2 Schrfftleimng und Geschäftsstelle- Heidelberg, Berghetmerstrape SS—«, — Fernsprech«
12S/127. — GeschäftSstunden von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. Sprechstunden der Redaktion,
L> 11^0—12.30 Uhr. Anzeigenschluß S Uhr. Samstag 8 20 Uhr vorm. Für telefonisch übermil-
> telte Aufträge wirb keine Gewähr übernommen. Postscheck-Konto Amt Karlsruhe Nr. S10S
> Geschäftsstelle in Wiesloch, Hauptstraße IIS, Fernsprecher Amt WteSIoch Ar. 204.
reis. Durch Botenzustellung und Post monatl. 2.— bei der Geschäfts»
rekie'abgehoit 1.S0 Einzeln. 10 Erscheint wdchenti. S mal. Ist die Zeitung am Er»
cheinen verhindert, besteht kein Anrecht auf Entschädigung. Anzeigenpreis, Di«
-nspalttge Mlllimeterzeile (34 nun breit) 10 3L/. Reklame, Die 70 nun breit« Milli-
MMzrr Vote
rs« Stadt «ad Land
B«r»gsp - - - - - - - - -
teile abgeholt
'. ..."_
lnspasttge MÜlime'terzeile (34 nun breit) 10 3^.
eterzeit« LS — Bei gerichtlicher Beitreibung oder Konkurs erlischt jeder Rabatt.
Beilagen ^«.Abteilungen: Für die Frauenwelt / Sonntag der Seele / Höhenfeuer / Heimatwarte / Soziale Zeitsragen / Funk und Schall
Nr. 3»
Melbers, Mittwoch, 1. Mörz isZZ
68,Mkg.
Erste Auswirkung der Brandstiftung im ReichStagsgMude
Verordnung zvm Schutze von Volk und Staat
BrrWMiw wichtige Artikel der Verfassung außer Kraft gesetzt / Todesstrafe für Sabotageakte,
Attentatsversuche, Aufruhr und Freiheitsberaubung
r^ren Strafe bedroht ist, i
unter einem Monat oder
Berlin, 28. Febr. Auf Grund des Artikels 48
Absatz 2 der Reichsvschassung wird zur Abwehr
Kommunistischer staä tsg efäh rö e n -
Gewaltakte folgendes verordnet:
8 1.
Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und
153 der Verfassung des Deutschen Reiches wer-
den bis awf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind
daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit,
des Rechtes der freien Meinungsäußerung, ein-
MieWich der Pressefreiheit des Vereins- und
Versammlnngsrech^tes, Eingriffe in das Brief-,
l-ost-, Telegraphen- und Fernsprechgcheimnis
Anordnungen von Haussuchungen und von Be-
lchlagnwhmen sowie Beischränkungen des Eigen-
tums auch außerhalb der sonst hierfür bestimm-
ten gesetzlichen Grenzen zulässig.
8 2.
Werden in einem Lande die zur Wieder-
lorstellnng der öffentlichen Sicherheit und Ord-
nung nötigen Maßnahmen nicht getroffen, so
mnn die Reichsregierung inisoweit die Befug-
ursfe der obersten L an de sbe'h örde
oo r ü b e r g e h e n d w a h r n e h m e n.
§ 3.
Die Behörden der Länder und Gemeinden
lMemeindeverbände) haben den auf Grund des
2 erlassenen Anordnungen der Reichsregie-
^ug im Rahmen ihrer Zuständigkeit Folge zu
nisten.
8 4.
Wer von den obersten Landesbehörden oder
°en ihnen Nachgeordneten Beihörden zur Durch-
whrung dieser Verordnung erlassenen Anord-
nungen oder den von der'Reichsregierung ge-
">aß § Z erlassenen Anordnungen zuwider-
standelt, oder wer zur Zuwiderhandlung
auffordert oder anreizt, wird, soweit nicht die
Et nach anderen Vorschriften mit einer schwe-
s^ren Strafe bedroht ist, Mit Gefängnis nicht
mter einem Monat oder mit Geldstrafe von
150 bis 15 000 Reichsmark bestraft.
^^r durch Zuwiderhandlung nach
Fchatz 1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben
L^omfühvt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden
Umständen mit Gefängnis nicht unter sechs Mo-
naten, und wenn die ZuwidevhaNdlungen den
^od eines Menschen verursacht, mit dem
^ode, bei mildernden Umständen mit Zuch't-
yaus nicht unter 2 Jahren bestraft. "
rann auf Ve r m ög e ns e i n z i eh
rannt werden.
- ^ar zu einer gemeingefährlichen Zuwider-
yandlung (Wsatz 2) auffordert oder anreizt,
eines Me
^-ode, bei milde
Daneben
. Ve r m ög"ens e i n z i eh u n g er-
kannt werden.
wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen
mit Gefängnis nicht unter drei Monaten be-
straft.
