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Pfeiffer, Thomas
Internationale Zuständigkeit und prozessuale Gerechtigkeit: die internationale Zuständigkeit im Zivilprozess zwischen effektivem Rechtsschutz und nationaler Zuständigkeitspolitik — Frankfurt am Main: Klostermann, 1995

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https://doi.org/10.11588/diglit.49328#0069
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§ 2
METHODISCHES PROGRAMM
A. Die Unterscheidung von Recht und Politik: Kritik und
Gegenkritik
Will man im Recht der internationalen Zuständigkeit als Wertungskrite-
rium das Prinzip der Zuständigkeitsgerechtigkeit, insbesondere die Be-
deutung der Rechte der Parteien bei seiner Konkretisierung, näher be-
stimmen und in ihrer Bedeutung von den Einflüssen staatlicher
Zuständigkeitspolitik abgrenzen, so setzt das voraus, daß Recht und Po-
litik überhaupt unterscheidbar sind. Das ist allerdings keineswegs selbst-
verständlich, denn Recht und Politik haben insofern den gleichen Ge-
genstand, als sie auf die Gestaltung des menschlichen Zusammenlebens
wirken.
Mit dieser Einsicht wird heute vor allem eine Absage an das Modell
von den Rechtsprechungsorganen als unpolitischen Subsumtionsauto-
maten verbunden1. Andererseits läßt sich aber das Bestehen spezifischer
Unterschiede erkennen, die durch das Gegensatzpaar dezionistisch-pla-
nende Gestaltung und rechtsstaatliche Gebundenheit umschrieben wer-
den kann2 und durch die die Eigenständigkeit der juristischen Methode3
begründet wird.
I. Kritik

Kritik an diesem Ausgangspunkt läßt sich in zahlreichen und unter-
schiedlichen Varianten denken. Diese unterschiedlichen Positionen um-
fassend aufzugreifen, ist für diese Untersuchung weder möglich noch er-
forderlich. Geboten sind allerdings einige Hinweise auf mögliche
methodische Absicherungen dieser Untersuchung gegen diese Kritik.
1 Etwa Simon, Richterliche Unabhängigkeit, S. 104 ff.
2 Dazu etwa M. Wolf, GerichtsverfassungsR, § 15 III, S. 155 ff.; Smid, Richterliche Recht-
serkenntnis, passim. Den Begriff des Politischen näher als im Sinne dieser groben Annähe-
rung zu bestimmen, sprengt den Rahmen dieser Untersuchung; wegen eines Versuchs über
seine Bedeutung im internationalen Rechtsverkehr Kokott, ZaöRV 51 (1991), 603.

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