Nr. 97
Donnerstag, den 27. April 1933
Sette
Die Abrüstmssdebatte stvlkt
Wichtige amerikanische Erklärung.
Genf, 26. März. Der Hauptausschuß der Ab-
rüstungskonferenz hat heute nachmittag mit der
artikelweisen Beratung des englischen Ab-
rüstungskonventionsentwurfes und
zwar zunächst der Sicherheitsbestimmungen begon-
nen. Schon nach kurzer Debatte gerieten die Be-
ratungen ins Stocken. Der Vertreter der Vereinig-
ten Staaten, Norman Davis, gab eine poli-
tisch bedeutsame Erklärung ab, in der er im Auf-
trage seiner Regierung mitteilte, zu dem im erstm
Teil des englischen Entwurfes vorgeschlagenen
Konsultativpakt endgültig Stellung zu nehmen.
Norman Davis erklärte weiter, daß die Haltung
der Vereinigten Staaten zu dem geforderten Aus-
bau der Sicherheitsgarantien sehr wesentlich von
der Haltung bestimmt werde, die die Konferenz
zur Frage der Abrüstung einnehme. Er bemerkte
in diesem Zusammenhang, daß die Sicherheit durch
die Abrüstung weitgehend gefördert würde. Unter
diesen Umständen schlage er vor, die Beratungen
über das Sicherheitskapitel vorläufig zu unter-
brechen und zu den anderen Teilen des englischen
Planes überzugehen.
Entgegen dieser Anregung des amerikanischen
Abrüstungsdelegierten entschied daraufhin der
Präsident der Konferenz, Henderson, dafür
die Diskussion über die zum sicherheitspolizeilichen
Teil vorliegenden Anträge fortzusetzen.
In der Diskussion wurde von Vertretern Eng-
lands und Frankreichs darauf hingewiesen, daß
eine Abstimmung unter diesen Umständen zwecklos
sei, daß sie aber keine Bedenken hätten, die Debatte
fortzusetzen. Nachdem in der vorhergegangenen
Debatte die beiden ersten Artikel ziemlich ohne
Beanstandung durchgegangen waren, forderte
Henderson den Ausschuß auf, nunmehr zu dem ent-
scheidenden Artikel, der von dem Konsultativpakt
handelt, und zu dem hierzu vorliegenden polni-
schen Abänderungsantrag, der auf eine
Einschaltung des Völkerbundes ausgeht, Stellung
zu nehmen. Als sich jedoch niemand zum Wort
meldete, erklärte Henderson, dessen innere Erre-
gung unverkennbar war, daß eine Fortsetzung der
Debatte heute wohl zwecklos sei, und er ver-
tagte die Verhandlung auf Donnerstag
nachmittag.
Nach Schluß der Sitzung wurde überraschender-
weise bekannt, daß die für morgen angesetzte
Sitzung nachträglich abgesagt worden ist.
MchrtagiM Unterbrechung
Genf, 26. April. Der Präsident der Abrü-
stungskonferenz, Hendersohn, hat beschlos-
sen, das Präsidium der Konferenz für morgen
vormittag einzuberufen, um zu der Konferenz-
lage Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wird be-
kannt, daß der amerikanische Abrüstnngsdele-
gierte Norman Davis am Freitag nach London
reist, um an den Beratungen des Organisa-
tionsausschusses für die Weltwirtschasiskonfe-
renz teilzunehmen.
Unter diesen Umständen hält man es in eng-
lischen Konferenzkreifen leicht für möglich, daß
es zu einer Unterbrechung der Arbeit des Haupt-
ausschusses für mehrere Tage kommen wird.
Gesetz gegen Lleberfiillung und Lleberfremdung höherer Schuten
Slt LMMegmukMn srtzeu jmeils die Zahl m zuzulaisenöM Schüler fest / Bestimmungen über die Zulassung von
Schulern nichtarischer Abstammung / Entsprechende Bestimmungen für die Kochschulen
Berlin, 26. April. Das gestern vom Reichs-
kabinett verabschiedete Gesetz gegen die Ueber-
fremdung der Schulen und Hochschulen lautet:
8 1-
Bei allen Schulen, außer den Pflichtschulen,
und bei den Hochschulen, ist die Zahl der Schü-
ler und Studenten so weit zu beschränken, daß
die gründliche Ausbildung gesichert und dem
Bedarf der Berufe gemäß ist.
"82.
Die Landesregierungen setzen zu
Beginn eines jeden Schuljahres fest) wie-
viele Schüle.r jede Schule und wie-
vielß Studenten jede Fakultät neu
a u s n e h m e n darf
? 3.
In denjenigen Schularten und Fakultäten,
deren Besucherzahl in einem besonders
starken Mißverhältnis zum Bedarf
der Berufe steht, ist im Laufe des Schuljahres
1933 die Zahl der bereits ausqenommenen
Schüler und Studenten so weit herabzu-
setzen, wie es ohne übermäßige Härten mr
Herstellung eines angemessenen Verhältnisses
geschehen kann.
8 4. '
Bei de» Neuaufnahmen ist darauf zu achten,
daß die Zahl der Reichsdeutschen, die im Sinne
des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufs-
beamtentums vom 7. 4. 1933 (llieichsgesetzbl. 1
S. 175) nichtarischer A bstainmüng
sind, unter der Gesamtheit der Besucher jeder
Schule und Zeder Fakultät den Anteil der Nicht-
arier an der reichsdeutschen Bevölkerung nicht
.übersteigt. Die, Anteilszahl wird .einheitlich
für das ganze Reichsgebiet festgesetzt (I., 5 Pro-
zent).