8 5.
Mit dem Tode sind die Verbrechen zu be-
strafen, die das Strafgesetzbuch in den §8 81
(Hochverrat), 229 (Giftbeibringung), 30'7
(Brandstiftung), 311 (Explosion), 312 (Ueber-
schwemmung), 315 Absatz 2 (Beschädigung von
Eisenbahnanlagen), 324 (gemeingefährliche Ver-
giftung) mit lebenslangem Zuchthaus bedroht.
Mit dem Tode, oder soweit nicht bisher eine
schwerere Strafe angedroht ist, mit lebenslan-
gem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu 15
Jahren wird bestraft:
1. Wer es unternimmt, den Reichspräsiden-
ten oder ein Mitglied oder einen Kommis-
sar der Reichsregierung oder Siner Lan-
desregierung zu töten, oder wer zu einer
solchen Tötung aufsoroert, sich erbietet, ein
solches Erbieten annimmt, oder eine solche
Tötung mit einem anderen verabredet;
2. Wer in den Fällen des 8 115 Absatz 2 des
Strafgesetzbuches (Schwerer Aufruhr) oder
des 8 IW Absatz 2 des Strafgesetzbuches
(Schwerer Landfriedensbruch) die Tat mit
Waffen oder in bewußtem und gewolltem
Zusammenwirken mit einem Bewaffneten
begeht;
3. Wer eine Freiheitsbevaubuna (ß 236 des
Strafgesetzbuches) in der Absicht begeht, sich
des der Freiheit beraubten als Geisel im
politischen Kampfe zu bedienen.
8 6.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der
Verkündung in Kraft.
M Bedeutung der neuen Verordnung
Berlin, 28. Febr. Von maßgebender Seite
wird, so berichtet das Conti-Büro, darauf Un-
gewissen, daß eine Verordnung wie die 'zum
Schutze von Volk und Staat, die der Reichs-
präsident heute abend unterzeichnet hat, von
einer Regierung natürlich nur dann ergriffen
wird, wenn wirklich höchste Gefahr im Ver-
züge ist. Die Beratungen über diese
Verordnung haben sehr lange gedau-
e r t. Sie ist nach allen Richtungen hin abge-
wogen. Im Kabinett aber hat absolute Ein-
mütigkeit darüber geherrscht, daß die Verord-
nung in dieser Form noch herauskommen
mußte. Es wird nochmals betont, daß der
Wahlkampf als solcher durch sie nicht behindert
werden und daß die Wahl auf jeden Fall
stattfinden soll.
Die Neichsregierung ist der Meinung, daß
die Verordnung trotz der Wahl erlassen wer-
den mußte, weil große Gefahr für Volk und
Staat bestand und noch besteht. Mit allem
Ernst muß nämlich darauf hingewiesen wer-
den, daß weiter begründeter Verdacht dafür
vorhanden ist, daß die kommunistischen Aktio-
nen fortgesetzt werden. Es scheint
möglich, daß die Zentrale für die Leitung
dieser Aktionen von Berlin fortverlegt
worden ist. Gefahren, die hieraus ent-
stehen könnten, soll zum Beispiel der § 2
der neuen Verordnung vorbeugen, der die
Reichsregierung ermächtigt, im Falle der
Weigerung eines Landes zum Eingreifen
selbst die Exekutive zu übernehmen, sei es
in der Form einer einmaligen Verfügung,
sei es ganz allgemein.
Es wird weiter darauf hingewiesen, daß die
Verordnung — das gilt namentlich auch für
den K 3 nichts mit der in den letzten Wo-
chen in der Öffentlichkeit häufig behandelten
Frage der
Einsetzung weiterer Reichskommissare
zu tun hat. Es handelt sich vielmehr lediglich
um die Ausübung einer Funktion im Rahmen
dieser Verordnung, die sich gegen kommunisti-
sche oder allgemein gefährliche Gewaltakte
richtet.
Daß die Gefahr solcher Terrormaßnahmen
immer noch groß ist, ergibt sich schon aus der
begründeten Annahme, daß ebenso wie im
Liebknechthaus in Berlin auch an anderen
Stellen
unterirdische Gewölbe und Geheimgänge
vorhanden sind, die dem staatsgefährlichen
Treiben der Kommunisten dienen oder ihnen
Unterschlupf bieten. Daß ein Verschwin-
den ins Ausland nicht so leicht möglich
ist, dafür sind an der Grenze die notwendigen
Vorkehrungen getroffen. Gegenüber anders-
lautenden Berichten ist übrigens anhand des
Wortlautes der Notverordnung festzustellen,
daß Sondergerichte nicht einge-
setzt werden. Es sind keine neuen rich-
terlichen Instanzen vorgesehen. In diesem
Sinn werden Ausführungsbestimmungen noch
in den nächsten Tagen erscheinen.
