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Kunst-Auktionshaus G. Adolf Pohl <Hamburg> [Hrsg.]
Gemälde aus Hamburger Privat-Besitz, der Düsseldorfer Galerie, der Hamburger Kunsthalle und der Galerie E. Amsinck: ferner: Japan-, China- und Orient-Kunstgegenstände, alte und neue Porzellane, Kristalle und Gläser, Altertümer, Marmorfiguren, Bronzen, Perser-Teppiche, Möbel usw. ; Versteigerung: 29., 30., 31. August [1922] — Hamburg, 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.22734#0007
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Versteigerungs-Bedingungen

1. Die Ausstellung der zum Verkauf gelangenden Kunstgegenstände findet vom
Donnerstag, den 17. August bis Sonnabend, den 26. August, täglich von
10 bis 5 Uhr und Montag, den 26. August, bis 1 Uhr nachmittags, statt.

2. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der
Eigenschaft der Versteigerungsgegenstände zu überzeugen, es werden Ein-
wendungen nach der Versteigerung nicht mehr berücksichtigt.

3. Die Sachen werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden, ohne
für Fehler, Mängel oder Benennung einzustehen.

Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für die darin enthaltenen
Angaben keine Gewähr geleistet.

4. Bei Gemälden verstehen sich die angegebenen Maße ohne Rahmen.

Uber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versteigerung
behält sich der Versteigerer das Recht von Änderungen vor.

5. Mit dem Zuschläge ist der Gegenstand in den Besiß des Käufers überge-
gangen. Die Zahlung hat sofort in deutscher Reichswährung zu erfolgen,
eventuell muh eine angemessene Anzahlung geleistet werden. Diejenigen
Käufer, die vor der Auktion ein Depot hinterlegt haben, sind hiervon befreit.

6. Erfolgt ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten,
bei Streitigkeiten entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Gesteigert wird nach folgenden Grundsätzen: Niedrigstes Gebot Mk. 20. — ,
bis Mk. 300.— um Mk. 20. — , über Mk. 300.— bis Mk. 1000.— um Mk. 50. — ,
über Mk. 1000.— bis Mk. 5000,— um Mk. 100 — , über Mk. 5000.— um
Mk. 500. — . Das übliche Aufgeld beträgt 10% der Kaufsumme, bei luxus-
steuerpflichtigen Gegenständen 2% mehr. Luxussteuer hat der Käufer, wenn
nicht bei einem einzelnen Gegenstand besonders ausgerufen wird, nicht
zu zahlen.

6. Kaufaufträge werden zu den Bedingungen des Katalogs reell ausgeführi
ohne besondere Berechnung. Erteilte Kaufaufträge können nicht wieder
zurückgezogen werden.

9. Die Abnahme der Erwerbungen hat von den Käufern an dem Versteigerungs-
tage nachmittags von 3 bis 7 Uhr zu erfolgen. Für bis Ende der Woche
nicht abgeholte Waren werden 2% des Rechnungsbetrages als Lagergeld
erhoben. Nichtabgeholte Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Käufers
gelagert und in der nächsten Auktion auf dessen Kosten wieder versteigert.
Für den evt. Ausfall haftet der Käufer ohne Anspruch auf evt. Mehrerlös.

10. Die Eintragung in das Protokoll gilt als fester Kaufabschluß unter Aner-
kennung der Bedingungen, ohne irgendwelche Rechtseinsprüche der Käufer
oder Verkäufer zu gestatten.

11. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung stattzufinden und
werden schriftlich niedergelegt und gegenseitig bestätigt.

HAMBURG, im August 1922
Alterwall 40

Kunstauktionshaus

G. Adolf Pohl

Aktiengesellschaft
 
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