Bei der Herabsetzung der Zahl der Schüler
und Studenten gemäß H 3 ist ebenfalls ein a n-
gemessenes Verhältnis zwischen der
Gesamtheit der Besucher und der
Zahl der Nichtarier herzustellen. Hier-
bei kann eine von der AnteilZzahl abweichende
höhere Verhältniszahl zugrundegelezt werden
(5 ProzenZ.
Absatz 1 und 2 finden keine Anwendung auf
Reichsdeutsche nichtarischer Abstammung, deren
Väter im Weltkrieg an der Front für das
Deutsche Reich oder für seine Verbündeten ge-
kämpft haben, sowie auf Abkömmlinge aus
Ehen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
geschlossen sind, wenn ein Elternteil oder zwei
Großeltern arischer Abkunft sind. Sie bleiben
auch bei der Berechnung der Anteilszahl und
der Verhältmszahl außer Ansatz.
Verpflichtungen, die Deutschland aus inter-
nationalen Staatsverträgen obliegen, werden
durch die Vorschriften dieses Gesetzes nicht be-
rührt.
8 6.
Die Aussührungsbestimmun-gen erläßt der
Reichsminister des Innern.
8 7-
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung ni
Kraft.
Alt Ms A'EstWVMMhmmg
Berlin, 26. April. Zu dem gestern vom
Reichskabinett verabschiedeten Gesetz gegen die
Uebersremdung der Schulen und Hochschulen ist
jetzt die erste Durchführungsverordnung her-
anZgekommen. Danach wird bestimmt, daß das
Gesetz auf öffentliche und Private
Schulen gleichmäßige Anwendung
findet und die Landesregierungen im einzel-
nen die Schulen und Hochschulen bestimmen,
auf die sich das Ge-wtz erstreckt. Die ausge-
schiedenen Schüler können auf eine
Schule der gleichen Art nicht übergehen. Die
Landesregierungen können, um diesen Schülern
einen angemessenen Bildungsabschluß zu ermög-
lichen, besondere Einrichtungen und
Anordnungen treffen. Die ausge-
schiedenen Studenten sind von dem wei-
seren Hochschul st udium ausge-
schlossen. Bei Neuaufnahmen dürfen nicht
mehr als 1,5 vom Hundert nichtarische Schüler
bezw. Studenten ausgenommen werden und für
die alten Schüler- und Studentenbestände au
den Hochschulen und Schulen, bei denen das
Mißverhältnis zu groß ist uud feststeht. daß
die in Frage kommenden Berufsarten überfüllt
sind, muß der Prozentsatz der nirbtaarischen
Schüler auf 5 v. H. herabgesetzt werden.
Wie wir von unterrichteter Seite erfahren,
trifft es übrigens n i.ch t zu, daß, wie in den
ersten Mitteilungen angedeutet worden ist, be-
sondere A u s s ch l i e ß u n g s b e st i in-
in u n g e n gegen die sogenannten Ostjuden,
d. h. diejenigen, die nach dem 1. August 1914
aus dem Osten nach Deutschland einwanderten,
vorgesehen sind. Diese fallen unter die allgemei-
nen Bestimmungen als Nichtarier. Schüler
nichtarischer Abstammung, die mit Beginn die-
ses Schuljahres in die Schulen neu eingetreten
sind oder eintreten, gelten in jedem Falle als
noch nicht ausgenommen. Auf sie finden die
vorliegenden Bestimmungen Anwendung. Das
gleiche gilt entsprechend für die Studenten, die
mit dem Sommersemester 1933 erstmalig ein-
geschrieben wurden oder eingeschrieben werden.
Nie BMimrung
Berlin, 28. April. In der Begründung zu dem
neuen Schulgesetz wird ausgeführt, daß der deutsche
Schulaufbau einer Begründung und Neugliede-
rung bedürfe, weil falsche Bildungsvorstellungen
die Schule von ihrer Aufgabe, das Volk zu bil-
den, entfernt, und sie zum Selbstzweck für
die reine Bildung der freien Einzelpersön-
liu, rit gemacht haben. Ferner wird unter-
strichen, daß die Volksschule zugunsten der höheren
Schule arg vernachlässigt ist. Der Zudrang zu den
über die Volksschule hinausführenden Bildungs-
anstalten bis hinauf zur Hochschule hat einen Um-
fang angenommen, der außer jedem Verhältnis zu
der Kraft unseres Volkes und zu dem Bedarf der
Berufswelt an höher vorgebildeten Kräften steht.
Am schlimmsten wirkt sich diese Fehlentwicklung
bei den Abiturienten, Studenten und Jungaka-
demilern aus. Diese Fehlentwicklung kann
die Reichsregierung nicht sich selb st über-
lassen. Allgemeine Mahnungen und Warnun-
gen bleiben ohne Wirkung, da die falschen Bil-
dvngsvorstellungen und das falsche Aufstiegstreben
sich zu tief in vielen Schülern und Eltern festgesetzt
haben. Daher müssen gesetzliche Maßnahmen ge-
troffen werden, um den Schulaufbau und die
Schullaufoahn in ein geordnetes Verhält-
nis zur Arbeitswelt des Volkes zu setzen.