Die amüiche Versuchung der VrandWung
begangener Tat nicht mehr fliehen konnte. Der
Verhaftete, der auch in Holland als besonders
radikal bekannt ist, hat den Verhandlungen des
kommunistischen Aktionsausschusses ständig bei-
gewohnt und durchgesetzt, daß er zu der Brand-
stiftung hinzugezogen werde.
Die Untersuchung hat weiter ergeben, daß
drei Augenzeugen einige Stunden vor Aus-
bruch des Brandes den verhafteten holländi-
schen Täter in Begleitung der kommunistischen
Reichstagsabgeordneten Torgler und Koenen
in den Gängen des Reichstages gesehen haben.
Ein Irrtum der Augenzeugen ist bei dem Aus-
sehen des Brandstifters unmöglich. Da weiter-
hin der Abgeordneteneingang des Reichstages
um acht Uhr abends geschlossen wird, die kom-
munistischen Abgeordneten Torgler und Koenen
sich jedoch gegen halb neun Uhr ihre Garderobe
in ihre Zimmer bringen ließen, und eilst gegen
" ' ' ' anderes Portal den Reichs-
'' '! beiden Körn-
st. In dieser
___ _, , . Brand angelegt worden.
, Kommunist' verhaftet werden konnte. Unrichtig ist das Gerücht, nach dem der Abg.
vr in Unkenntnis der Räumlichkeiten nach Torgler sich der Polizei freiwillig gestellt haben
Berlin, 1. März. Der amtliche Preußische
Mss^dienst meldet: Die bisherige amtliche Un-
Erfuchung der großen Brandstiftung im Ge-
oaude des Deutschen Reichstages hat ergeben,
"aß allein Mr Herbeischaffung des Aündma-
reNkalZ mindestens sieben Personen notwendig
Niesen sind, während die Verteilung der
stkandhevde und ihre gleichzeitige Entzündung
'n dem riesigen Hause mindestens zehn Perso-
erfordert haben muß. Ganz zweifellos sind
, " Branidstister so vollkommen mit allen Ein-
Mheiten des weitläufigen Gebäudes vertraut
gewesen, daß nur ein jahrelangenr Verkehr
me,e sichere Kenntnis der Räume ergeben ha-
ven kann. Dringender Tatverdacht besteht des-
yalb geMn die Abgeordneten der Kommuni-
chchen Partei, die sich ganz besonders in der
Men Zeit ausfallend häufig unter den ver- ,
lcyiedenen Anlässen im Reichstage zusammen- in ihre Zimmer bringen ließen, u
sanden. Aus dieser Vertrautheit mit dem Reichs- zehn Uhr durch ein anderes Porte
Mgsgebäude und der Diensteinteilung der Be- tag verließen, besteht gegen diese
"snten erklärt sich auch die Tatsache, daß vor- munisten dringender Tatverdacht
läufig nur der aus frischer Tat ertappte hol- Zeit ist näMIich der Brand angöb
andrsche Kommunist verhaftet werden konnte, Unrichtig ist das Gerücht, nach
soll. Er hat allerdings durch seinen Rechtsbei-
stand in dem Augenblick um freies Geleit ge-
beten, als er erkannte, daß ein Entkommen
unmöglich geworden war. Das freie Geleit
wurde abgelehnt und der Abgeordnete Torgler
verhaftet.
DM SöMdMokratWeil VwA-
dienst das Rundfunk-M rntZMN
Berlin, 28. Febr. Dem SozialdEvkratischen
Pressedienst ist die Konzession zur Führung von
PresserundfunE-Gesprächen entzogen worden, so
daß der Sozialdemokratische Pressedienst die von
-ihm bMente Presse nicht mchr durch Radio be-
liefern kann.
Wie wir dazu von unterrichteter Seite erfah-
ren, soll diese Maßnahme daraus M-Vückzusühren
sein, daß der Sozia!ldemo>kratische Pressedienst in
seinen Radiogesprächen auch reine für das
Publikum bestimmte AgitwtionsMsldungen ver-
breitet habe, die in den Zeitungen gar nicht ver-
wandt worden seien.
Der Oberreichsamoalt in Berlin.
Berlin, 28. Febr. OLerreichsanw-alt Wer-
ner ist, wie wir erfahren, heute m'.ttag in
Berlin eingetroffen, um persönlich die Ermitte-
lungen in der Angelegenheit des Reichstags-
brandes zu leiten.
