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„Pfalzer Bote"Heidelberg — Freitag, den IS. Mai 1S8S
Nr. US
Er-
der
die
be-
Das klvArftmölLA GM in
Cpmirn in uWültimr Abstimmung
Aklmbtirtiung auch für AltMgen
gefsröert
Der Reichsverband des deutschen Handwerks
hat sich mit dem Reichsfinanzminister in Ver-
bindung gesetzt, um für die nach dem 31. März
1933 erstmalig zugelassenen Kraftfahrzeuge
ausgesprochene Steuerbefreiung auch auf ge-
brauchte Kraftfahrzeuge ausdehnen zu lassen.
Mindestens erbittet der Reichsverband eine
Ermäßigung der Steuer für alle
Fahrzeuge um die Hälfte oder um ein
Drittel.
Begründet wird die Bitte damit, daß der
Käufer eines neuen Wagens fast regelmäßig
seinen bisherigen Wagen mit in Zahlung ge-
geben habe. Durch die Schlechterstsllung der
alten Wagen sei zu befürchten, daß in zahl-
reichen Fällen infolgedessen auch ein Ankauf
eines neuen Wagens unterbleibe. Hier-
Erst Wie Wieder
MMmOmMO
Genf, 18. Mai. Die Delegationen auf
Abrüstungskonferenz haben heute früh
schriftliche Mitteilung Hendersons
kommen, daß der Hauptausschuß der Abrü-
stungskonferenz statt wie vorgesehen am Don-
nerstag am Freitag nachmittag zusammentte-
ten werde. In dem Schreiben weist Henderson
ausdrücklich aus die große Bedeutung der Er-
klärungen Roosevelts und Hitlers
hin. Er spricht weiter von der Möglichkerl,
daß Botschafter Nadolny vielleicht am
Freitag in der öffentlichen Sitzung des Haupl-
ausschusses der Abrüstungskonferenz aus
Grund der Erklärungen des Reichskanzlers
den Standpunkt der deutschen Regierung
den auf der Tagesordnung stehenden Fragen
darlegen werde. In Kreisen der Abrüstungs-
konferenz rechnet man mit der Möglichkerl,
daß in nächster Zeit in Genf eine Zusammen-
kunft von bevollmächtigten Vertretern der
fünf Großmächte Deutschland, Italien,
England, Frankreich und Vereinigte Staaten
stattsinden werde.
durch würden die Handwerker, die sich mit dem
Vertrieb von Kraftfahrzeugen befassen, vor
allem das Mechaniker-, Schlosser- und Schmre-
dehandwerk, in Mitleidenschaft gezogen, zumm
sie auch noch die Wertminderung vorhandener
gebrauchter Fahrzeuge tragen müßten.
Allgemein werde auch mit einem starken
Rückgang der Veschäftigungsmöglichkeiten der
an der Autoreparatur beteiligten
Handwerkszweige zu rechnen sein. Das Kraft-
fahrzeug-Mechaniker-Gewerbe umfasse allem
25 000 Mittel- und Kleinbetriebe mit etwa
SO 000 Arbeitern und Lehrlingen. Der jähr-
liche Umsatz dieses Gewerbes aus dem R^pa-
raturgcschäft und dem Ersatzteil-Verkauf könne
auf rund 400 Millionen RM. geschätzt werdem
Wenn man noch die Zahl der übrigen vorge-
nannten Gewerbe hinzurechne, ständen den
Industriebetrieben der Kraftfahrzeugindustne
85 000 mittelständische Betriebe gegenüber, die
von der Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer
in der jetzigen Form Nachteile befürchten
müßten.
SlenrnrlMtmmMn -ki der Grund-
steuer und GMMsMEeuer
Die Pressestelle beim Staatsministerium
teilt mit:
Die bisher gewährten Steuererleichterungen
reichen bei der fortbestehenden Notlage des
Hausbesitzes und der Landwirtschaft nicht
mehr aus. Mit Rücksicht darauf haben der
Finanz- und Wirtschaftsminister sowie der
Minister des Innern trotz der gespannten
nanzlage des Staates, der Gemeinden und
Kreise die Steuererleichterungen für Gebäude
wegen Leerstehens von Räumen, Villigerver-
mietung und sonstiger Ertragsminderung Mf
wie wegen Betriebseinschränkung sowohl ber
der Grundsteuer wie bei der Gebäudesonder-
steuer erheblich erweitert. Für landwirtschaft-
liche Grundstücke wird die Grundsteuer er-
mäßigt, wenn der Erundstsuerwert einen be-
stimmten Hundertsatz des Einheitswertes die-
ser Grundstücke überschreitet. Die Finanzämter
und Gemeinden haben entsprechende Weisung
erhalten. Weitere Auskunft erteilen die Be-
hörden.
Sir ZÄbmmg bei ken
zivelksparkassea
Während bei den Bausparkassen schon seit
einigen Monaten durchgreifende Aenderungen
erfolgt sind, um die Einleger zu schützen und
einen geordneten Geschäftsbetrieb unter staat-
licher Kontrolle zu sichern, bleiben auf dem
Gebiet des Zwecksparwesens unmögliche Zu-
stände. Die Reichsregierung hat sich seit län-
gerem mit einem Sondergesetz über die Zweck-
sparkassen beschäftigt und die zuständigen Res-
sorts haben eine Reihe von Entwürfen ausge-
arbeitet.
In Len nächsten Tagen wird nun das Gesetz
über die Zwecksparkassen in Kraft gesetzt wer-
den, das in erster Linie der Beseitigung der
unerträglichen Mißstände dienen wird, wäh-
rend man im übrigen an der Idee des Zweck-
sparens festhält. Ein besonderer Reichs-
kommissar wird zur Kontrolle der Zweck-
sparkassen ernannt, dessen Hauptaufgabe es
zuerst sein wird, alle unsoliden Firmen
zu beseitigen.