Um wirksam zu sein, muß die Zulassungsbeschrän-
kung von Maßnahmen innerhalb der höheren
Schule und Hochschule und von allgemeinen kul-
tur- und volkspolitischen Maßnahmen begleitet
sein, die vor allem im Rahmen der wirtschaft-
lichen Maßnahmen des Vierjahresplanes eine be-
sondere Bedeutung beanspruchen. 2m übrigen ist
dahin zu streben, die mechanische Regelung der Zu-
lassungsbeschränkung möglichst bald durch organi-
sche Maßnahmen zu ersetzen.
Weiter heißt es dann in der Begründung: Die
allgemeine Beschränkung des Zuganges zu den
Schulen und Hoch'chülen macht besondere Anord-
nungen bezüglich des Anteiles der Personen
nichtarischer Abstammung an dem Be-
such dieser Bildungsanstalten erforderlich. Es wird
dann weiter ausgeführt, daß der Anteil von Per-
sonen arischer Abstammung an den höheren Beru-
fen in Deutschland weitaus größer ist als ihrem
Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht.
MMfomMgderpMschenGeseWaß
Abgeordneter Nerlitius beurlaubt
Berlin, 26. April. Der Vorsitzende der Reichs-
tagsfraktron des Zentrums, Dr. P e r l i ti us, ist,
Bischof Nr. Berning beim
Reichskanzler
Berlin, 26. April. Der Reichskanzler hat heute
nachmittag den Vertreter der Vifchofskonferenz,
«en Bischof von Osnabrück, Dr. Wilhelm Ber-
siing, und den Eeneralvikar und Domprobst,
Prälat D. Steinmann, zur Aussprache über
schwebende Kirchenfragen empfangen.
Wahlen in Holland
Verluste der Sozialdemokraten.
Amsterdam, 27. April. Bei den Kammerwahlen
leigen die bisherigen Teilergebnisse, daß bei den
Rechtsparteien die von dem bekannten Politiker
Dr. Colyn geführte antirevolutionäre Partei
ewen starken Stimmengewinn zu verbuchen hat.
Die sozialdemokratische Mehrheitspartei scheint
ansehnliche Verluste erlitten zu haben.
Das holländische Kabinett demissioniert.
Haag, 27. April. Das Kabinett hat im Hinblick
auf die gestern abgehaltenen Neuwahlen zur zwei-
en Kammer seine Demission angeboten.
Der Kulturkampf tu Südflawieil
Einstellung der Subventionen für die
katholische Kirche
Belgrad, 26. April. Nach einer Verlaukba-
jjZug des K ul tu smlniste viums wird die staatliche
Subvention für die römisch-katholischen Kirchen-
kkameinden im Gebiete des Königreiches S. H. S.
kommenden Budgetjahre an eingestellt.
. Allem Anschein nach ist diese Maßnahme der
kugvslawischtzn Regierung, welche die serbische
^rthodvM gegenüber der römisch-katholischen
Konfession in eine gewaltige Vorzugsstellung er
^ol, eine Antwort auf den jüngsten gemeinsame
'vmenbmes der kath. Bischöfe Südslawiens.
Wahl des neuen polnischen Staatspräfidentev
°«r 8. Mai.
Warschau, 27. April. Die Nationalversammlun
W m 8- Mai einberufen worden. Sie soll di
ayl des neuen Staatspräsidenten vornehmen.
Ser Pupst über „MitiM GMW
Rom, 25. April. Anläßlich der bevorstehen-
den Sozialen Woche der Katholiken Frankreichs
in Reims (diese Veranstaltungen werden von
christlichen Sozialpolitikern aller Lände, auch
aus Deutschland, beschickt) hat Papst
Pius XI. dem das diesjährige Genevalthema
der Konferenz „Politische Gesellschaft und christ-
licher Gedanke" mitgeteLt worden war, an den
Erzbischof von Reims ein zustimmendes Schrei-
ben gerichtet. Es heißt darin, der Titel des
Generalthemas bedeute, daß die Soziale Frage
diesmal unter dem Gesichtswinkel der Politik
behandelt wird. Freilich handle es sich hier
nicht um die üblichen „Politiken" der Parteien,
der Regime oder der Nationen. Diese „Poli-
W-en" kommen einander vft genug in die Quere.
Die von der Sozialen Woche gemeinte Politik
ist „Die Kunst oder das wissenschaftliche Kön-
nen, die Kräfte eines Landes zu gruppieren
und sie zur Wahrnehmung seiner Interessen
beitragen zu lassen", wobei es sich nm dos zeit-
liche Wohl aller Landesangehörigen handelt.
Derart gesehen wird die Politik aus einer
Disziplin zu einer. „sehr edlen Wissenschaft",
die sorgfältig gepflegt werden müsse. Freilich
müsse jeder politische Akt ein „tugendhafter
Akt" sein, ein Akt, der „die soziale Gerechtigkeit
ins Werk setzt", der Klugheit und Kraft atmet,
schließlich ein Akt, der von der christlichen
Moral erhellt wird und sich auf sie stützt. Das
Eindringen der Kirche in die Politik, das der
ungläubige Liberalismus und seine noch schlim-
meren Sprößlinge denunzieren zu müssen glau-
ben, besteht in Wirklichkeit gar nicht. Die
Kirche kümmert sich nur um die moralische
Seite der Politik, nicht um die technische Seite.