Alammmelchen Mr
NeirtWanb
Heidelberg, den 1. März 1SM.
ek. Das Wallothaus in Flammen. Das
stolze Gebäude, das die Anschrift trägt „D e m
deutschen Volke", von nichtswürdigen
Verbrechern angezündet. Dieser Fasching 1933
kann noch furchtbare Folgen haben und die
Auswirkungen sind noch nicht abzusehen.
Außer den Kommunisten selbst wird wohl kein
Mensch in Deutschland sein, der diese ruchlose
Tat nicht aufs entschiedenste verurteilt und
strengste Bestrafung der Führer verlangt. Das
deutsche Volk hat einen Anspruch darauf, nicht
nur alle Einzelheiten der Brandstiftung zu
erfahren, sondern auch über die Persönlichkei-
ten der Täter und ihr weiteres Schicksal.
Wir machen der Regierung gern das Kom-
pliment, daß sie prompt und rücksichtslos ar-
beitet. Aber auch, daß das Glück eine große
Rolle bei ihr spielt.
Die Entdeckungen im Liebknechthaus,
die so überraschend kamen, sind sicher ge-
rade noch rechtzeitig erfolgt, um Schlimmstes
zu verhüten; die Brandstiftung im Reichstag
kam eigentlich genau so überraschend und trotz
aller Furchtbarkeit kann man sagen „Gott sei
Dank, daß die Dinge sich so rasch entwickelten".
Man hätte eigentlich einer Partei, die so raf-
finierte, bis ins kleinste ausgedachte Pläne
ausheckt, etwas mehr Klugheit zugetraut, als
daß sie vier Tage vor der entscheidensten aller
Wahlen eine, solche Riesendummheit
begeht und durch diese Brandstiftung dem
preußischen Innenminister Göring sozusagen
bescheinigt, daß seine rigorosen Maßnahmen
und Erlasse nur allzu begründet waren. Damit
haben sie sicher die Position der Regierung
für den 5. März gestärkt und ihre eigenen
Chancen verschlechtert.
Aber auch die Regierung hat vielleicht nicht
ganz klug gehandelt. Wir meinen die Maß-
nahmen, auf die Aussage des verhafteten Hol-
länders hin, daß KPD und SPD eine Ein-
heitsfront bildeten, die gesamte Presse der
SPD auch zu verbieten. Wir sagen dies nicht
im Interesse der SPD. Aber — im Interesse
der so notwendigen Spaltung zwischen KPD
und SPD. Vielleicht ist man hier im Ueber-
eifer zu weit gegangen und erreicht das Ge-
genteil: nämlich einen um so stärkeren
Zusammenschlußderbei de nroten
Parteien und ein Anwachsen der roten
Welle. Es wäre vielleicht taktisch klüger ge-
wesen, die z. T. doch stark bürgerliche SPD, in
deren Reihen sicher ein ebenso großer Abscheu
über die Brandstiftung besteht, anders zu be-
handeln und nur da einzuschreiten, wo wirk-
lich nachgewiesene Zusammenhänge bestehen.
Nun, die weiteren Enthüllungen werden ja
zeigen, wie weit die getroffenen Vorkehrungen
aufrecht zu halten find. Jedenfalls muß
das deutsche Volk von solchem
Verbrechertum befreit werden.
Wir nehmen deshalb die neue „Verordnung
zum Schutz des Volkes" trotz ihrer Schärfe hin,
und haben nur den einen Wunsch, daß di«
darin enthaltenen Möglichkeiten des Ein-
griffs in.die Länderrechte nicht zu
neuen Spannungen führen. Es könnte dies z«
einer Gefahr werden, die wir im Interesse des
Reiches und der Länder ni<M heraufbeschwSrt
wißen wollen.
Gerüchte und Stimmungen scheinen es not-
wendig zu machen, wieder einmal zu betonen,
daß daß Zentrum von Anfang an auf die
Gefährlichkeit des Bolschewismus und dessen
Verbindung mit dem deutschen Kommunisms«
hingewiesen hat. Daß immer unsere Haupt-
sorge dieser Gefahr galt. Weiter darauf, daß
gerade unter Brüning die Kommunisten zu-
rückgingen, ihre Gegnerschaft zur SPD. größer
wurde. Gewiß die ruchlose Tat muß scharf be-
straft werden ohne Rücksicht auf die Persön-
lichkeiten, die hinter ihr stehen. Aber damit
allein wird die Gefahr der Bolschewisterung.
der Massen nicht behoben. Dazu ist vor allem
eine Politik der Befriedung und der Ueber-
brückung der sozialen Gegensätze nötig. Eine
Staatsführung, die weniger durch Eewaltmaß»
nahmen als durch eine erfolgreiche Wirt-
schaftspolitik und sozialpolitische Gesetzgebung
die verblendeten Mafien von selbst wieder
dem Staat, der Nation zuführt.
