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Kunst-Auktionshaus G. Adolf Pohl <Hamburg> [Hrsg.]
Künstlerischer Nachlaß Arthur Blaschnik †: Gemälde aus Hamburger und Düsseldorfer Privatbesitz ; ferner die bekannte ethnologische und ethnographische Sammlung des Generalmajors a. D. Puder, früherer Schutztruppenoffizier in Ost- und Südwest-Afrika und Kommandeur in Kamerun ; ... ; Versteigerung: 31. Oktober, 1. November, 2. November [1922] — Hamburg, 1922

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https://doi.org/10.11588/diglit.22234#0007
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Versieigerungs-Bedingungen

1. Die Ausstellung der zum Verkauf gelangenden Kunstgegenstände findet vom
Montag, den 23. Oktober bis Sonnabend, den 28. Oktober, täglich von
10 bis 5 Uhr und Montag, den 30. Okiober, bis 1 Uhr nachmittags, statt.

2. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheil gegeben, sich von der
Eigenschaft der Versfeigerungsgegenstände zu überzeugen, es werden Ein-
wendungen nach der Versteigerung nicht mehr berücksichtigt.

3. Die Sachen werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden, ohne
für Fehler, Mängel oder Benennung einzustehen.

Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für die darin enthaltenen
Angaben keine Gewähr geleistet.

4. Bei Gemälden verstehen sich die angegebenen Maße ohne Rahmen.

Uber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versteigerung
behält sich der Versteigerer das Recht von Änderungen vor.

5. Mit dem Zuschlage ist der Gegenstand in den Besife des Käufers überge-
gangen. Die Zahlung hat sofort in deutscher Reichswährung zu erfolgen,
eventuell muß eine angemessene Anzahlung geleistet werden. Diejenigen
Käufer, die vor der Auktion ein Depot hinterlegt haben, sind hiervon befreit.

6. Erfolgt ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten,
bei Streitigkeiten entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Gesteigert wird nach folgenden Grundsätzen: Niedrigstes Gebot Mk. 50. — ,
bis Mk. 500.- um Mk. 50.-, über Mk. 500.- bis Mk. 2000.- um Mk. 100.-,
über Mk. 2000.- bis Mk. 5000,- um Mk. 500-, über Mk. 5000.- bis
Mk. 20 000.- um Mk. 1000.-, über Mk. 20 000.- um Mk. 5000.-. Aus-
nahmen sind zulässig. Das übliche Aufgeld beträgt 15% der Kaufsurnme.
Luxussteuer hat der Käufer, wenn nicht bei einem einzelnen Gegenstand
besonders ausgerufen wird, nichf zu zahlen.

ö. Kaufaufträge werden zu den Bedingungen des Katalogs reell ausgeführt
ohne besondere Berechnung. Erteilte Kaufaufträge können nicht wieder
zurückgezogen werden.

9. Die Abnahme der Erwerbungen hat von den Käufern an dem Versteigerungs-
tage nachmittags von 3 bis 7 Uhr zu erfolgen. Für bis Ende der Woche
nicht abgeholte Waren werden 2% des Rechnungsbetrages als Lagergeld
erhoben. Nichtabgeholle Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Käufers
gelagert und in der nächsten Auktion auf dessen Kosten wieder versteigert.
Für den evt. Ausfall haftet der Käufer ohne Anspruch auf evf. Mehrerlös.

10. Die Eintragung in das Protokoll gilt als fesler Kaufabschluß unter Aner-
kennung der Bedingungen, ohne irgendwelche Rechtseinsprüche der Käufer
oder Verkäufer zu gestatten.

11. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung stattzufinden und
werden schriftlich niedergelegt und gegenseitig bestätigt.

Kunsiauktionshaus

HAMBURG, im Oktober 1922 ^ x i ir r-» i i

Alterwall 40 G- Adolf P°H1

Aktiengesellschaft
 
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