578 Allgemeine Einleitung,
sondern ein Dies comitialis, wie ihn die alten Kalender
bezeichnen. Von den unzähligen Fortunen, die in Rom
verehrt wurden, waren wohl die meisten nicht für das ganze
Volk, sondern für einzelne Stände und Geschlechter heilig,
und daher finden wir in den Kalendern einige Fortunentage
als Festtage verzeichnet, andere nicht. Wir brauchen desshalb
nicht, wie Merkel in seiner schätzbaren Abhandlung S. 566
thut, anzunehmen, dass der Festtag der Fors Fortuna zu den
von Augustus abgeschafften gehörte. In der Weise, wie das
Fest später begangen wurde, kannte es Varro: für einen
öffentlichen Feiertag gibt er es nicht ausdrücklich aus. Neben
dem Gebäude des Servius baute im Jahr 460 Sp. Carvilius nach
einem glücklichen Zuge gegen die Samniter und Etrusker einen
andern Tempel derselben Göttin. Dieser Umstand würde uns
befremden, erinnerten wir uns nicht, dass auf dem Quirinal
nicht weniger als drei Fortunentempel neben einander standen
(vgl. Beschr. v. R. III. 2. S. 378), und dass diese Heiligthümer
oft ausserordentlich klein waren. Die Entweihung unter
Tiberius (769), deren Tacitus gedenkt, bezieht sich wohl
nur auf eine Herstellung des verfallenen Gebäudes.
Dieses waren die vornehmlichsten heiligen Anlagen der
königlichen und republicanischen Zeit. Die allmähliche Be-
völkerung des entlegenen Stadttheils wurde vom Senate eben
so bewerkstelligt, wie von den Königen die der nähern Hügel,
durch Verpssanzung besiegter Völker, aber freilich unter
weit ungünstigern Bedingungen. Der Senat von Veliträ
wurde im Jahr 418 'nach Rom jenseit der Tiber versetzt
und bei schwerer Strafe verboten, sich diesseit des Flusses zu
zeigen (Liv. VIII. 14). Dasselbe geschah mit den Senatoren
von Privernum (ib. c. 20) im Jahr 427, und im Jahr 543 wurden
im zweiten punischen Kriege die Campaner in Masse gezwun-
gen, sich jenseit der Tiber niederzulassen (Liv. XXVI. 34).
Eben so ging es den Bruttiern. Sie wurden den Magistraten
als Diener zugetheilt (Strabo V.4, Gell. X. 3, Fest. v. Bruttiani),
und erhielten wahrscheinlich ein Feld jenseit der Tiber zuge-
wiesen: wenigstens nennt die Notitia einen Campus Brut-
tianus neben dem Codetanus. Das Ufer des Flusses bedeckten
gegen das Ende der Republik grosse stattliche Villen, wovon
sondern ein Dies comitialis, wie ihn die alten Kalender
bezeichnen. Von den unzähligen Fortunen, die in Rom
verehrt wurden, waren wohl die meisten nicht für das ganze
Volk, sondern für einzelne Stände und Geschlechter heilig,
und daher finden wir in den Kalendern einige Fortunentage
als Festtage verzeichnet, andere nicht. Wir brauchen desshalb
nicht, wie Merkel in seiner schätzbaren Abhandlung S. 566
thut, anzunehmen, dass der Festtag der Fors Fortuna zu den
von Augustus abgeschafften gehörte. In der Weise, wie das
Fest später begangen wurde, kannte es Varro: für einen
öffentlichen Feiertag gibt er es nicht ausdrücklich aus. Neben
dem Gebäude des Servius baute im Jahr 460 Sp. Carvilius nach
einem glücklichen Zuge gegen die Samniter und Etrusker einen
andern Tempel derselben Göttin. Dieser Umstand würde uns
befremden, erinnerten wir uns nicht, dass auf dem Quirinal
nicht weniger als drei Fortunentempel neben einander standen
(vgl. Beschr. v. R. III. 2. S. 378), und dass diese Heiligthümer
oft ausserordentlich klein waren. Die Entweihung unter
Tiberius (769), deren Tacitus gedenkt, bezieht sich wohl
nur auf eine Herstellung des verfallenen Gebäudes.
Dieses waren die vornehmlichsten heiligen Anlagen der
königlichen und republicanischen Zeit. Die allmähliche Be-
völkerung des entlegenen Stadttheils wurde vom Senate eben
so bewerkstelligt, wie von den Königen die der nähern Hügel,
durch Verpssanzung besiegter Völker, aber freilich unter
weit ungünstigern Bedingungen. Der Senat von Veliträ
wurde im Jahr 418 'nach Rom jenseit der Tiber versetzt
und bei schwerer Strafe verboten, sich diesseit des Flusses zu
zeigen (Liv. VIII. 14). Dasselbe geschah mit den Senatoren
von Privernum (ib. c. 20) im Jahr 427, und im Jahr 543 wurden
im zweiten punischen Kriege die Campaner in Masse gezwun-
gen, sich jenseit der Tiber niederzulassen (Liv. XXVI. 34).
Eben so ging es den Bruttiern. Sie wurden den Magistraten
als Diener zugetheilt (Strabo V.4, Gell. X. 3, Fest. v. Bruttiani),
und erhielten wahrscheinlich ein Feld jenseit der Tiber zuge-
wiesen: wenigstens nennt die Notitia einen Campus Brut-
tianus neben dem Codetanus. Das Ufer des Flusses bedeckten
gegen das Ende der Republik grosse stattliche Villen, wovon