Noch eine schwere Sorge lastet seit
12S/127. — GeschäftSstunden von 7.30 Uhr bis 18 Uhr. Sprechstunden der Redaktion,
L> 11^0—12.30 Uhr. Anzeigenschluß S Uhr. Samstag 8 20 Uhr vorm. Für telefonisch übermil-
> telte Aufträge wirb keine Gewähr übernommen. Postscheck-Konto Amt Karlsruhe Nr. S10S
> Geschäftsstelle in Wiesloch, Hauptstraße IIS, Fernsprecher Amt WteSIoch Ar. 204.
reis. Durch Botenzustellung und Post monatl. 2.— bei der Geschäfts»
rekie'abgehoit 1.S0 Einzeln. 10 Erscheint wdchenti. S mal. Ist die Zeitung am Er»
cheinen verhindert, besteht kein Anrecht auf Entschädigung. Anzeigenpreis, Di«
-nspalttge Mlllimeterzeile (34 nun breit) 10 3L/. Reklame, Die 70 nun breit« Milli-
MMzrr Vote
rs« Stadt «ad Land
B«r»gsp - - - - - - - - -
teile abgeholt
'. ..."_
lnspasttge MÜlime'terzeile (34 nun breit) 10 3^.
eterzeit« LS — Bei gerichtlicher Beitreibung oder Konkurs erlischt jeder Rabatt.
Beilagen ^«.Abteilungen: Für die Frauenwelt / Sonntag der Seele / Höhenfeuer / Heimatwarte / Soziale Zeitsragen / Funk und Schall
Nr. 3»
Melbers, Mittwoch, 1. Mörz isZZ
68,Mkg.
Erste Auswirkung der Brandstiftung im ReichStagsgMude
Verordnung zvm Schutze von Volk und Staat
BrrWMiw wichtige Artikel der Verfassung außer Kraft gesetzt / Todesstrafe für Sabotageakte,
Attentatsversuche, Aufruhr und Freiheitsberaubung
r^ren Strafe bedroht ist, i
unter einem Monat oder
Berlin, 28. Febr. Auf Grund des Artikels 48
Absatz 2 der Reichsvschassung wird zur Abwehr
Kommunistischer staä tsg efäh rö e n -
Gewaltakte folgendes verordnet:
8 1.
Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und
153 der Verfassung des Deutschen Reiches wer-
den bis awf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind
daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit,
des Rechtes der freien Meinungsäußerung, ein-
MieWich der Pressefreiheit des Vereins- und
Versammlnngsrech^tes, Eingriffe in das Brief-,
l-ost-, Telegraphen- und Fernsprechgcheimnis
Anordnungen von Haussuchungen und von Be-
lchlagnwhmen sowie Beischränkungen des Eigen-
tums auch außerhalb der sonst hierfür bestimm-
ten gesetzlichen Grenzen zulässig.
8 2.
Werden in einem Lande die zur Wieder-
lorstellnng der öffentlichen Sicherheit und Ord-
nung nötigen Maßnahmen nicht getroffen, so
mnn die Reichsregierung inisoweit die Befug-
ursfe der obersten L an de sbe'h örde
oo r ü b e r g e h e n d w a h r n e h m e n.
§ 3.
Die Behörden der Länder und Gemeinden
lMemeindeverbände) haben den auf Grund des
2 erlassenen Anordnungen der Reichsregie-
^ug im Rahmen ihrer Zuständigkeit Folge zu
nisten.
8 4.
Wer von den obersten Landesbehörden oder
°en ihnen Nachgeordneten Beihörden zur Durch-
whrung dieser Verordnung erlassenen Anord-
nungen oder den von der'Reichsregierung ge-
">aß § Z erlassenen Anordnungen zuwider-
standelt, oder wer zur Zuwiderhandlung
auffordert oder anreizt, wird, soweit nicht die
Et nach anderen Vorschriften mit einer schwe-
s^ren Strafe bedroht ist, Mit Gefängnis nicht
mter einem Monat oder mit Geldstrafe von
150 bis 15 000 Reichsmark bestraft.
^^r durch Zuwiderhandlung nach
Fchatz 1 eine gemeine Gefahr für Menschenleben
L^omfühvt, wird mit Zuchthaus, bei mildernden
Umständen mit Gefängnis nicht unter sechs Mo-
naten, und wenn die ZuwidevhaNdlungen den
^od eines Menschen verursacht, mit dem
^ode, bei mildernden Umständen mit Zuch't-
yaus nicht unter 2 Jahren bestraft. "
rann auf Ve r m ög e ns e i n z i eh
rannt werden.
- ^ar zu einer gemeingefährlichen Zuwider-
yandlung (Wsatz 2) auffordert oder anreizt,
eines Me
^-ode, bei milde
Daneben
. Ve r m ög"ens e i n z i eh u n g er-
kannt werden.
wird mit Zuchthaus, bei mildernden Umständen
mit Gefängnis nicht unter drei Monaten be-
straft.