ift und chrWMr Gedankt"
Sie kümmert.sich dort um die Politik, wo die
Politik an die Grenzgebiete von Zeitlichem und
Ewigem, an Geistiges herankommt. Die Kirche
hat das Ziel und die Mission, die menschliche
Gesellschaft vor jeder gefährlichen inneren oder
äußeren Urusturzgefahr zu bewahren, die von
der übermäßigen Kapitalflucht, von der Macht
der schlechten Literatur, vvn der Macht bolsche-
wiftisch-kommunistischer Ideen und anderen
Machtfaktoren drohen kann. Auch der Staat
hat diese Pflicht des Schutzes der menschlichen
Gesellschaft. Die Zusammenarbeit der beiden
Gewalten ist daher geboten und besonders dort,
wo die Angriffe der zitierten Mächte sich gegen
den -weltlichen Vertreter der menschlichen Gesell-
schaft den Staat selber, richten. Weiter heißt es:
„Wir müssen gestehen, daß die Politische
Gesellschaft eine Krise der Unnormnng durch-
macht, eine Krise, die aus der Notwendigkeit
entspringt, sich den neuen Verhältnissen anzu-
passm. Und bei dieser Krise kann kein Ka-
tholik gleichgültig (indifferent) bleiben. Es
stehen ja nicht nur die materiellen Interessen
aus dem Spiel, sondern auch die schwerwiegen-
den geistigen Interessen, ms so eng mit der
Aufrechterhaltung des inneren und äußeren
Friedens Zusammenhängen."
Die Soziale Woche werde die Pflicht des
Staates, feinen Untertanen eine moralische und
religiöse Bildung zu verschaffen, die Wicht des
Staates zur Zusammenarbeit mit der Kirche bei
der Sicherung dieser Bildung und die Wicht
des Staates zur solidarischen Zusammenarbeit
mit anderen Staaten im Interesse seiner Bür-
ger mit der gewohnten Gründlichkeit studieren.
der „Vossischen Zeitung" zufolge, von seinem Amte
als Landwirtschaftsschuldirektor in Glatz von der
Niedcrschlesischrn Landwirtschaftskammer beur-
laubt worden. Die Amtsenthebung hat großes
Aufsehen erregt. Psrlitius ist seit 1966 Direktor
der Landwirtschaftlichen Schule in Glatz.
Das Zentrum protestiert energisch gegen seine
Maßregelung und erklärt, daß man sich vielleicht
bei der Breslauer Landwirtschaftskammer gar
nicht im klaren darüber ist, wer eigentlich Dr. Per-
litius sei und was er für die Politik zu bedeute»
habe.
Nit Verhaftungen in Köln
Köln, 26. April. Die Festnahme der bisherigen
Vorstandsmitglieder der Kölner Oörreshaus-A.-
G., Maus und Stocky, ist auf Vorgänge bei der
Gründung der Eörreshaus-A.-G. im Jahre 1930
zurückzuführen. Es ist damals angegeben worden,
daß es sich bei dieser mit einem Aktienkapital von
6 Millionen RM. zunächst zuzüglich eines Agios
von 10 Prozent, insgesamt 6,6 Millionen RM.
ausgestatteten Gesellschaft um eine Bargrün-
dun g handelt, während die Nachprüfung ergeben
hat, daß es sich um eine sogenannte Sachgrün -
düng handelt, was nach dem Handelsgesetzbuch
strafbar ist. Der Konkursverwalter ist der Ansicht,
daß diese Art der Gründung von vornherein den
Zusammenbruch des Unternehmens herbeigeführt
hat.
Auch Dr. Moenning verhaftet.
Köln, 26. April. Wie wir erfahren, ist im
Zusammenhang mit den Vorgängen bei der
Gründung der Eörreshaus AG. auch der Vor-
sitzende der rheinischen Zentrumspartei, Ju-
stizrat Dr. Moenning verhaftet worden.
Der Direktor der Deutsche» Bank in Köln
verhaftet.
,:oarz-we: -ote Fahne und Hakenkreuzflagge
nunmehr im Saargebiet zugelassen.
Saarbrücken, 26. April. Nachdem die deutsche
Legierung am 24. April 1933 der Regierungskom-
nission mitgeteilt hat, daß gegenwärtig die
schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakenkreuzflagae
als die deutschen Nationalflaggen anzusehen sind
wird hiermit das bisher bestehende Verbot dieser
Flaggen aufgehoben.
Die Regierungskommission hat beschlossen, die
schwebenden Strafverfahren, die in der Zeit an-
hängig gemacht worden sind, in der das Hissen die-
ser Flaggen im Saargebiet ungesetzlich war, ein-
stellen zu lassen.
Frage nach der Abstammung der Hochschullehrer.
Berlin, 26. April. An die preußischen Hoch-
chullehrer und Dozenten werden auf Veranlassung
>es Kultusminister Rust Fragebogen ausgegeben
werden, durch deren Ausfüllung der Minister Auf-
schluß über die rassische Abstammung der Univer-
sitätslehrer zu erhalten wünscht.
Köln, 26. April. Der Direktor der Deut-
schen Bank in Köln, Dr. Brüning, ist im
Zusammenhang mit den Vorgängen bei der
Gründung der Kölner Eörreshaus-Eesell-
sellschaft gleichfalls festgenommen worden.
Köln, 26. April. Zu der Meldung über die
Verhaftung Dr. Brünings wird berichtigend
mitgeteilt, daß der Festgenommene nicht mehr
Direktor der Deutschen Bank in Köln ist.
Reval, 26. April. Infolge des Rücktritts der
beiden Minister Anderkopp und Kukke, die
dem nationalen Zentrum angehören, ist das
nett Paets heute zurückgetreten.