Nach der neuerlichen Statistik zählen wir
ungefähr 300 solcher Zwecksparkassen, die teil-
weise jedoch mit jo geringem Eigenkapital ar-
beiten, daß bei ihnen durchaus nicht eine
Sicherung für die bei diesen Kassen angelegten
Gelder der Mitglieder besteht. Darüber hin-
aus haben bei einem Teile dieser Zweckspar-
kassen auch sehr dunkle Existenzen Eingang ge-
funden, die es nur darauf anlegten, sich auf
Kosten gutgläubiger Sparer zu bereichern und
die Spargelder für persönliche Zwecke zu ver-
schleudern.
Das Prinzip bei den Zwecksparkassen ist un-
gefähr das gleiche wie bei den Barsparkassen.
Nur hat sich bei den Zwecksparkassen der Zu-
stand mit der Zeit entwickelt, den einmal im
Handelsteil des „Berliner Börsen-Louriers"
ein hoher Jurist treffend damit kennzeichnete,
daß er es als den Zweck solcher Kassen hin-
stellte, daß sich die Darlehensnehmer gegensei-
tig anpumpen. Die Mitglieder mußten mo-
natlich bestimmte Beträge einzahlen, um in
irgendeiner Zeit dann ein Darlehen ausge-
händigt zu erhalten. Es ist das sogenannte
Schlüsselsystem, das aber meist so dunkel ge-
halten war, daß die Mitglieder erst den
eigentlichen Sinn erkannten, wenn sie geschä-
digt waren. In den Statuten der Zweckspar-
kassen sind alle erdenklichen Möglichkeiten für
Eeldsuchende vorhanden, den Vorrang erhiel-
ten diejenigen, die ein sogenanntes Entschul-
dungsdarlehen suchten. Es ist ganz selbstver-
ständlich, daß bei den meisten dieser Kassen
die Mitglieder nur sehr spärlich Kredits er-
halten konnten, einmal weil das Eigenkapital
der Kassen fehlte, sodann auch, weil zu wenig
Einzahlungen erfolgten.
Das Tollste jedoch leisteten sich dis Werber
für diese Kassen, die unmögliche Versprechun-
gen machten, so daß die Sparer mit großen
Hoffnungen sich der Kasse anschlossen, monate-
lang Beiträge zahlten, um schließlich erfahren
zu müssen, daß sie einem schwindelhaften Un-
ternehmen in die Hände gefallen waren.
Diesen Mißständen wird das neue Gesetz
steuern, wird alles Unsolide ausmerzen, wird
verlangen, daß jedes Zwecksparunternehmen
mindestens 25 000 Mark nachzuweisen hat,
während für Neugründungen ein Kapital von
mindestens 50 000 M. gefordert wird. Außer-
dem wird der Genossenschaftsgedanke ausge-
schaltet. Auf diese Weise wird es gelingen,
daß sehr viele Zwecksparkassen im Interesse
der Sparer verschwinden und daß für solide
Unternehmen ein entsprechender Schutz ge-
funden wird.
Naß Aste Kreuz im neuen Staat
Berlin, 17. Mai. Die Stellung des Deutschen
Roten Kreuzes im neuen Staat war vor kurzem
Gegenstand von Besprechungen zwischen dem
Präsidenten des Roten Kreuzes von Winter-
feld t, dem Reichsminister des Innern Dr.
Frick und dem bevollmächtigten Vertreter der
NSDAP Rudolf H e ß. Hierbei hat der Präsident
des Roten Kreuzes die selbstverständliche Er-
klärung abgegeben, daß das Deutsche Rote Kreuz
die Ziele der nationalen Regierung zu den seinen
macht und sich ihr mit allen seinen Gliedern für
die Arbeit an Deutschlands Erneuerung zur Ver-
fügung stellt. Auf Grund dieser Besprechungen
wird nunmehr der Chef des Sanitätswesens der
Das GM MM Schatze des Einzelhandels
Die vorübergehende Sperre der Errichtung von Einzelhandelsgeschäften
Zu dem Gesetz zum Schutze des Einzelhan-
dels werden Erläuterungen bekannt, in
denen es u. a. heißt:
Mit diesem Gesetz soll den mittelständischen
Betrieben des Einzelhandels bis zu einer end-
gültigen Ordnung der Verhältnisse eine Siche-
rung ihres Bestandes gegenüber dem zuneh-
menden Wettbewerb der Einzelhandelsgroß-
unternehmungen und gegenüber der Gefahr
einer weiteren Uebersetzung des Einzelhandels
gegeben werden. Dieses Ziel soll durch die
Einführung einer vorübergehenden allgemei-
nen Sperre der Errichtung weiterer Einzel-
handelsgeschäfte erreicht werden. Eine Be-
schränkung der Sperre auf Warenhäuser,
Kaufhäuser und andere Einzelhandelsgroßbe-
triebe würde die notwendige Vestandsicherung
für den mittelständischen Handel zurzeit nur
unvollkommen bringen.
Die Bestandgefährdung droht dem mittel-
ständischen Einzelhandel gegenwärtig insbe-
sondere von den Filialunternehmun-
gen, d. h. sowohl von den Filialbetrieben der
Großunternehmungen als auch von den sogen.
Anschlußbetrieben, also Verkaufsstätten, die
klar von einem Gewerbetreibenden in eigener
Verantwortung und auf eigenes Risiko ge-
führt werden, aber in einer im Einzelnen ver-
schieden starken geschäftlichen Abhängigkeit
von einem großkapitalistischen Einkaufsunter-
nehmen stehen. Bei der wachsenden Ten-
denz dieser Betriebsform können einschrän-
kende Maßnahmen im Interesse der Erhaltung
des selbständigen mittelständischen Einzelhan-
dels nicht entbehrt werden. Die erfahrungs-
gemäß eintretende Gefahr, daß bei der Anord-
nung einer Sperre für die Errichtung be-
stimmter Einzelhandelsbetriebe in den frei-
bleibenden Einzelhandelszweigen eine um so
fühlbarere Vermehrung der Betriebe festzu-
stellen ist, wird für die nächste Zeit dadurch
erhöht, daß abgebaute Angestellte und Beamte
versuchen werden, sich dem Handelsgewerbe zu-
zuwenden.