8 5.
Mit dem Tode sind die Verbrechen zu be-
strafen, die das Strafgesetzbuch in den §8 81
(Hochverrat), 229 (Giftbeibringung), 30'7
(Brandstiftung), 311 (Explosion), 312 (Ueber-
schwemmung), 315 Absatz 2 (Beschädigung von
Eisenbahnanlagen), 324 (gemeingefährliche Ver-
giftung) mit lebenslangem Zuchthaus bedroht.
Mit dem Tode, oder soweit nicht bisher eine
schwerere Strafe angedroht ist, mit lebenslan-
gem Zuchthaus oder mit Zuchthaus bis zu 15
Jahren wird bestraft:
1. Wer es unternimmt, den Reichspräsiden-
ten oder ein Mitglied oder einen Kommis-
sar der Reichsregierung oder Siner Lan-
desregierung zu töten, oder wer zu einer
solchen Tötung aufsoroert, sich erbietet, ein
solches Erbieten annimmt, oder eine solche
Tötung mit einem anderen verabredet;
2. Wer in den Fällen des 8 115 Absatz 2 des
Strafgesetzbuches (Schwerer Aufruhr) oder
des 8 IW Absatz 2 des Strafgesetzbuches
(Schwerer Landfriedensbruch) die Tat mit
Waffen oder in bewußtem und gewolltem
Zusammenwirken mit einem Bewaffneten
begeht;
3. Wer eine Freiheitsbevaubuna (ß 236 des
Strafgesetzbuches) in der Absicht begeht, sich
des der Freiheit beraubten als Geisel im
politischen Kampfe zu bedienen.
8 6.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der
Verkündung in Kraft.
M Bedeutung der neuen Verordnung
Berlin, 28. Febr. Von maßgebender Seite
wird, so berichtet das Conti-Büro, darauf Un-
gewissen, daß eine Verordnung wie die 'zum
Schutze von Volk und Staat, die der Reichs-
präsident heute abend unterzeichnet hat, von
einer Regierung natürlich nur dann ergriffen
wird, wenn wirklich höchste Gefahr im Ver-
züge ist. Die Beratungen über diese
Verordnung haben sehr lange gedau-
e r t. Sie ist nach allen Richtungen hin abge-
wogen. Im Kabinett aber hat absolute Ein-
mütigkeit darüber geherrscht, daß die Verord-
nung in dieser Form noch herauskommen
mußte. Es wird nochmals betont, daß der
Wahlkampf als solcher durch sie nicht behindert
werden und daß die Wahl auf jeden Fall
stattfinden soll.
Die Neichsregierung ist der Meinung, daß
die Verordnung trotz der Wahl erlassen wer-
den mußte, weil große Gefahr für Volk und
Staat bestand und noch besteht. Mit allem
Ernst muß nämlich darauf hingewiesen wer-
den, daß weiter begründeter Verdacht dafür
vorhanden ist, daß die kommunistischen Aktio-
nen fortgesetzt werden. Es scheint
möglich, daß die Zentrale für die Leitung
dieser Aktionen von Berlin fortverlegt
worden ist. Gefahren, die hieraus ent-
stehen könnten, soll zum Beispiel der § 2
der neuen Verordnung vorbeugen, der die
Reichsregierung ermächtigt, im Falle der
Weigerung eines Landes zum Eingreifen
selbst die Exekutive zu übernehmen, sei es
in der Form einer einmaligen Verfügung,
sei es ganz allgemein.
Es wird weiter darauf hingewiesen, daß die
Verordnung — das gilt namentlich auch für
den K 3 nichts mit der in den letzten Wo-
chen in der Öffentlichkeit häufig behandelten
Frage der
Einsetzung weiterer Reichskommissare
zu tun hat. Es handelt sich vielmehr lediglich
um die Ausübung einer Funktion im Rahmen
dieser Verordnung, die sich gegen kommunisti-
sche oder allgemein gefährliche Gewaltakte
richtet.
Daß die Gefahr solcher Terrormaßnahmen
immer noch groß ist, ergibt sich schon aus der
begründeten Annahme, daß ebenso wie im
Liebknechthaus in Berlin auch an anderen
Stellen
unterirdische Gewölbe und Geheimgänge
vorhanden sind, die dem staatsgefährlichen
Treiben der Kommunisten dienen oder ihnen
Unterschlupf bieten. Daß ein Verschwin-
den ins Ausland nicht so leicht möglich
ist, dafür sind an der Grenze die notwendigen
Vorkehrungen getroffen. Gegenüber anders-
lautenden Berichten ist übrigens anhand des
Wortlautes der Notverordnung festzustellen,
daß Sondergerichte nicht einge-
setzt werden. Es sind keine neuen rich-
terlichen Instanzen vorgesehen. In diesem
Sinn werden Ausführungsbestimmungen noch
in den nächsten Tagen erscheinen.