Donnerstag, den 27. April 1933
Sette
Die Abrüstmssdebatte stvlkt
Wichtige amerikanische Erklärung.
Genf, 26. März. Der Hauptausschuß der Ab-
rüstungskonferenz hat heute nachmittag mit der
artikelweisen Beratung des englischen Ab-
rüstungskonventionsentwurfes und
zwar zunächst der Sicherheitsbestimmungen begon-
nen. Schon nach kurzer Debatte gerieten die Be-
ratungen ins Stocken. Der Vertreter der Vereinig-
ten Staaten, Norman Davis, gab eine poli-
tisch bedeutsame Erklärung ab, in der er im Auf-
trage seiner Regierung mitteilte, zu dem im erstm
Teil des englischen Entwurfes vorgeschlagenen
Konsultativpakt endgültig Stellung zu nehmen.
Norman Davis erklärte weiter, daß die Haltung
der Vereinigten Staaten zu dem geforderten Aus-
bau der Sicherheitsgarantien sehr wesentlich von
der Haltung bestimmt werde, die die Konferenz
zur Frage der Abrüstung einnehme. Er bemerkte
in diesem Zusammenhang, daß die Sicherheit durch
die Abrüstung weitgehend gefördert würde. Unter
diesen Umständen schlage er vor, die Beratungen
über das Sicherheitskapitel vorläufig zu unter-
brechen und zu den anderen Teilen des englischen
Planes überzugehen.
Entgegen dieser Anregung des amerikanischen
Abrüstungsdelegierten entschied daraufhin der
Präsident der Konferenz, Henderson, dafür
die Diskussion über die zum sicherheitspolizeilichen
Teil vorliegenden Anträge fortzusetzen.
In der Diskussion wurde von Vertretern Eng-
lands und Frankreichs darauf hingewiesen, daß
eine Abstimmung unter diesen Umständen zwecklos
sei, daß sie aber keine Bedenken hätten, die Debatte
fortzusetzen. Nachdem in der vorhergegangenen
Debatte die beiden ersten Artikel ziemlich ohne
Beanstandung durchgegangen waren, forderte
Henderson den Ausschuß auf, nunmehr zu dem ent-
scheidenden Artikel, der von dem Konsultativpakt
handelt, und zu dem hierzu vorliegenden polni-
schen Abänderungsantrag, der auf eine
Einschaltung des Völkerbundes ausgeht, Stellung
zu nehmen. Als sich jedoch niemand zum Wort
meldete, erklärte Henderson, dessen innere Erre-
gung unverkennbar war, daß eine Fortsetzung der
Debatte heute wohl zwecklos sei, und er ver-
tagte die Verhandlung auf Donnerstag
nachmittag.
Nach Schluß der Sitzung wurde überraschender-
weise bekannt, daß die für morgen angesetzte
Sitzung nachträglich abgesagt worden ist.
MchrtagiM Unterbrechung
Genf, 26. April. Der Präsident der Abrü-
stungskonferenz, Hendersohn, hat beschlos-
sen, das Präsidium der Konferenz für morgen
vormittag einzuberufen, um zu der Konferenz-
lage Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wird be-
kannt, daß der amerikanische Abrüstnngsdele-
gierte Norman Davis am Freitag nach London
reist, um an den Beratungen des Organisa-
tionsausschusses für die Weltwirtschasiskonfe-
renz teilzunehmen.
Unter diesen Umständen hält man es in eng-
lischen Konferenzkreifen leicht für möglich, daß
es zu einer Unterbrechung der Arbeit des Haupt-
ausschusses für mehrere Tage kommen wird.
Gesetz gegen Lleberfiillung und Lleberfremdung höherer Schuten
Slt LMMegmukMn srtzeu jmeils die Zahl m zuzulaisenöM Schüler fest / Bestimmungen über die Zulassung von
Schulern nichtarischer Abstammung / Entsprechende Bestimmungen für die Kochschulen
Berlin, 26. April. Das gestern vom Reichs-
kabinett verabschiedete Gesetz gegen die Ueber-
fremdung der Schulen und Hochschulen lautet:
8 1-
Bei allen Schulen, außer den Pflichtschulen,
und bei den Hochschulen, ist die Zahl der Schü-
ler und Studenten so weit zu beschränken, daß
die gründliche Ausbildung gesichert und dem
Bedarf der Berufe gemäß ist.
"82.
Die Landesregierungen setzen zu
Beginn eines jeden Schuljahres fest) wie-
viele Schüle.r jede Schule und wie-
vielß Studenten jede Fakultät neu
a u s n e h m e n darf
? 3.
In denjenigen Schularten und Fakultäten,
deren Besucherzahl in einem besonders
starken Mißverhältnis zum Bedarf
der Berufe steht, ist im Laufe des Schuljahres
1933 die Zahl der bereits ausqenommenen
Schüler und Studenten so weit herabzu-
setzen, wie es ohne übermäßige Härten mr
Herstellung eines angemessenen Verhältnisses
geschehen kann.
8 4. '
Bei de» Neuaufnahmen ist darauf zu achten,
daß die Zahl der Reichsdeutschen, die im Sinne
des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufs-
beamtentums vom 7. 4. 1933 (llieichsgesetzbl. 1
S. 175) nichtarischer A bstainmüng
sind, unter der Gesamtheit der Besucher jeder
Schule und Zeder Fakultät den Anteil der Nicht-
arier an der reichsdeutschen Bevölkerung nicht
.übersteigt. Die, Anteilszahl wird .einheitlich
für das ganze Reichsgebiet festgesetzt (I., 5 Pro-
zent).