Ehrenbürgerrechts des Freistaates Bayern seinen
besonderen Dank ausgesprochen. Die Urkunde,
deren Ausstattung dem alten Ruf des Münchner
Kunstgewerbes alle Ehre mache, habe er ent-
gegengenommen als ein neues Band der Zn°
.sammenge Hörigkeit, in der er sich mn
Bayern und dem bayerischen Volke verbunden
fühle. Zugleich hat der Reichspräsident dem baye-
rischen Ministerpräsidenten in in Aussicht gestellt,
auch in diesem Jahre Bayern einen Besuch ab-
zustatten, und im bayerischen Hochgebirge Er-
holung zu suchen.
gezogen. Als der Meister kam und sich zu dem
Aschenloch bückte, versetzte er ihm unversehens in
die linke Flanke einen Messerstich, der bis ins Nie-
renlager traf und der, wie der Sachverständige
feststellte, einen Stichkanal von 18 Zentimeter auf-
wies. Glücklicherweise war er nicht direkt tödlich.
Der schwerverletzte H. konnte den Täter fassen, es
kam zum Kainpf und dabei erhielt der Meister noch
weitere Messerverletzungen an Kopf, Oberarm und
rechter Flanke. Es gelang dem Sch. freizukommen,
und, während H. schwer blutend und geschwächt die
erste Hilfe in seinem gefahrvollen Zustand suchte,
ergriff der Täter auf dem gestohlenen Rad des
Meisters die Flucht. In Karlsruhe wurde er spä-
ter gefaßt.
Der Angeklagte machte heute einen wenig gün-
stigen Eindruck; patzig, frech und brutal auch ge-
genüber dem verletzten Meister machte er die An-
gaben, die nur schwer aus ihm herauszubringen
waren. Er will die Tat nur begangen haben, um
nicht arbeitslos zu werden. Auch politische Be-
weggründe versuchte er für sich anzuführen, was
aber vollkommen mißlingt. Die Zeugen, z. T.
Leute, die mit ihm im Gefängnis waren, können
im wesentlichen mit ihren Aussagen, deren Inhalt
sie den Gesprächen des Angeklagten entnommen
haben, nur das durch die Angaben des verletzten
Meisters feststehende Bild noch ergänzen. Es steht
fest, daß es sich um eine planmäßige Absicht des
Täters gehandelt hat.
Der Staatsanwalt beantragte bei dem
klaren Sachverhalt und der Schwere der Tat eine
Gefängnisstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten.
Das Gericht schloß sich in der Verurteilung der
Brutalität der Tat dem Plädoyer des Staatsan-
walts an und verurteilte Sch. wegen Mordver-
suchs zu
4 Jahren und 8 Monaten Gefängnis.
Die Haft von 5 Monaten wurde in Anrechnung
gebracht. Die Verhandlung war nicht öffentlich.
Eine wirtschaftlich nachteilige Rückwirkung
einer vorübergehenden allgemeinen Einzel-
handelssperre auf andere Wirtschaftsgruppen
ist picht zu befürchten. Auch die Gefahr des
Verlangens nach ähnlichen Maßnahmen etwa
durch industrielle Wirtschaftsgruppen dürfte
nicht in Betracht kommen. Denn mit der Neu-
errichtung von Betrieben ist in anderen Wirt-
schaftsstufen ohnehin kaum zu rechnen.
Im übrigen soll durch die Bewilligung
von Ausnahmen für die in dem Ent-
wurf einer Verordnung bestimmte Richtlinien
vorgeschlagen werden, den Bedürfnissen der
Allgemeinheit Rechnung getragen werden.
Durch ausdrückliche Berücksichtigung leerstehen-
der Ladenräume ist auch den Interessen des
Hausbesitzes weitgehend Rechnung getragen
worden. Die in dem Gesetz vorgesehene Rege-
lung entspricht auch den Wünschen des Einzel-
handels, wie sie von der dem Kampfbund für
den gewerblichen Mittelstand angeschlossene
Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels
geltend gemacht werden.
GevichtSkaal
HugMsKWnserW
Vorsitzender: Amtsgerichtsrat Verrsche. *
Bier Jahre und fünf Monate Gefängnis wegen
Mordversuchs.
8 Heidelberg, den 18. Mai.
Man steht vor einem Rätsel, wenn man hört,
daß ein junger Bursche, es ist der 18 Jahre alte K.
Sch. von Handschuhsheim, kalt, rücksichtslos und
ohne viel Ueberlegung den Plan faßt, um Arbeit
und Stellung zu bekommen, einfach seinen Dienst-
herrn — ein Backer H. aus Ziegelhausen — heim-
lich zu erdolchen.
Der Angeklagte ist, man möchte sagen, ein Kühne
von Gestalt. Dabei verrät er aber andererseits
Eigenschaften und Züge eines kindhaften und ge-
mütsmäßig zurückgebliebenen jungen Menschen.
Der Sachverständige berichtet, daß er schon in jun-
gen Jahren in ärztlicher Schutzaufsicht stand. Seine
Konstitution wird als erregbar-ängstlich einer-
seits, zornig und von einer gewissen Gemütskälte
andererseits bezeichnet. Eine geistige Störung im
Sinne des Z 61 liege nicht vor. Sch. hat, wie er
angibt, als er wußte, daß ihn der Meister nach der
Lehrzeit entließ, keine Ruhe mehr gehabt; in die-
sem Zustand entschloß er sich, in der Nacht vom 28.
auf 29. November unbemerkt aus seinem elterlichen
Hause aufzubrechen, um den Meister am frühen
Morgen zu stellen. Er schildert, wie er in der
Küche und im Garten die notwendigen Werkzeuge,
nämlich ein Seitengewehr und ein kleineres Ta-
schenmesser gefunden und mitgenommen habe.
