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Kunst-Auktionshaus G. Adolf Pohl <Hamburg> [Hrsg.]
Versteigerung einer Sammlung Gemälde alter u. neuer Meister aus Hamburger Privatbesitz: 1 Tassen- und Porzellansammlung, 1 Zinn- und Messingsammlung, 1 Waffensammlung, 1 Tabaksdosensammlung, 1 Schmetterlingssammlung ; ... ; Versteigerung am 27., 28. und 29. Januar 1920 — Hamburg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.22735#0007
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Versteigerungs - Bedingungen.

1. Die Ausstellung der zum Verkauf gelangenden Kunsigegenstände findet vom
19. Januar bis einschliesslich 26. Januar, von 10 bis 5 Uhr statt.

2. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der
Eigenschaft der Versteigerungsgegenstände zu überzeugen, es werden Ein-
wendungen nach der Versteigerung nicht mehr berücksichtigt.

3. Die Sachen werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.

Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für die darin enthaltenen
Angaben keine Gewähr geleistet.

4. Bei Gemälden verstehen sich die angegebenen Ma£e ohne Rahmen.

Uber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versteigerung
behält sich der Versteigerer das Recht von Änderungen vor.

5. Mit dem Zuschläge ist der Gegenstand in den Besib des Käufers überge-
gangen. Die Zahlung hat sofort in deutscher Reichswährung zu erfolgen,
eventuell mu^ eine angemessene Anzahlung geleistet werden.

6. Erfolgt ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten,
bei Streitigkeiten entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Gesteigert wird bis zu Mk. 200.— um Mk. 5. — , von Mk. 200.— an um Mk. 20. — ,
über Mk. 1000.— um Mk. 50—. Das übliche Aufgeld beträgt 10% der Kauf-
summe. Luxussteuer hat der Käufer nicht zu zahlen.

8. Kaufaufträge werden zu den Bedingungen des Katalogs reell ausgeführt,
ohne besondere Berechnung.

9. Die Abnahme der Erwerbungen hat von den Käufern an dem Versleigerungs-
fage nachmittags von 3 bis 6 Uhr zu erfolgen. Nicht abgeholte Ware wird
auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert und spätestens nach 4 Wochen
auf dessen Kosten wieder versteigert. Für den evt. Ausfall haftet der Käufer
ohne Anspruch auf evt. Mehrerlös.

10. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung siatizufinden und
werden schriftlich niedergelegt.

HAMBURG, im Januar 1920.
Alterwall 40

G. Adolf Pohl.
 
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