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Brudern, Pfalzgrafen Georg Gustaven Liebden, freundlich vereinbart und verglichen
haben, vermittelst göttlicher Gnaden auf 17. künftigen Monats Mai solche eheliche
Verlobnus und hochzeitliches Ehrenfest, christlichem und fürstlichem Gebrauche nach
in Unserer Stadt Zweibrücken vollziehen und halten zu lassen. Wann wir dann
zu solcher Zeit zum Aufwarten auf die fürstlichen eingeladenen Personen Deiner
beneben anderer Unserer gleichergestalt beschriebenen (schriftlich eingeladencn) Lehen-
leute von Grafen, Herren und vom Adel vonnöten sein werden, so befehlen wir
dir hiermit gnädiglich/ daß du auf den 16. schickem bei Unserem ordentlichen Hof-
staden zu Zweibrücken erscheinest und folgends bei der angestellten fürstlichen Hoch-
zeit sowohl die berufenen hochzeitlichen Gäste soviel möglich fröhlich machen, als
auch den erscheinenden fürstlichen Personen auf den Dienst warten helfest und den-
jenigen, so durch Unsere alsdann verordneten Hofmeister an Unserer Statt ferner
befohlen werden, wie sich in solchen Fällen gebühret, gehorsamlich Uns mit Fleiß
nachkommest. Das wollen Wir Uns also zu geschehen verlassen und seind dir
mit Gnaden wohl gewogen, auch deiner beschriebenen (schriftlichen) willfährigen
Antwort hierauf wieder gewärtig. Datum Zweibrücken den 4. Martii (März) 1601.
Johannes, Pfalzgraf."
Der zur herzoglichen Hochzeit befohlene Herr Heinrich X. von Fleckenstein
von der Sulzer Linie, (geb. 1546, vermählt 1567 mit Margaretha von Rothen-
berg, ft 1605) leistete übrigens dieser gebieterischen Einladung keine Folge, weil er
kränklich war. Er beauftragte seinen ältesten Sohn, Friedrich V. v. F., mar-
gräflich badischen Oberamtmann in Ettlingen, (geb. 1568, vermählt 1594 mit
Ursula von Windeck, ch 1621) ihn bei der Hochzeitsfeier in Zweibrücken zu vertreten,
was dieser auch that?) Die Fleckensteiner waren gleich anderen Eingeladenen
von der Form des herzoglichen Schreibens nicht erbaut. Es geht dies aus einer
Bemerkung hervor, die Friedrich v. F. auf einem Briefe seines Vaters anbrachte,
nämlich auf der Rückseite des Briefes, wonnt ihm die Vertretung des Hauses
Fleckenstein bei der herzoglichen Hochzeit übertragen wurde. Daß sie zur Hochzeit
befohlen wurden und dabei aufzuwarten hatten, war es zumeist, was den Ein-
geladenen mißfiel. Die eigenhändige Niederschrift des Friedrich v. F. lautet:
,Xota. Nachdem ich, Friedrich von Fleckenstein, anstatt meines lieben Junkeren
und Vateren Heinrich von Fleckenstein zu hierin angemeldter Hochzeit geritten, allda
anfwnrten helfen und daselbst vernommen, was maßen Reinhard von SickingerU)
sich schriftlich gegen Ihre fürstl. Gnaden Herzog Johansen, und daun Kuno Eckbrecht
von DürckheinU) mündlich gegen den von Bernsteins, fürstlich zweibrückischen Hof-
meister, beschwert, daß Ihre fürstl. Gnaden denselben fteneben anderen Lehens-
leuten in deren Schreiben befohlen, zu solcher Hochzeit zu erscheinen und allda
aufznwarten, daß solches nit Herkommen und die Lehensleut aus freiem Willen
und nicht ans Schuldigkeit zu thun, hab ich, als meinen Abschied von vorgenann-
tem Hofmeister genommen, ihme angezeigt, es hätte vermeldter mein lieber Vater
mir anbefohten, ihn zu bitten, daß er Ihre fürstl. Gnaden von seinetwegen nnter-
thänig erinnern möge, was seiner Lehenspflicht er Ihre fürstl. Gnaden schuldig zu
0 Friedrich von Fieckenstein war ein Mann von hervorragender Befähigung. Er stand beim
badischen Hofe in hohen Ehren nnd erlangte dort schließlich den Titel eines Geheimen Rates, ferner
wurden ihm die Ämter eines badischen Hofrichters nnd Kriegskommissärs Übertragen. Seine Söhne
zeichneten sich, tvie er selbst, im Kriegsdienste ans nnd erreichten hohe militärische Stellen:
Gottfried fiel 1639 bei Dijon, Georg Heinrich wurde bayerischer Reitergeneral und Friedrich Wolf-
gang französischer Feldmarschall.
H Bekleidete die Würde eines Rates nnd Stallmeisters am herzoglichen Hofe in Zwei-
brücken (Molitor a. a. O. 257). Er hatte das Amt Nanstein oder Landstnhl vom Herzog zn
Lehen. (Lehmann, „Herzogth. Zweibrücken" s. 392).
H Kuno Eckbrecht von Dürkheim hatte seinen Sitz in Fröschweiler in: Elsaß. Außerdem
besag er die Herrschaft Busenberg bei Dahn nnd war Lehensträger von Pfalz-Zweibrücken wegen
gewisser Gülten und Zinsen in der Stadt Bergzabern und dem Dorfe Pleisweiler.
8) Christof von Bernstein stammte ans einem sächsischen Adelsgeschlecht- er Ivar damals
Hof und Jägermeister beim Herzog Johann, später Amtmann in Birkenfeld.