Zwischen 4 und 4.30 Uhr unternahm er dann den
Mordversuch. Er stellte sich in der Nähe des
Aschenlochs in der Backstube auf, drehte die Lampe
ab, damit kein Licht gemacht werden konnte und
legte auf den Boden einen in der Nähe befindlichen
Teppich, damit man die Schritte nicht hören
konnte. In der gleichen Absicht hatte er sich auch
beim Weggehen Sportstrümpfe über die Schuhe
SA, Generaloberstabsarzt a. D. Dr. H o ch e i s e n,
als besonderer Beauftragter des Reichsministers
des Innern die weiteren Fragen klären. Das
Deutsche Rote Kreuz ist der Träger der völker-
rechtlichen Aufgaben, die das Deutsche Reich auf
Grund der Genfer Konvention zu erfüllen hat.
Diese besondere Lage erfordert die wirksame
amtliche Förderung des Roten Kreuzes.
EmWünkltNg -bk NollMcht
Berlin, 17. Mai. Der Reichswirtschaftsminister
hat sich veranlaßt gesehen, die Kommissare beim
Reichsverband der Deutschen Industrie, Dr. h. c.
Wagener und A. Möllers, darauf hinzu-
weisen, daß ihre Vollmacht sich nur auf den Ge-
schäftsbereich des Reichsverbandes der Deutschen
Industrie und der ihm angeschlossenen Verbände
erstreckt und daß sie sachlich nur soweit geht, die
Anpassung dieser genannten Verbände an die neue
Wirtschaftsführung zu gewährleisten. Die Voll-
macht schließt insbesondere nicht Maßnahmen in
sich, die von der geltenden Rechtsordnung abwei-
chen. Derartige Maßnahmen können nur auf ge-
setzlichem Wege durch die verfassungsmäßig berufe-
nen Organe vorgenommen werden. Die im Vorsitze
des Industrie- und Handelstages vorgenommene
Veränderung bitte ich, so heißt es in dem Schreiben
des Reichswirtschastsministers, sofort rück-
gängig zu machen.
MammMWuß der WherWrn
LMdEirKen Neutschlands
Berlin, 18. Mai. Der Evangelische Presse-
dienst teilt mit: Em bedeutsamer Schritt Mr
kommenden Kircheneinigung ist geschehen. Die
sämtlichen ovangelisch-luthevischsn Landeskirchen
Deutschlands Haden sich zusammengssch«lo«ssen.
Der Zusammenschluß ist, wie ber Evangelische
Pressedienst erfährt, aus der Grundlage des fol-
genden Statutes vollzogen worden:
8 1. Die lutherischen Landeskirchen Deutsch-
lands schlichen sich Mr Wahrung und Vertre-
tung ihres gemeinsamen lu th e risch en Be-
kenntnisses und zur Förderung der daraus sich
ergebenden gemeinsamen Aufgaben zu einem
lutherischen Zweig innerhalb der wer-
denden deutschen evangelischen Kirche zusammen
unter Vorbehalt der Zuständigkeit der einzelnen
Kirchen im Urigen.
§ 2. Zur Wahrung der in §1 bezeichneten
Zwecke wird ein Direktorium gebildet, be-
stehend aus je zwei Vertretern der süddeutschen,
der mitteldeutschen und der niederdeutschen lu-
therischen Landeskirchen, die aus ihrer Mitte
einen Vorsitzer bestellen.
§ 3. Im Rahmen der Zwecke des 8 1 ist das
Direktorium zuständig 1. zur Vertretung der
Landeskirchen, 2. zur Aufstellung allgemeiner
Grundsätze für die Ordnung des kirchlichen Le-
bens.
In «das Direktorium wurden die Vertreter
der bayerischen, der württembergischen, der thü-
ringischen, der sächsischen, der hannoverschen
und «der schleswig-holsteinischen Kirchen gewählt.
Zum Vorsitzer wurde Landesbischos Dr.
Meis en in München «bestellt.
Dank des ReWvrüMnttn
für die Ueberroichung der bayrischen Ehren-
bürgerrechtsurkunde
München, 17. Mai. Reichspräsident v. Hin-
denburg hat in einem Schreiben dem baye-
rischen Ministerpräsidenten und dem bayerischen
Eesamtministerium für die persönliche lleber-
reichung der Urkunde über die Verleihung des
angenommen
Madrid, 16. Mai. Wie «die katholische „DdLate
feststellt, ist die Annahme des klosterseindlichen
Gesetzes im spanischen Parlament in ungüllE
Form erfolgt, so daß der Staotsgerichtshof
umhin kann, eine neue Abstimmung M
fügen. Die Opposition kämpfte bis zum SchMo
durch das gesetzliche Mittel der technischen O"-
ftruktion. So verlangte der Katho«likenfiMer
Gil Nobles bei der entscheidenden AbstE
mung über den wichtigsten SchlußParagraPtM
die Anwesenheit der gesetzlichen MiUestMstr
von Abgeordneten. Die Regierung siegte Ms
acht Stimmen über diesem Forum. Eer
der Nsberprüfung ergab sich, daß die sieben M-
nisterstimmen mitgozählt worden waren un^
daß drei Deputierte mitstimmten, deren Man-
dat ungültig ist, weil kürzlich «das Gesetz m
Kraft getreten ist, wonach hohe Staatsbeamte
kein Mgeorduetenmandat mehr ausüben kön-
nen. Abgesehen davon hat die Regierung duny
den vernichtend für sie ausgefallenen Ausgang
der Gemeindewahlen das Recht wenigstens mo-
ralisch verloren, derart einschrbeidende Gesetze
durchzupeitschen und dazu noch mit so zweideu-
tigen Mitteln.