Die amüiche Versuchung der VrandWung
begangener Tat nicht mehr fliehen konnte. Der
Verhaftete, der auch in Holland als besonders
radikal bekannt ist, hat den Verhandlungen des
kommunistischen Aktionsausschusses ständig bei-
gewohnt und durchgesetzt, daß er zu der Brand-
stiftung hinzugezogen werde.
Die Untersuchung hat weiter ergeben, daß
drei Augenzeugen einige Stunden vor Aus-
bruch des Brandes den verhafteten holländi-
schen Täter in Begleitung der kommunistischen
Reichstagsabgeordneten Torgler und Koenen
in den Gängen des Reichstages gesehen haben.
Ein Irrtum der Augenzeugen ist bei dem Aus-
sehen des Brandstifters unmöglich. Da weiter-
hin der Abgeordneteneingang des Reichstages
um acht Uhr abends geschlossen wird, die kom-
munistischen Abgeordneten Torgler und Koenen
sich jedoch gegen halb neun Uhr ihre Garderobe
in ihre Zimmer bringen ließen, und eilst gegen
" ' ' ' anderes Portal den Reichs-
'' '! beiden Körn-
st. In dieser
___ _, , . Brand angelegt worden.
, Kommunist' verhaftet werden konnte. Unrichtig ist das Gerücht, nach dem der Abg.
vr in Unkenntnis der Räumlichkeiten nach Torgler sich der Polizei freiwillig gestellt haben
Berlin, 1. März. Der amtliche Preußische
Mss^dienst meldet: Die bisherige amtliche Un-
Erfuchung der großen Brandstiftung im Ge-
oaude des Deutschen Reichstages hat ergeben,
"aß allein Mr Herbeischaffung des Aündma-
reNkalZ mindestens sieben Personen notwendig
Niesen sind, während die Verteilung der
stkandhevde und ihre gleichzeitige Entzündung
'n dem riesigen Hause mindestens zehn Perso-
erfordert haben muß. Ganz zweifellos sind
, " Branidstister so vollkommen mit allen Ein-
Mheiten des weitläufigen Gebäudes vertraut
gewesen, daß nur ein jahrelangenr Verkehr
me,e sichere Kenntnis der Räume ergeben ha-
ven kann. Dringender Tatverdacht besteht des-
yalb geMn die Abgeordneten der Kommuni-
chchen Partei, die sich ganz besonders in der
Men Zeit ausfallend häufig unter den ver- ,
lcyiedenen Anlässen im Reichstage zusammen- in ihre Zimmer bringen ließen, u
sanden. Aus dieser Vertrautheit mit dem Reichs- zehn Uhr durch ein anderes Porte
Mgsgebäude und der Diensteinteilung der Be- tag verließen, besteht gegen diese
"snten erklärt sich auch die Tatsache, daß vor- munisten dringender Tatverdacht
läufig nur der aus frischer Tat ertappte hol- Zeit ist näMIich der Brand angöb
andrsche Kommunist verhaftet werden konnte, Unrichtig ist das Gerücht, nach
soll. Er hat allerdings durch seinen Rechtsbei-
stand in dem Augenblick um freies Geleit ge-
beten, als er erkannte, daß ein Entkommen
unmöglich geworden war. Das freie Geleit
wurde abgelehnt und der Abgeordnete Torgler
verhaftet.
DM SöMdMokratWeil VwA-
dienst das Rundfunk-M rntZMN
Berlin, 28. Febr. Dem SozialdEvkratischen
Pressedienst ist die Konzession zur Führung von
PresserundfunE-Gesprächen entzogen worden, so
daß der Sozialdemokratische Pressedienst die von
-ihm bMente Presse nicht mchr durch Radio be-
liefern kann.
Wie wir dazu von unterrichteter Seite erfah-
ren, soll diese Maßnahme daraus M-Vückzusühren
sein, daß der Sozia!ldemo>kratische Pressedienst in
seinen Radiogesprächen auch reine für das
Publikum bestimmte AgitwtionsMsldungen ver-
breitet habe, die in den Zeitungen gar nicht ver-
wandt worden seien.
Der Oberreichsamoalt in Berlin.
Berlin, 28. Febr. OLerreichsanw-alt Wer-
ner ist, wie wir erfahren, heute m'.ttag in
Berlin eingetroffen, um persönlich die Ermitte-
lungen in der Angelegenheit des Reichstags-
brandes zu leiten.
