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Kunst-Auktionshaus B. Pfeuffer; Kunst-Auktionshaus B. Pfeuffer [Editor]
Katalog / Kunst-Auktionshaus B. Pfeuffer: Emailgläser, geschliffene Gläser 17. und 18. Jahrh., süddeutsche Fayencen, Porzellane, Gemälde alter Meister, Silber, alte Möbel, Zinn, Holzplastik, Bronzen: Versteigerung Dienstag, den 10. Mai 1938 — Nürnberg-A: Kunst-Auktionshaus B. Pfeuffer, Nr. 31.1938

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.68151#0003
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Bedingungen
1. Die Sachen werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und
der Versteigerer für Zuschreibung, Beschaffenheit und Vollständig-
keit gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark versteigert.
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Ge-
botes kein Uebergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages
können die Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich Vor-
behalten oder verweigern.
3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach
dreimaligem Aufruf desselben ein Mehrangebot nicht gemacht wird,
so entscheidet das Los über den Zuschlag. Bei Streitigkeiten über
' den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch
einmal ausgeboten.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zu-
schlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmit-
telbar auf den Ersteher über, so daß die Versteigerer für etwaige
Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen nicht verantwort-
lich sind.
5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache, zuzüglich 15% Aufgeld
(Wiederverkäufer 10 %), sofort nach erfolgtem Zuschlag an die Ver-
steigerer zu zahlen.
0. Wird die Zahlung nicht sofort an letztere geleistet oder die Ab-
nahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Ueber-
gabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt; der Käufer gehl
vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und hat alle
durch die Verzögerung sich ergebenden Schäden zu ersetzen. Der
Gegenstand kann auf seine Kosten noch einmal versteigert werden.
In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er
auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem wei-
teren Gebot nicht zugelassen.
7. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen können die
Versteigerer in eigenem Namen einziehen und einklagen, der Sitz
des Gewerbebetriebs der Versteigerer gilt als Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen der Käufer.
8. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
9. Die Käufer sind angehalten, die ersteigerten Gegenstände innerhalb
von drei Tagen nach Schluß der Versteigerung abzuholen, andern-
falls die Versteigerer berechtigt sind, sie. ohne weitere Aufforderung
auf Kosten und Gefahr der Käufer einem Spediteur zur Lagerung
zu übergeben.
10. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das
Bieten für andere übernehmen oder sich dazu erbieten, ist der Zu-
tritt zur Besichtigung und Versteigerung nur mit ausdrücklicher Ge-
nehmigung der Versteigerer gestattet.

Kunsfversleigerer B. Pfeuffer, Nürnberg
 
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