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„Pfalzer Bote"Heidelberg — Freitag, den IS. Mai 1S8S
Nr. US
Er-
der
die
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Das klvArftmölLA GM in
Cpmirn in uWültimr Abstimmung
Aklmbtirtiung auch für AltMgen
gefsröert
Der Reichsverband des deutschen Handwerks
hat sich mit dem Reichsfinanzminister in Ver-
bindung gesetzt, um für die nach dem 31. März
1933 erstmalig zugelassenen Kraftfahrzeuge
ausgesprochene Steuerbefreiung auch auf ge-
brauchte Kraftfahrzeuge ausdehnen zu lassen.
Mindestens erbittet der Reichsverband eine
Ermäßigung der Steuer für alle
Fahrzeuge um die Hälfte oder um ein
Drittel.
Begründet wird die Bitte damit, daß der
Käufer eines neuen Wagens fast regelmäßig
seinen bisherigen Wagen mit in Zahlung ge-
geben habe. Durch die Schlechterstsllung der
alten Wagen sei zu befürchten, daß in zahl-
reichen Fällen infolgedessen auch ein Ankauf
eines neuen Wagens unterbleibe. Hier-
Erst Wie Wieder
MMmOmMO
Genf, 18. Mai. Die Delegationen auf
Abrüstungskonferenz haben heute früh
schriftliche Mitteilung Hendersons
kommen, daß der Hauptausschuß der Abrü-
stungskonferenz statt wie vorgesehen am Don-
nerstag am Freitag nachmittag zusammentte-
ten werde. In dem Schreiben weist Henderson
ausdrücklich aus die große Bedeutung der Er-
klärungen Roosevelts und Hitlers
hin. Er spricht weiter von der Möglichkerl,
daß Botschafter Nadolny vielleicht am
Freitag in der öffentlichen Sitzung des Haupl-
ausschusses der Abrüstungskonferenz aus
Grund der Erklärungen des Reichskanzlers
den Standpunkt der deutschen Regierung
den auf der Tagesordnung stehenden Fragen
darlegen werde. In Kreisen der Abrüstungs-
konferenz rechnet man mit der Möglichkerl,
daß in nächster Zeit in Genf eine Zusammen-
kunft von bevollmächtigten Vertretern der
fünf Großmächte Deutschland, Italien,
England, Frankreich und Vereinigte Staaten
stattsinden werde.
durch würden die Handwerker, die sich mit dem
Vertrieb von Kraftfahrzeugen befassen, vor
allem das Mechaniker-, Schlosser- und Schmre-
dehandwerk, in Mitleidenschaft gezogen, zumm
sie auch noch die Wertminderung vorhandener
gebrauchter Fahrzeuge tragen müßten.
Allgemein werde auch mit einem starken
Rückgang der Veschäftigungsmöglichkeiten der
an der Autoreparatur beteiligten
Handwerkszweige zu rechnen sein. Das Kraft-
fahrzeug-Mechaniker-Gewerbe umfasse allem
25 000 Mittel- und Kleinbetriebe mit etwa
SO 000 Arbeitern und Lehrlingen. Der jähr-
liche Umsatz dieses Gewerbes aus dem R^pa-
raturgcschäft und dem Ersatzteil-Verkauf könne
auf rund 400 Millionen RM. geschätzt werdem
Wenn man noch die Zahl der übrigen vorge-
nannten Gewerbe hinzurechne, ständen den
Industriebetrieben der Kraftfahrzeugindustne
85 000 mittelständische Betriebe gegenüber, die
von der Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer
in der jetzigen Form Nachteile befürchten
müßten.
SlenrnrlMtmmMn -ki der Grund-
steuer und GMMsMEeuer
Die Pressestelle beim Staatsministerium
teilt mit:
Die bisher gewährten Steuererleichterungen
reichen bei der fortbestehenden Notlage des
Hausbesitzes und der Landwirtschaft nicht
mehr aus. Mit Rücksicht darauf haben der
Finanz- und Wirtschaftsminister sowie der
Minister des Innern trotz der gespannten
nanzlage des Staates, der Gemeinden und
Kreise die Steuererleichterungen für Gebäude
wegen Leerstehens von Räumen, Villigerver-
mietung und sonstiger Ertragsminderung Mf
wie wegen Betriebseinschränkung sowohl ber
der Grundsteuer wie bei der Gebäudesonder-
steuer erheblich erweitert. Für landwirtschaft-
liche Grundstücke wird die Grundsteuer er-
mäßigt, wenn der Erundstsuerwert einen be-
stimmten Hundertsatz des Einheitswertes die-
ser Grundstücke überschreitet. Die Finanzämter
und Gemeinden haben entsprechende Weisung
erhalten. Weitere Auskunft erteilen die Be-
hörden.
Sir ZÄbmmg bei ken
zivelksparkassea
Während bei den Bausparkassen schon seit
einigen Monaten durchgreifende Aenderungen
erfolgt sind, um die Einleger zu schützen und
einen geordneten Geschäftsbetrieb unter staat-
licher Kontrolle zu sichern, bleiben auf dem
Gebiet des Zwecksparwesens unmögliche Zu-
stände. Die Reichsregierung hat sich seit län-
gerem mit einem Sondergesetz über die Zweck-
sparkassen beschäftigt und die zuständigen Res-
sorts haben eine Reihe von Entwürfen ausge-
arbeitet.
In Len nächsten Tagen wird nun das Gesetz
über die Zwecksparkassen in Kraft gesetzt wer-
den, das in erster Linie der Beseitigung der
unerträglichen Mißstände dienen wird, wäh-
rend man im übrigen an der Idee des Zweck-
sparens festhält. Ein besonderer Reichs-
kommissar wird zur Kontrolle der Zweck-
sparkassen ernannt, dessen Hauptaufgabe es
zuerst sein wird, alle unsoliden Firmen
zu beseitigen.
