Beilage XXI.
Gotteshauß und euer' hochermelte dero Vorgesetzter seinen ausersten Krafftcn nach bestem
Verstand zu employren, je mehr und mehr animiret werden möchten, dessen allen, wie sich
mehr höchstgemeldt Jhro Hochfürstliche Durchleucht gäntzlich und gnädigst verlassen; also
haben sie mir gnadigst befohlen, in dero höchsten Nahmen hiemit geziemend erstattete
Gratulation angelegenlich zu vollziehen, mit dem ferneren Anhang, daß gleichwie diesel-
ben von gantzem Herzen wünschen, der Allerhöchste über Euer Hochwürden und dieses
Gotteshaus seine göttliche Hand solchergeftalten gnädiglich halten wolle, damit dero füh-
rende Direction förderist zu feiner göttlichen Ehre, und dann zu des Gotteshauses Wohl-
wesen, wie sie angefangen, solchergestalten fürterhin ohnzähliche Jahre fortgeführet wers
den mögen; wobey dieselbe dieses annoch gnädigft versichern, daß sie dero höchsten Orts
aus ihrer gegen diesem Gotteshaus tragender sonderbahrer Landesmütterlicher Affection
bevorabffür Euer Hochwürden in besonders tragenden Consideration mit allen Hochfürstli-
chen Gnaden jederzeit bestens fürdern, schützen, schirmen und Hand zu haben, alle sich er-
gebende Gelegenheit mitBegierde zu ergreiffen, sich ein angenehme Freud seyn lassen werden»
Worauf dann das Gewähr gelöst; nach vollendtem diesem Attu ist der Herr Ge-
sandte von Herrn Prälaten bis ins Zimmer begleitet, und nicht lang darnach zur Tafel
berufen worden, allwo nebst dem Bischöfflichen Herrn Commissario Platz genommen,
und die Bischöfflich-und Badische Gesundheit zugleich getruncken'worden, omitti8 ttina
Ourialidu8, weil beederseitliche Bischöffliche und Badische Gesandten zu späth ein-
getroffen und zu bald wiederum geschieden seindt»
Johann Valentin Corres Actuariu^
Beilage XXI.
Georg Löchners, Schaffners/ Bestallungs^ Brief.
(Jahr 1569.)
Badische Urkunde 26 MxMLäs litt. K. )
ch Georg Löchner von Baaden, bekenne hiermit: Als der Durchleuchtig hschge-
bohrne Fürst und Herr, Herr Philibert Marggraff zu Baaden Graff zu Spon-
heim rc. mein gnädiger Fürst und Herr, mich zu ihrer Fürstl. Gnaden Schaffner gen
Schwarzach gnädiglichen haben thun, annehmen und bestellen lassen, vermög und In-
halt ihrer fürstlichen Gnaden Bestallung-Brieff, mir deshalben gegeben, von Wort zu
Wort hiernach geschrieben, also lautendt: Wirphilibert von GOttes Gnaden, Marg-
graff zu Baden und Graff zu Sponheim re. bekennen hiermit, daß wir mit unserm lie-
ben getreuen Georg Löchner, von Baaden haben thun überkommen und ihne bestellen, zu
unserm Schaffner unsers Closters Schrvarzach, also, daß er in demselben seine steche
Wohnung haben, unsere Landesfurstliche Schutz-und Schirms-und fürnehmlichen
alle des Closters (Obrigkeit, Leuth und Güther, auch desselben Recht-und Gerechtigkei-
ten, nach seinem Besten können und vermögen getreulich handhaben, verkheidigen und
versprechen solle, und was die Nothdurfft jederzeit erfordert, zum nützlichsten bestellen
und fürsehen, und was er also bestellt, daß solches jederzeit gänzlichen in des Closters
Nutz und Nothdurfft bewendet, nicht verschlagen, noch veruntreuet werde; deßglelchm
solle er daran seyn, daß des Closters Güther zu gebührlicher Zeit gebauen, und in guten