Alammmelchen Mr
NeirtWanb
Heidelberg, den 1. März 1SM.
ek. Das Wallothaus in Flammen. Das
stolze Gebäude, das die Anschrift trägt „D e m
deutschen Volke", von nichtswürdigen
Verbrechern angezündet. Dieser Fasching 1933
kann noch furchtbare Folgen haben und die
Auswirkungen sind noch nicht abzusehen.
Außer den Kommunisten selbst wird wohl kein
Mensch in Deutschland sein, der diese ruchlose
Tat nicht aufs entschiedenste verurteilt und
strengste Bestrafung der Führer verlangt. Das
deutsche Volk hat einen Anspruch darauf, nicht
nur alle Einzelheiten der Brandstiftung zu
erfahren, sondern auch über die Persönlichkei-
ten der Täter und ihr weiteres Schicksal.
Wir machen der Regierung gern das Kom-
pliment, daß sie prompt und rücksichtslos ar-
beitet. Aber auch, daß das Glück eine große
Rolle bei ihr spielt.
Die Entdeckungen im Liebknechthaus,
die so überraschend kamen, sind sicher ge-
rade noch rechtzeitig erfolgt, um Schlimmstes
zu verhüten; die Brandstiftung im Reichstag
kam eigentlich genau so überraschend und trotz
aller Furchtbarkeit kann man sagen „Gott sei
Dank, daß die Dinge sich so rasch entwickelten".
Man hätte eigentlich einer Partei, die so raf-
finierte, bis ins kleinste ausgedachte Pläne
ausheckt, etwas mehr Klugheit zugetraut, als
daß sie vier Tage vor der entscheidensten aller
Wahlen eine, solche Riesendummheit
begeht und durch diese Brandstiftung dem
preußischen Innenminister Göring sozusagen
bescheinigt, daß seine rigorosen Maßnahmen
und Erlasse nur allzu begründet waren. Damit
haben sie sicher die Position der Regierung
für den 5. März gestärkt und ihre eigenen
Chancen verschlechtert.
Aber auch die Regierung hat vielleicht nicht
ganz klug gehandelt. Wir meinen die Maß-
nahmen, auf die Aussage des verhafteten Hol-
länders hin, daß KPD und SPD eine Ein-
heitsfront bildeten, die gesamte Presse der
SPD auch zu verbieten. Wir sagen dies nicht
im Interesse der SPD. Aber — im Interesse
der so notwendigen Spaltung zwischen KPD
und SPD. Vielleicht ist man hier im Ueber-
eifer zu weit gegangen und erreicht das Ge-
genteil: nämlich einen um so stärkeren
Zusammenschlußderbei de nroten
Parteien und ein Anwachsen der roten
Welle. Es wäre vielleicht taktisch klüger ge-
wesen, die z. T. doch stark bürgerliche SPD, in
deren Reihen sicher ein ebenso großer Abscheu
über die Brandstiftung besteht, anders zu be-
handeln und nur da einzuschreiten, wo wirk-
lich nachgewiesene Zusammenhänge bestehen.
Nun, die weiteren Enthüllungen werden ja
zeigen, wie weit die getroffenen Vorkehrungen
aufrecht zu halten find. Jedenfalls muß
das deutsche Volk von solchem
Verbrechertum befreit werden.
Wir nehmen deshalb die neue „Verordnung
zum Schutz des Volkes" trotz ihrer Schärfe hin,
und haben nur den einen Wunsch, daß di«
darin enthaltenen Möglichkeiten des Ein-
griffs in.die Länderrechte nicht zu
neuen Spannungen führen. Es könnte dies z«
einer Gefahr werden, die wir im Interesse des
Reiches und der Länder ni<M heraufbeschwSrt
wißen wollen.
Gerüchte und Stimmungen scheinen es not-
wendig zu machen, wieder einmal zu betonen,
daß daß Zentrum von Anfang an auf die
Gefährlichkeit des Bolschewismus und dessen
Verbindung mit dem deutschen Kommunisms«
hingewiesen hat. Daß immer unsere Haupt-
sorge dieser Gefahr galt. Weiter darauf, daß
gerade unter Brüning die Kommunisten zu-
rückgingen, ihre Gegnerschaft zur SPD. größer
wurde. Gewiß die ruchlose Tat muß scharf be-
straft werden ohne Rücksicht auf die Persön-
lichkeiten, die hinter ihr stehen. Aber damit
allein wird die Gefahr der Bolschewisterung.
der Massen nicht behoben. Dazu ist vor allem
eine Politik der Befriedung und der Ueber-
brückung der sozialen Gegensätze nötig. Eine
Staatsführung, die weniger durch Eewaltmaß»
nahmen als durch eine erfolgreiche Wirt-
schaftspolitik und sozialpolitische Gesetzgebung
die verblendeten Mafien von selbst wieder
dem Staat, der Nation zuführt.
Noch eine schwere Sorge lastet seit