Nach der neuerlichen Statistik zählen wir
ungefähr 300 solcher Zwecksparkassen, die teil-
weise jedoch mit jo geringem Eigenkapital ar-
beiten, daß bei ihnen durchaus nicht eine
Sicherung für die bei diesen Kassen angelegten
Gelder der Mitglieder besteht. Darüber hin-
aus haben bei einem Teile dieser Zweckspar-
kassen auch sehr dunkle Existenzen Eingang ge-
funden, die es nur darauf anlegten, sich auf
Kosten gutgläubiger Sparer zu bereichern und
die Spargelder für persönliche Zwecke zu ver-
schleudern.
Das Prinzip bei den Zwecksparkassen ist un-
gefähr das gleiche wie bei den Barsparkassen.
Nur hat sich bei den Zwecksparkassen der Zu-
stand mit der Zeit entwickelt, den einmal im
Handelsteil des „Berliner Börsen-Louriers"
ein hoher Jurist treffend damit kennzeichnete,
daß er es als den Zweck solcher Kassen hin-
stellte, daß sich die Darlehensnehmer gegensei-
tig anpumpen. Die Mitglieder mußten mo-
natlich bestimmte Beträge einzahlen, um in
irgendeiner Zeit dann ein Darlehen ausge-
händigt zu erhalten. Es ist das sogenannte
Schlüsselsystem, das aber meist so dunkel ge-
halten war, daß die Mitglieder erst den
eigentlichen Sinn erkannten, wenn sie geschä-
digt waren. In den Statuten der Zweckspar-
kassen sind alle erdenklichen Möglichkeiten für
Eeldsuchende vorhanden, den Vorrang erhiel-
ten diejenigen, die ein sogenanntes Entschul-
dungsdarlehen suchten. Es ist ganz selbstver-
ständlich, daß bei den meisten dieser Kassen
die Mitglieder nur sehr spärlich Kredits er-
halten konnten, einmal weil das Eigenkapital
der Kassen fehlte, sodann auch, weil zu wenig
Einzahlungen erfolgten.
Das Tollste jedoch leisteten sich dis Werber
für diese Kassen, die unmögliche Versprechun-
gen machten, so daß die Sparer mit großen
Hoffnungen sich der Kasse anschlossen, monate-
lang Beiträge zahlten, um schließlich erfahren
zu müssen, daß sie einem schwindelhaften Un-
ternehmen in die Hände gefallen waren.
Diesen Mißständen wird das neue Gesetz
steuern, wird alles Unsolide ausmerzen, wird
verlangen, daß jedes Zwecksparunternehmen
mindestens 25 000 Mark nachzuweisen hat,
während für Neugründungen ein Kapital von
mindestens 50 000 M. gefordert wird. Außer-
dem wird der Genossenschaftsgedanke ausge-
schaltet. Auf diese Weise wird es gelingen,
daß sehr viele Zwecksparkassen im Interesse
der Sparer verschwinden und daß für solide
Unternehmen ein entsprechender Schutz ge-
funden wird.
Naß Aste Kreuz im neuen Staat
Berlin, 17. Mai. Die Stellung des Deutschen
Roten Kreuzes im neuen Staat war vor kurzem
Gegenstand von Besprechungen zwischen dem
Präsidenten des Roten Kreuzes von Winter-
feld t, dem Reichsminister des Innern Dr.
Frick und dem bevollmächtigten Vertreter der
NSDAP Rudolf H e ß. Hierbei hat der Präsident
des Roten Kreuzes die selbstverständliche Er-
klärung abgegeben, daß das Deutsche Rote Kreuz
die Ziele der nationalen Regierung zu den seinen
macht und sich ihr mit allen seinen Gliedern für
die Arbeit an Deutschlands Erneuerung zur Ver-
fügung stellt. Auf Grund dieser Besprechungen
wird nunmehr der Chef des Sanitätswesens der
Das GM MM Schatze des Einzelhandels
Die vorübergehende Sperre der Errichtung von Einzelhandelsgeschäften
Zu dem Gesetz zum Schutze des Einzelhan-
dels werden Erläuterungen bekannt, in
denen es u. a. heißt:
Mit diesem Gesetz soll den mittelständischen
Betrieben des Einzelhandels bis zu einer end-
gültigen Ordnung der Verhältnisse eine Siche-
rung ihres Bestandes gegenüber dem zuneh-
menden Wettbewerb der Einzelhandelsgroß-
unternehmungen und gegenüber der Gefahr
einer weiteren Uebersetzung des Einzelhandels
gegeben werden. Dieses Ziel soll durch die
Einführung einer vorübergehenden allgemei-
nen Sperre der Errichtung weiterer Einzel-
handelsgeschäfte erreicht werden. Eine Be-
schränkung der Sperre auf Warenhäuser,
Kaufhäuser und andere Einzelhandelsgroßbe-
triebe würde die notwendige Vestandsicherung
für den mittelständischen Handel zurzeit nur
unvollkommen bringen.
Die Bestandgefährdung droht dem mittel-
ständischen Einzelhandel gegenwärtig insbe-
sondere von den Filialunternehmun-
gen, d. h. sowohl von den Filialbetrieben der
Großunternehmungen als auch von den sogen.
Anschlußbetrieben, also Verkaufsstätten, die
klar von einem Gewerbetreibenden in eigener
Verantwortung und auf eigenes Risiko ge-
führt werden, aber in einer im Einzelnen ver-
schieden starken geschäftlichen Abhängigkeit
von einem großkapitalistischen Einkaufsunter-
nehmen stehen. Bei der wachsenden Ten-
denz dieser Betriebsform können einschrän-
kende Maßnahmen im Interesse der Erhaltung
des selbständigen mittelständischen Einzelhan-
dels nicht entbehrt werden. Die erfahrungs-
gemäß eintretende Gefahr, daß bei der Anord-
nung einer Sperre für die Errichtung be-
stimmter Einzelhandelsbetriebe in den frei-
bleibenden Einzelhandelszweigen eine um so
fühlbarere Vermehrung der Betriebe festzu-
stellen ist, wird für die nächste Zeit dadurch
erhöht, daß abgebaute Angestellte und Beamte
versuchen werden, sich dem Handelsgewerbe zu-
zuwenden.