Brudern, Pfalzgrafen Georg Gustaven Liebden, freundlich vereinbart und verglichen
haben, vermittelst göttlicher Gnaden auf 17. künftigen Monats Mai solche eheliche
Verlobnus und hochzeitliches Ehrenfest, christlichem und fürstlichem Gebrauche nach
in Unserer Stadt Zweibrücken vollziehen und halten zu lassen. Wann wir dann
zu solcher Zeit zum Aufwarten auf die fürstlichen eingeladenen Personen Deiner
beneben anderer Unserer gleichergestalt beschriebenen (schriftlich eingeladencn) Lehen-
leute von Grafen, Herren und vom Adel vonnöten sein werden, so befehlen wir
dir hiermit gnädiglich/ daß du auf den 16. schickem bei Unserem ordentlichen Hof-
staden zu Zweibrücken erscheinest und folgends bei der angestellten fürstlichen Hoch-
zeit sowohl die berufenen hochzeitlichen Gäste soviel möglich fröhlich machen, als
auch den erscheinenden fürstlichen Personen auf den Dienst warten helfest und den-
jenigen, so durch Unsere alsdann verordneten Hofmeister an Unserer Statt ferner
befohlen werden, wie sich in solchen Fällen gebühret, gehorsamlich Uns mit Fleiß
nachkommest. Das wollen Wir Uns also zu geschehen verlassen und seind dir
mit Gnaden wohl gewogen, auch deiner beschriebenen (schriftlichen) willfährigen
Antwort hierauf wieder gewärtig. Datum Zweibrücken den 4. Martii (März) 1601.
Johannes, Pfalzgraf."
Der zur herzoglichen Hochzeit befohlene Herr Heinrich X. von Fleckenstein
von der Sulzer Linie, (geb. 1546, vermählt 1567 mit Margaretha von Rothen-
berg, ft 1605) leistete übrigens dieser gebieterischen Einladung keine Folge, weil er
kränklich war. Er beauftragte seinen ältesten Sohn, Friedrich V. v. F., mar-
gräflich badischen Oberamtmann in Ettlingen, (geb. 1568, vermählt 1594 mit
Ursula von Windeck, ch 1621) ihn bei der Hochzeitsfeier in Zweibrücken zu vertreten,
was dieser auch that?) Die Fleckensteiner waren gleich anderen Eingeladenen
von der Form des herzoglichen Schreibens nicht erbaut. Es geht dies aus einer
Bemerkung hervor, die Friedrich v. F. auf einem Briefe seines Vaters anbrachte,
nämlich auf der Rückseite des Briefes, wonnt ihm die Vertretung des Hauses
Fleckenstein bei der herzoglichen Hochzeit übertragen wurde. Daß sie zur Hochzeit
befohlen wurden und dabei aufzuwarten hatten, war es zumeist, was den Ein-
geladenen mißfiel. Die eigenhändige Niederschrift des Friedrich v. F. lautet:
,Xota. Nachdem ich, Friedrich von Fleckenstein, anstatt meines lieben Junkeren
und Vateren Heinrich von Fleckenstein zu hierin angemeldter Hochzeit geritten, allda
anfwnrten helfen und daselbst vernommen, was maßen Reinhard von SickingerU)
sich schriftlich gegen Ihre fürstl. Gnaden Herzog Johansen, und daun Kuno Eckbrecht
von DürckheinU) mündlich gegen den von Bernsteins, fürstlich zweibrückischen Hof-
meister, beschwert, daß Ihre fürstl. Gnaden denselben fteneben anderen Lehens-
leuten in deren Schreiben befohlen, zu solcher Hochzeit zu erscheinen und allda
aufznwarten, daß solches nit Herkommen und die Lehensleut aus freiem Willen
und nicht ans Schuldigkeit zu thun, hab ich, als meinen Abschied von vorgenann-
tem Hofmeister genommen, ihme angezeigt, es hätte vermeldter mein lieber Vater
mir anbefohten, ihn zu bitten, daß er Ihre fürstl. Gnaden von seinetwegen nnter-
thänig erinnern möge, was seiner Lehenspflicht er Ihre fürstl. Gnaden schuldig zu
0 Friedrich von Fieckenstein war ein Mann von hervorragender Befähigung. Er stand beim
badischen Hofe in hohen Ehren nnd erlangte dort schließlich den Titel eines Geheimen Rates, ferner
wurden ihm die Ämter eines badischen Hofrichters nnd Kriegskommissärs Übertragen. Seine Söhne
zeichneten sich, tvie er selbst, im Kriegsdienste ans nnd erreichten hohe militärische Stellen:
Gottfried fiel 1639 bei Dijon, Georg Heinrich wurde bayerischer Reitergeneral und Friedrich Wolf-
gang französischer Feldmarschall.
H Bekleidete die Würde eines Rates nnd Stallmeisters am herzoglichen Hofe in Zwei-
brücken (Molitor a. a. O. 257). Er hatte das Amt Nanstein oder Landstnhl vom Herzog zn
Lehen. (Lehmann, „Herzogth. Zweibrücken" s. 392).
H Kuno Eckbrecht von Dürkheim hatte seinen Sitz in Fröschweiler in: Elsaß. Außerdem
besag er die Herrschaft Busenberg bei Dahn nnd war Lehensträger von Pfalz-Zweibrücken wegen
gewisser Gülten und Zinsen in der Stadt Bergzabern und dem Dorfe Pleisweiler.
8) Christof von Bernstein stammte ans einem sächsischen Adelsgeschlecht- er Ivar damals
Hof und Jägermeister beim Herzog Johann, später Amtmann in Birkenfeld.