentiſch“ bezeichuet,
war der General nicht in Uniform, ſondern in Eivit
bei Haxrich erſchienen und verlangte von ihm, daß er
ihm ſofort ſchriftlich die Erklarung gebe: „Sr ſet ein
gemeinex Lump Ueber den VBorfall ift dem Kaiſer
ſofort Bericht erſtattet worden.

Berlin, 8. Olt. Geſtern früh wurden die
Offiziersburſchen Selle und Heidkamp, Kochſtraße 67


ſchwerkrank. Der


*

Fuͤrſt Bismarck in Folge feine8 leidenden Zuitiande®

m
Der

Wagen, in dem der Fürſt fuhr, war, duͤrch ga
gewinde geſchmückt, ſchon von Weitem keuntlich. *
Gräfin Wilhelm Bismalck war mit einem 4
TOTEIL
Schweninger verließ den Wagen, erſtattete der @ifaf[.';
zunächſt Bericht über das Befinden des Fürſten. 2
Eräͤfin nahm alsdann im fürſtlichen Wagen Blas 3
Mitreiſe. Erſt als der Zug fich wieder ın %emegwg
ſetzte, dankte der am Feniter erſcheinende Fürſt dir

freundliches Neigen des Kopfes für die Obationen




Ausland.

Kom, 8. Oktober. An der Cholera erfrankteh
in den letzten 24 Stunden in Balermo 30 Berfonell
24 {tarbden. Rom ift ſeit mehreren Tagen Qolereftt
An den römiſchen Bahuhöfen iſt die —
für aus Neapel kommende Petſonen und Waare

aufgehoben. —



Aus Baden.

geidelberg, 8. Oktober-

= 3u den Landtagswahlen. In Heidelb@®
Stadt joll nach einer Meldung des Amtzverfündige
Herr Stadtrath Leimbach aufgeftellt werden. B
Lachricht einen Candidatur Richter Pforzheim 1
Mannheim beſtätigt ſich. Die Candidatuͤr des H“
Hofrath Mayer Heidelberg für Karlsruhe M
von der B. &. bezweifelt. Die Karlörude
Landeszeitung glaubt, daß von nat.-(ib. GSeite M
Karlsruhe Dr. B ürklin aufgeſtellt werde. f

— Ein Merktis Euch für alle Waͤhl Bezirte
namentlicd die Ländlighen!! Thunlichit MUb
man permeiden, unſichere, zweifelhafte Wahlmänu«
aufzuftellen; man ſei ſehr vorfichtig, namentli
ſog. Geſchäfts-Katholiken, feruer bei Gemeindebeamten
in und außer Dienft 2c., da alle dieſe Lente aM
Zureden des Amtmanns gerne umfallen. Das 4
einer, der's aus der Praxid weiß, wie man in Wahlen
macht.
= Die Errichtung von Sperrforts bei M
wird ſtattfinden trotz aller offiziöſen Dementis.
iſt, ſo ſchreibt die „Berl. Börſenztg.“, auffällig 24
woͤrden daß ſich offiztöje Organe in ziemlig abfid
licher Weiſe abmühen, die Angabe zu dementiren-
daß die Erxichtung von Sperrforts baͤ Mes erfolge!
{ofl. Im Publikum erhlickt man darin eine Beftätigung DEr
Augaͤbe, welche {elbftoeritändlıch mit einem jehr hoheN
Koſtengufwand verknüpft ſein wird. Es —
vor allem darauf anfommen, wie weit ein Bedürfit
für die Angelegenheit vorhanden ijft. Handelt SM S
um eine Anſicht von berufener Seite, oder um «M
uuabweisbare Frage? Ddarüber fehlt e& an jeder



8





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ſeute mit
ächſtee?
B an der




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