Ehrenbürgerrechts des Freistaates Bayern seinen
besonderen Dank ausgesprochen. Die Urkunde,
deren Ausstattung dem alten Ruf des Münchner
Kunstgewerbes alle Ehre mache, habe er ent-
gegengenommen als ein neues Band der Zn°
.sammenge Hörigkeit, in der er sich mn
Bayern und dem bayerischen Volke verbunden
fühle. Zugleich hat der Reichspräsident dem baye-
rischen Ministerpräsidenten in in Aussicht gestellt,
auch in diesem Jahre Bayern einen Besuch ab-
zustatten, und im bayerischen Hochgebirge Er-
holung zu suchen.
gezogen. Als der Meister kam und sich zu dem
Aschenloch bückte, versetzte er ihm unversehens in
die linke Flanke einen Messerstich, der bis ins Nie-
renlager traf und der, wie der Sachverständige
feststellte, einen Stichkanal von 18 Zentimeter auf-
wies. Glücklicherweise war er nicht direkt tödlich.
Der schwerverletzte H. konnte den Täter fassen, es
kam zum Kainpf und dabei erhielt der Meister noch
weitere Messerverletzungen an Kopf, Oberarm und
rechter Flanke. Es gelang dem Sch. freizukommen,
und, während H. schwer blutend und geschwächt die
erste Hilfe in seinem gefahrvollen Zustand suchte,
ergriff der Täter auf dem gestohlenen Rad des
Meisters die Flucht. In Karlsruhe wurde er spä-
ter gefaßt.
Der Angeklagte machte heute einen wenig gün-
stigen Eindruck; patzig, frech und brutal auch ge-
genüber dem verletzten Meister machte er die An-
gaben, die nur schwer aus ihm herauszubringen
waren. Er will die Tat nur begangen haben, um
nicht arbeitslos zu werden. Auch politische Be-
weggründe versuchte er für sich anzuführen, was
aber vollkommen mißlingt. Die Zeugen, z. T.
Leute, die mit ihm im Gefängnis waren, können
im wesentlichen mit ihren Aussagen, deren Inhalt
sie den Gesprächen des Angeklagten entnommen
haben, nur das durch die Angaben des verletzten
Meisters feststehende Bild noch ergänzen. Es steht
fest, daß es sich um eine planmäßige Absicht des
Täters gehandelt hat.
Der Staatsanwalt beantragte bei dem
klaren Sachverhalt und der Schwere der Tat eine
Gefängnisstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten.
Das Gericht schloß sich in der Verurteilung der
Brutalität der Tat dem Plädoyer des Staatsan-
walts an und verurteilte Sch. wegen Mordver-
suchs zu
4 Jahren und 8 Monaten Gefängnis.
Die Haft von 5 Monaten wurde in Anrechnung
gebracht. Die Verhandlung war nicht öffentlich.
Eine wirtschaftlich nachteilige Rückwirkung
einer vorübergehenden allgemeinen Einzel-
handelssperre auf andere Wirtschaftsgruppen
ist picht zu befürchten. Auch die Gefahr des
Verlangens nach ähnlichen Maßnahmen etwa
durch industrielle Wirtschaftsgruppen dürfte
nicht in Betracht kommen. Denn mit der Neu-
errichtung von Betrieben ist in anderen Wirt-
schaftsstufen ohnehin kaum zu rechnen.
Im übrigen soll durch die Bewilligung
von Ausnahmen für die in dem Ent-
wurf einer Verordnung bestimmte Richtlinien
vorgeschlagen werden, den Bedürfnissen der
Allgemeinheit Rechnung getragen werden.
Durch ausdrückliche Berücksichtigung leerstehen-
der Ladenräume ist auch den Interessen des
Hausbesitzes weitgehend Rechnung getragen
worden. Die in dem Gesetz vorgesehene Rege-
lung entspricht auch den Wünschen des Einzel-
handels, wie sie von der dem Kampfbund für
den gewerblichen Mittelstand angeschlossene
Hauptgemeinschaft des deutschen Einzelhandels
geltend gemacht werden.
GevichtSkaal
HugMsKWnserW
Vorsitzender: Amtsgerichtsrat Verrsche. *
Bier Jahre und fünf Monate Gefängnis wegen
Mordversuchs.
8 Heidelberg, den 18. Mai.
Man steht vor einem Rätsel, wenn man hört,
daß ein junger Bursche, es ist der 18 Jahre alte K.
Sch. von Handschuhsheim, kalt, rücksichtslos und
ohne viel Ueberlegung den Plan faßt, um Arbeit
und Stellung zu bekommen, einfach seinen Dienst-
herrn — ein Backer H. aus Ziegelhausen — heim-
lich zu erdolchen.
Der Angeklagte ist, man möchte sagen, ein Kühne
von Gestalt. Dabei verrät er aber andererseits
Eigenschaften und Züge eines kindhaften und ge-
mütsmäßig zurückgebliebenen jungen Menschen.
Der Sachverständige berichtet, daß er schon in jun-
gen Jahren in ärztlicher Schutzaufsicht stand. Seine
Konstitution wird als erregbar-ängstlich einer-
seits, zornig und von einer gewissen Gemütskälte
andererseits bezeichnet. Eine geistige Störung im
Sinne des Z 61 liege nicht vor. Sch. hat, wie er
angibt, als er wußte, daß ihn der Meister nach der
Lehrzeit entließ, keine Ruhe mehr gehabt; in die-
sem Zustand entschloß er sich, in der Nacht vom 28.
auf 29. November unbemerkt aus seinem elterlichen
Hause aufzubrechen, um den Meister am frühen
Morgen zu stellen. Er schildert, wie er in der
Küche und im Garten die notwendigen Werkzeuge,
nämlich ein Seitengewehr und ein kleineres Ta-
schenmesser gefunden und mitgenommen habe.