Bei der Herabsetzung der Zahl der Schüler
und Studenten gemäß H 3 ist ebenfalls ein a n-
gemessenes Verhältnis zwischen der
Gesamtheit der Besucher und der
Zahl der Nichtarier herzustellen. Hier-
bei kann eine von der AnteilZzahl abweichende
höhere Verhältniszahl zugrundegelezt werden
(5 ProzenZ.
Absatz 1 und 2 finden keine Anwendung auf
Reichsdeutsche nichtarischer Abstammung, deren
Väter im Weltkrieg an der Front für das
Deutsche Reich oder für seine Verbündeten ge-
kämpft haben, sowie auf Abkömmlinge aus
Ehen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes
geschlossen sind, wenn ein Elternteil oder zwei
Großeltern arischer Abkunft sind. Sie bleiben
auch bei der Berechnung der Anteilszahl und
der Verhältmszahl außer Ansatz.
Verpflichtungen, die Deutschland aus inter-
nationalen Staatsverträgen obliegen, werden
durch die Vorschriften dieses Gesetzes nicht be-
rührt.
8 6.
Die Aussührungsbestimmun-gen erläßt der
Reichsminister des Innern.
8 7-
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung ni
Kraft.
Alt Ms A'EstWVMMhmmg
Berlin, 26. April. Zu dem gestern vom
Reichskabinett verabschiedeten Gesetz gegen die
Uebersremdung der Schulen und Hochschulen ist
jetzt die erste Durchführungsverordnung her-
anZgekommen. Danach wird bestimmt, daß das
Gesetz auf öffentliche und Private
Schulen gleichmäßige Anwendung
findet und die Landesregierungen im einzel-
nen die Schulen und Hochschulen bestimmen,
auf die sich das Ge-wtz erstreckt. Die ausge-
schiedenen Schüler können auf eine
Schule der gleichen Art nicht übergehen. Die
Landesregierungen können, um diesen Schülern
einen angemessenen Bildungsabschluß zu ermög-
lichen, besondere Einrichtungen und
Anordnungen treffen. Die ausge-
schiedenen Studenten sind von dem wei-
seren Hochschul st udium ausge-
schlossen. Bei Neuaufnahmen dürfen nicht
mehr als 1,5 vom Hundert nichtarische Schüler
bezw. Studenten ausgenommen werden und für
die alten Schüler- und Studentenbestände au
den Hochschulen und Schulen, bei denen das
Mißverhältnis zu groß ist uud feststeht. daß
die in Frage kommenden Berufsarten überfüllt
sind, muß der Prozentsatz der nirbtaarischen
Schüler auf 5 v. H. herabgesetzt werden.
Wie wir von unterrichteter Seite erfahren,
trifft es übrigens n i.ch t zu, daß, wie in den
ersten Mitteilungen angedeutet worden ist, be-
sondere A u s s ch l i e ß u n g s b e st i in-
in u n g e n gegen die sogenannten Ostjuden,
d. h. diejenigen, die nach dem 1. August 1914
aus dem Osten nach Deutschland einwanderten,
vorgesehen sind. Diese fallen unter die allgemei-
nen Bestimmungen als Nichtarier. Schüler
nichtarischer Abstammung, die mit Beginn die-
ses Schuljahres in die Schulen neu eingetreten
sind oder eintreten, gelten in jedem Falle als
noch nicht ausgenommen. Auf sie finden die
vorliegenden Bestimmungen Anwendung. Das
gleiche gilt entsprechend für die Studenten, die
mit dem Sommersemester 1933 erstmalig ein-
geschrieben wurden oder eingeschrieben werden.
Nie BMimrung
Berlin, 28. April. In der Begründung zu dem
neuen Schulgesetz wird ausgeführt, daß der deutsche
Schulaufbau einer Begründung und Neugliede-
rung bedürfe, weil falsche Bildungsvorstellungen
die Schule von ihrer Aufgabe, das Volk zu bil-
den, entfernt, und sie zum Selbstzweck für
die reine Bildung der freien Einzelpersön-
liu, rit gemacht haben. Ferner wird unter-
strichen, daß die Volksschule zugunsten der höheren
Schule arg vernachlässigt ist. Der Zudrang zu den
über die Volksschule hinausführenden Bildungs-
anstalten bis hinauf zur Hochschule hat einen Um-
fang angenommen, der außer jedem Verhältnis zu
der Kraft unseres Volkes und zu dem Bedarf der
Berufswelt an höher vorgebildeten Kräften steht.
Am schlimmsten wirkt sich diese Fehlentwicklung
bei den Abiturienten, Studenten und Jungaka-
demilern aus. Diese Fehlentwicklung kann
die Reichsregierung nicht sich selb st über-
lassen. Allgemeine Mahnungen und Warnun-
gen bleiben ohne Wirkung, da die falschen Bil-
dvngsvorstellungen und das falsche Aufstiegstreben
sich zu tief in vielen Schülern und Eltern festgesetzt
haben. Daher müssen gesetzliche Maßnahmen ge-
troffen werden, um den Schulaufbau und die
Schullaufoahn in ein geordnetes Verhält-
nis zur Arbeitswelt des Volkes zu setzen.
