Allgemeine Uebersicht.
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sehen 146 und 151, der Höhe des Fussbodens von Araceli,
angenommen werden. Die mittlere Vertiefung kann wohl
nur unbedeutend niedriger gewesen seyn als jetzt, denn
sieben bis acht Fuss unter dem Boden des jetzigen Ca-
pitolplatzes fand man den nackten Fels. Um das gegen-
seitige Verhältniss auf Einmal zu überschauen, darf man sich
nur auf dem Capitolsplatze vor die Treppe des Senatorpala-
stes stellen, wo man zu beiden Seiten die auf den Rücken
des Berges führenden Treppen sieht, und zugleich die be-
deutendere Höhe von Araceli erkennt.
So ergibt sich also durch die Natur eine dreisache Ab-
theilung in der Richtung von Westen nach Osten: die Höhe
von Caffarelli, die Vertiefung (der jetzige Platz) und die
Höhe von Araceli. Eine solche dreifache Abtheilung liegt
ohne Zweifel den Ausdrücken der Alten in den Stellen zu
Grunde, welche vom Asyle des Romulus reden. Romulus
(sagt Strabo V, 3) wies zur Freistätte einen Bezirk zwi-
schen der Arx und demCapito1ium an. Um densel-
ben Platz zu bezeichnen, sagt Livius (I, 8): „da wo jetzt
der umschlossene Platz ist *), sür die, welche den Berg zwi-
schen den beiden Hainen hinabgehen" (d. h. nach der Süd-
seite, auf dem Clivus asyli **). Dionysius endlich (II, 27)
drückt sich über die Lage des Asyls so aus: „der Raum
zwischen Capitol und Arx heilst jetzt bei den Römern
zwischen den zwei Hainen." Die beiden Haine in
diesen letzten Stellen sind also offenbar, was Strabo Arx
und Capitolium nennt, und zwar nach der Süd- oder alten
Stadtseite zu. Diesen beschränkenden Umstand müssen wir
ja nicht übersehen, weil uns ohne ihn manche Stellen der
Alten, die wir zu betrachten haben, ganz unverständlich blei-
ben würden. Den Namen Intermontium für die ganze Ver-
*) Damit keine Verbrecher sich dahin ssüchten könnten; ohne
Zweifel nur ein ganz kleiner Theil, auf welchen die alterthüm-
liche Benennung und das Vorrecht übertragen war.
**) Es versteht sich, dass mit den Handschriften zu lesen ist: lo-
cum qui nunc septusdescendentibus inter duos lucos est,
asylum aperit.
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sehen 146 und 151, der Höhe des Fussbodens von Araceli,
angenommen werden. Die mittlere Vertiefung kann wohl
nur unbedeutend niedriger gewesen seyn als jetzt, denn
sieben bis acht Fuss unter dem Boden des jetzigen Ca-
pitolplatzes fand man den nackten Fels. Um das gegen-
seitige Verhältniss auf Einmal zu überschauen, darf man sich
nur auf dem Capitolsplatze vor die Treppe des Senatorpala-
stes stellen, wo man zu beiden Seiten die auf den Rücken
des Berges führenden Treppen sieht, und zugleich die be-
deutendere Höhe von Araceli erkennt.
So ergibt sich also durch die Natur eine dreisache Ab-
theilung in der Richtung von Westen nach Osten: die Höhe
von Caffarelli, die Vertiefung (der jetzige Platz) und die
Höhe von Araceli. Eine solche dreifache Abtheilung liegt
ohne Zweifel den Ausdrücken der Alten in den Stellen zu
Grunde, welche vom Asyle des Romulus reden. Romulus
(sagt Strabo V, 3) wies zur Freistätte einen Bezirk zwi-
schen der Arx und demCapito1ium an. Um densel-
ben Platz zu bezeichnen, sagt Livius (I, 8): „da wo jetzt
der umschlossene Platz ist *), sür die, welche den Berg zwi-
schen den beiden Hainen hinabgehen" (d. h. nach der Süd-
seite, auf dem Clivus asyli **). Dionysius endlich (II, 27)
drückt sich über die Lage des Asyls so aus: „der Raum
zwischen Capitol und Arx heilst jetzt bei den Römern
zwischen den zwei Hainen." Die beiden Haine in
diesen letzten Stellen sind also offenbar, was Strabo Arx
und Capitolium nennt, und zwar nach der Süd- oder alten
Stadtseite zu. Diesen beschränkenden Umstand müssen wir
ja nicht übersehen, weil uns ohne ihn manche Stellen der
Alten, die wir zu betrachten haben, ganz unverständlich blei-
ben würden. Den Namen Intermontium für die ganze Ver-
*) Damit keine Verbrecher sich dahin ssüchten könnten; ohne
Zweifel nur ein ganz kleiner Theil, auf welchen die alterthüm-
liche Benennung und das Vorrecht übertragen war.
**) Es versteht sich, dass mit den Handschriften zu lesen ist: lo-
cum qui nunc septusdescendentibus inter duos lucos est,
asylum aperit.