Zwischen 4 und 4.30 Uhr unternahm er dann den
Mordversuch. Er stellte sich in der Nähe des
Aschenlochs in der Backstube auf, drehte die Lampe
ab, damit kein Licht gemacht werden konnte und
legte auf den Boden einen in der Nähe befindlichen
Teppich, damit man die Schritte nicht hören
konnte. In der gleichen Absicht hatte er sich auch
beim Weggehen Sportstrümpfe über die Schuhe
SA, Generaloberstabsarzt a. D. Dr. H o ch e i s e n,
als besonderer Beauftragter des Reichsministers
des Innern die weiteren Fragen klären. Das
Deutsche Rote Kreuz ist der Träger der völker-
rechtlichen Aufgaben, die das Deutsche Reich auf
Grund der Genfer Konvention zu erfüllen hat.
Diese besondere Lage erfordert die wirksame
amtliche Förderung des Roten Kreuzes.
EmWünkltNg -bk NollMcht
Berlin, 17. Mai. Der Reichswirtschaftsminister
hat sich veranlaßt gesehen, die Kommissare beim
Reichsverband der Deutschen Industrie, Dr. h. c.
Wagener und A. Möllers, darauf hinzu-
weisen, daß ihre Vollmacht sich nur auf den Ge-
schäftsbereich des Reichsverbandes der Deutschen
Industrie und der ihm angeschlossenen Verbände
erstreckt und daß sie sachlich nur soweit geht, die
Anpassung dieser genannten Verbände an die neue
Wirtschaftsführung zu gewährleisten. Die Voll-
macht schließt insbesondere nicht Maßnahmen in
sich, die von der geltenden Rechtsordnung abwei-
chen. Derartige Maßnahmen können nur auf ge-
setzlichem Wege durch die verfassungsmäßig berufe-
nen Organe vorgenommen werden. Die im Vorsitze
des Industrie- und Handelstages vorgenommene
Veränderung bitte ich, so heißt es in dem Schreiben
des Reichswirtschastsministers, sofort rück-
gängig zu machen.
MammMWuß der WherWrn
LMdEirKen Neutschlands
Berlin, 18. Mai. Der Evangelische Presse-
dienst teilt mit: Em bedeutsamer Schritt Mr
kommenden Kircheneinigung ist geschehen. Die
sämtlichen ovangelisch-luthevischsn Landeskirchen
Deutschlands Haden sich zusammengssch«lo«ssen.
Der Zusammenschluß ist, wie ber Evangelische
Pressedienst erfährt, aus der Grundlage des fol-
genden Statutes vollzogen worden:
8 1. Die lutherischen Landeskirchen Deutsch-
lands schlichen sich Mr Wahrung und Vertre-
tung ihres gemeinsamen lu th e risch en Be-
kenntnisses und zur Förderung der daraus sich
ergebenden gemeinsamen Aufgaben zu einem
lutherischen Zweig innerhalb der wer-
denden deutschen evangelischen Kirche zusammen
unter Vorbehalt der Zuständigkeit der einzelnen
Kirchen im Urigen.
§ 2. Zur Wahrung der in §1 bezeichneten
Zwecke wird ein Direktorium gebildet, be-
stehend aus je zwei Vertretern der süddeutschen,
der mitteldeutschen und der niederdeutschen lu-
therischen Landeskirchen, die aus ihrer Mitte
einen Vorsitzer bestellen.
§ 3. Im Rahmen der Zwecke des 8 1 ist das
Direktorium zuständig 1. zur Vertretung der
Landeskirchen, 2. zur Aufstellung allgemeiner
Grundsätze für die Ordnung des kirchlichen Le-
bens.
In «das Direktorium wurden die Vertreter
der bayerischen, der württembergischen, der thü-
ringischen, der sächsischen, der hannoverschen
und «der schleswig-holsteinischen Kirchen gewählt.
Zum Vorsitzer wurde Landesbischos Dr.
Meis en in München «bestellt.
Dank des ReWvrüMnttn
für die Ueberroichung der bayrischen Ehren-
bürgerrechtsurkunde
München, 17. Mai. Reichspräsident v. Hin-
denburg hat in einem Schreiben dem baye-
rischen Ministerpräsidenten und dem bayerischen
Eesamtministerium für die persönliche lleber-
reichung der Urkunde über die Verleihung des
angenommen
Madrid, 16. Mai. Wie «die katholische „DdLate
feststellt, ist die Annahme des klosterseindlichen
Gesetzes im spanischen Parlament in ungüllE
Form erfolgt, so daß der Staotsgerichtshof
umhin kann, eine neue Abstimmung M
fügen. Die Opposition kämpfte bis zum SchMo
durch das gesetzliche Mittel der technischen O"-
ftruktion. So verlangte der Katho«likenfiMer
Gil Nobles bei der entscheidenden AbstE
mung über den wichtigsten SchlußParagraPtM
die Anwesenheit der gesetzlichen MiUestMstr
von Abgeordneten. Die Regierung siegte Ms
acht Stimmen über diesem Forum. Eer
der Nsberprüfung ergab sich, daß die sieben M-
nisterstimmen mitgozählt worden waren un^
daß drei Deputierte mitstimmten, deren Man-
dat ungültig ist, weil kürzlich «das Gesetz m
Kraft getreten ist, wonach hohe Staatsbeamte
kein Mgeorduetenmandat mehr ausüben kön-
nen. Abgesehen davon hat die Regierung duny
den vernichtend für sie ausgefallenen Ausgang
der Gemeindewahlen das Recht wenigstens mo-
ralisch verloren, derart einschrbeidende Gesetze
durchzupeitschen und dazu noch mit so zweideu-
tigen Mitteln.