Um wirksam zu sein, muß die Zulassungsbeschrän-
kung von Maßnahmen innerhalb der höheren
Schule und Hochschule und von allgemeinen kul-
tur- und volkspolitischen Maßnahmen begleitet
sein, die vor allem im Rahmen der wirtschaft-
lichen Maßnahmen des Vierjahresplanes eine be-
sondere Bedeutung beanspruchen. 2m übrigen ist
dahin zu streben, die mechanische Regelung der Zu-
lassungsbeschränkung möglichst bald durch organi-
sche Maßnahmen zu ersetzen.
Weiter heißt es dann in der Begründung: Die
allgemeine Beschränkung des Zuganges zu den
Schulen und Hoch'chülen macht besondere Anord-
nungen bezüglich des Anteiles der Personen
nichtarischer Abstammung an dem Be-
such dieser Bildungsanstalten erforderlich. Es wird
dann weiter ausgeführt, daß der Anteil von Per-
sonen arischer Abstammung an den höheren Beru-
fen in Deutschland weitaus größer ist als ihrem
Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht.
MMfomMgderpMschenGeseWaß
Abgeordneter Nerlitius beurlaubt
Berlin, 26. April. Der Vorsitzende der Reichs-
tagsfraktron des Zentrums, Dr. P e r l i ti us, ist,
Bischof Nr. Berning beim
Reichskanzler
Berlin, 26. April. Der Reichskanzler hat heute
nachmittag den Vertreter der Vifchofskonferenz,
«en Bischof von Osnabrück, Dr. Wilhelm Ber-
siing, und den Eeneralvikar und Domprobst,
Prälat D. Steinmann, zur Aussprache über
schwebende Kirchenfragen empfangen.
Wahlen in Holland
Verluste der Sozialdemokraten.
Amsterdam, 27. April. Bei den Kammerwahlen
leigen die bisherigen Teilergebnisse, daß bei den
Rechtsparteien die von dem bekannten Politiker
Dr. Colyn geführte antirevolutionäre Partei
ewen starken Stimmengewinn zu verbuchen hat.
Die sozialdemokratische Mehrheitspartei scheint
ansehnliche Verluste erlitten zu haben.
Das holländische Kabinett demissioniert.
Haag, 27. April. Das Kabinett hat im Hinblick
auf die gestern abgehaltenen Neuwahlen zur zwei-
en Kammer seine Demission angeboten.
Der Kulturkampf tu Südflawieil
Einstellung der Subventionen für die
katholische Kirche
Belgrad, 26. April. Nach einer Verlaukba-
jjZug des K ul tu smlniste viums wird die staatliche
Subvention für die römisch-katholischen Kirchen-
kkameinden im Gebiete des Königreiches S. H. S.
kommenden Budgetjahre an eingestellt.
. Allem Anschein nach ist diese Maßnahme der
kugvslawischtzn Regierung, welche die serbische
^rthodvM gegenüber der römisch-katholischen
Konfession in eine gewaltige Vorzugsstellung er
^ol, eine Antwort auf den jüngsten gemeinsame
'vmenbmes der kath. Bischöfe Südslawiens.
Wahl des neuen polnischen Staatspräfidentev
°«r 8. Mai.
Warschau, 27. April. Die Nationalversammlun
W m 8- Mai einberufen worden. Sie soll di
ayl des neuen Staatspräsidenten vornehmen.
Ser Pupst über „MitiM GMW
Rom, 25. April. Anläßlich der bevorstehen-
den Sozialen Woche der Katholiken Frankreichs
in Reims (diese Veranstaltungen werden von
christlichen Sozialpolitikern aller Lände, auch
aus Deutschland, beschickt) hat Papst
Pius XI. dem das diesjährige Genevalthema
der Konferenz „Politische Gesellschaft und christ-
licher Gedanke" mitgeteLt worden war, an den
Erzbischof von Reims ein zustimmendes Schrei-
ben gerichtet. Es heißt darin, der Titel des
Generalthemas bedeute, daß die Soziale Frage
diesmal unter dem Gesichtswinkel der Politik
behandelt wird. Freilich handle es sich hier
nicht um die üblichen „Politiken" der Parteien,
der Regime oder der Nationen. Diese „Poli-
W-en" kommen einander vft genug in die Quere.
Die von der Sozialen Woche gemeinte Politik
ist „Die Kunst oder das wissenschaftliche Kön-
nen, die Kräfte eines Landes zu gruppieren
und sie zur Wahrnehmung seiner Interessen
beitragen zu lassen", wobei es sich nm dos zeit-
liche Wohl aller Landesangehörigen handelt.
Derart gesehen wird die Politik aus einer
Disziplin zu einer. „sehr edlen Wissenschaft",
die sorgfältig gepflegt werden müsse. Freilich
müsse jeder politische Akt ein „tugendhafter
Akt" sein, ein Akt, der „die soziale Gerechtigkeit
ins Werk setzt", der Klugheit und Kraft atmet,
schließlich ein Akt, der von der christlichen
Moral erhellt wird und sich auf sie stützt. Das
Eindringen der Kirche in die Politik, das der
ungläubige Liberalismus und seine noch schlim-
meren Sprößlinge denunzieren zu müssen glau-
ben, besteht in Wirklichkeit gar nicht. Die
Kirche kümmert sich nur um die moralische
Seite der Politik, nicht um die technische Seite.