Hh L Ehrm
Gotteshauß und euer' hochermelte dero Vorgesetzter seinen ausersten Krafftcn nach bestem
Verstand zu employren, je mehr und mehr animiret werden möchten, dessen allen, wie sich
mehr höchstgemeldt Jhro Hochfürstliche Durchleucht gäntzlich und gnädigst verlassen; also
haben sie mir gnadigst befohlen, in dero höchsten Nahmen hiemit geziemend erstattete
Gratulation angelegenlich zu vollziehen, mit dem ferneren Anhang, daß gleichwie diesel-
ben von gantzem Herzen wünschen, der Allerhöchste über Euer Hochwürden und dieses
Gotteshaus seine göttliche Hand solchergeftalten gnädiglich halten wolle, damit dero füh-
rende Direction förderist zu feiner göttlichen Ehre, und dann zu des Gotteshauses Wohl-
wesen, wie sie angefangen, solchergestalten fürterhin ohnzähliche Jahre fortgeführet wers
den mögen; wobey dieselbe dieses annoch gnädigft versichern, daß sie dero höchsten Orts
aus ihrer gegen diesem Gotteshaus tragender sonderbahrer Landesmütterlicher Affection
bevorabffür Euer Hochwürden in besonders tragenden Consideration mit allen Hochfürstli-
chen Gnaden jederzeit bestens fürdern, schützen, schirmen und Hand zu haben, alle sich er-
gebende Gelegenheit mitBegierde zu ergreiffen, sich ein angenehme Freud seyn lassen werden»
Worauf dann das Gewähr gelöst; nach vollendtem diesem Attu ist der Herr Ge-
sandte von Herrn Prälaten bis ins Zimmer begleitet, und nicht lang darnach zur Tafel
berufen worden, allwo nebst dem Bischöfflichen Herrn Commissario Platz genommen,
und die Bischöfflich-und Badische Gesundheit zugleich getruncken'worden, omitti8 ttina
Ourialidu8, weil beederseitliche Bischöffliche und Badische Gesandten zu späth ein-
getroffen und zu bald wiederum geschieden seindt»
Johann Valentin Corres Actuariu^
Beilage XXI.
Georg Löchners, Schaffners/ Bestallungs^ Brief.
(Jahr 1569.)
Badische Urkunde 26 MxMLäs litt. K. )
ch Georg Löchner von Baaden, bekenne hiermit: Als der Durchleuchtig hschge-
bohrne Fürst und Herr, Herr Philibert Marggraff zu Baaden Graff zu Spon-
heim rc. mein gnädiger Fürst und Herr, mich zu ihrer Fürstl. Gnaden Schaffner gen
Schwarzach gnädiglichen haben thun, annehmen und bestellen lassen, vermög und In-
halt ihrer fürstlichen Gnaden Bestallung-Brieff, mir deshalben gegeben, von Wort zu
Wort hiernach geschrieben, also lautendt: Wirphilibert von GOttes Gnaden, Marg-
graff zu Baden und Graff zu Sponheim re. bekennen hiermit, daß wir mit unserm lie-
ben getreuen Georg Löchner, von Baaden haben thun überkommen und ihne bestellen, zu
unserm Schaffner unsers Closters Schrvarzach, also, daß er in demselben seine steche
Wohnung haben, unsere Landesfurstliche Schutz-und Schirms-und fürnehmlichen
alle des Closters (Obrigkeit, Leuth und Güther, auch desselben Recht-und Gerechtigkei-
ten, nach seinem Besten können und vermögen getreulich handhaben, verkheidigen und
versprechen solle, und was die Nothdurfft jederzeit erfordert, zum nützlichsten bestellen
und fürsehen, und was er also bestellt, daß solches jederzeit gänzlichen in des Closters
Nutz und Nothdurfft bewendet, nicht verschlagen, noch veruntreuet werde; deßglelchm
solle er daran seyn, daß des Closters Güther zu gebührlicher Zeit gebauen, und in guten
Hh L Ehrm