ift und chrWMr Gedankt"
Sie kümmert.sich dort um die Politik, wo die
Politik an die Grenzgebiete von Zeitlichem und
Ewigem, an Geistiges herankommt. Die Kirche
hat das Ziel und die Mission, die menschliche
Gesellschaft vor jeder gefährlichen inneren oder
äußeren Urusturzgefahr zu bewahren, die von
der übermäßigen Kapitalflucht, von der Macht
der schlechten Literatur, vvn der Macht bolsche-
wiftisch-kommunistischer Ideen und anderen
Machtfaktoren drohen kann. Auch der Staat
hat diese Pflicht des Schutzes der menschlichen
Gesellschaft. Die Zusammenarbeit der beiden
Gewalten ist daher geboten und besonders dort,
wo die Angriffe der zitierten Mächte sich gegen
den -weltlichen Vertreter der menschlichen Gesell-
schaft den Staat selber, richten. Weiter heißt es:
„Wir müssen gestehen, daß die Politische
Gesellschaft eine Krise der Unnormnng durch-
macht, eine Krise, die aus der Notwendigkeit
entspringt, sich den neuen Verhältnissen anzu-
passm. Und bei dieser Krise kann kein Ka-
tholik gleichgültig (indifferent) bleiben. Es
stehen ja nicht nur die materiellen Interessen
aus dem Spiel, sondern auch die schwerwiegen-
den geistigen Interessen, ms so eng mit der
Aufrechterhaltung des inneren und äußeren
Friedens Zusammenhängen."
Die Soziale Woche werde die Pflicht des
Staates, feinen Untertanen eine moralische und
religiöse Bildung zu verschaffen, die Wicht des
Staates zur Zusammenarbeit mit der Kirche bei
der Sicherung dieser Bildung und die Wicht
des Staates zur solidarischen Zusammenarbeit
mit anderen Staaten im Interesse seiner Bür-
ger mit der gewohnten Gründlichkeit studieren.
der „Vossischen Zeitung" zufolge, von seinem Amte
als Landwirtschaftsschuldirektor in Glatz von der
Niedcrschlesischrn Landwirtschaftskammer beur-
laubt worden. Die Amtsenthebung hat großes
Aufsehen erregt. Psrlitius ist seit 1966 Direktor
der Landwirtschaftlichen Schule in Glatz.
Das Zentrum protestiert energisch gegen seine
Maßregelung und erklärt, daß man sich vielleicht
bei der Breslauer Landwirtschaftskammer gar
nicht im klaren darüber ist, wer eigentlich Dr. Per-
litius sei und was er für die Politik zu bedeute»
habe.
Nit Verhaftungen in Köln
Köln, 26. April. Die Festnahme der bisherigen
Vorstandsmitglieder der Kölner Oörreshaus-A.-
G., Maus und Stocky, ist auf Vorgänge bei der
Gründung der Eörreshaus-A.-G. im Jahre 1930
zurückzuführen. Es ist damals angegeben worden,
daß es sich bei dieser mit einem Aktienkapital von
6 Millionen RM. zunächst zuzüglich eines Agios
von 10 Prozent, insgesamt 6,6 Millionen RM.
ausgestatteten Gesellschaft um eine Bargrün-
dun g handelt, während die Nachprüfung ergeben
hat, daß es sich um eine sogenannte Sachgrün -
düng handelt, was nach dem Handelsgesetzbuch
strafbar ist. Der Konkursverwalter ist der Ansicht,
daß diese Art der Gründung von vornherein den
Zusammenbruch des Unternehmens herbeigeführt
hat.
Auch Dr. Moenning verhaftet.
Köln, 26. April. Wie wir erfahren, ist im
Zusammenhang mit den Vorgängen bei der
Gründung der Eörreshaus AG. auch der Vor-
sitzende der rheinischen Zentrumspartei, Ju-
stizrat Dr. Moenning verhaftet worden.
Der Direktor der Deutsche» Bank in Köln
verhaftet.
,:oarz-we: -ote Fahne und Hakenkreuzflagge
nunmehr im Saargebiet zugelassen.
Saarbrücken, 26. April. Nachdem die deutsche
Legierung am 24. April 1933 der Regierungskom-
nission mitgeteilt hat, daß gegenwärtig die
schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakenkreuzflagae
als die deutschen Nationalflaggen anzusehen sind
wird hiermit das bisher bestehende Verbot dieser
Flaggen aufgehoben.
Die Regierungskommission hat beschlossen, die
schwebenden Strafverfahren, die in der Zeit an-
hängig gemacht worden sind, in der das Hissen die-
ser Flaggen im Saargebiet ungesetzlich war, ein-
stellen zu lassen.
Frage nach der Abstammung der Hochschullehrer.
Berlin, 26. April. An die preußischen Hoch-
chullehrer und Dozenten werden auf Veranlassung
>es Kultusminister Rust Fragebogen ausgegeben
werden, durch deren Ausfüllung der Minister Auf-
schluß über die rassische Abstammung der Univer-
sitätslehrer zu erhalten wünscht.
Köln, 26. April. Der Direktor der Deut-
schen Bank in Köln, Dr. Brüning, ist im
Zusammenhang mit den Vorgängen bei der
Gründung der Kölner Eörreshaus-Eesell-
sellschaft gleichfalls festgenommen worden.
Köln, 26. April. Zu der Meldung über die
Verhaftung Dr. Brünings wird berichtigend
mitgeteilt, daß der Festgenommene nicht mehr
Direktor der Deutschen Bank in Köln ist.
Reval, 26. April. Infolge des Rücktritts der
beiden Minister Anderkopp und Kukke, die
dem nationalen Zentrum angehören, ist das
nett Paets heute zurückgetreten.