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der Landschreiberei Heydelberg dependiret (abhängig sei), und in der Kirchheimer Zent,
Heydelberger Ambts, Laut Schatzungs Register gehörig geweßen" und „ Chur-Pfaltz ein
ganz saekulum (Jahrhundert) vorher Seckenheim allbereits in possessione (in Besitz)
gehabt." Solange jedoch der Krieg andauerte, konnte Kurbayern den Pfälzer Anspruch
auf Seckenheim nicht durchsetzen. Kurmainz behielt bis auf die zwei Jahre der schwedi-
schen Besetzung 1632-34 die Herrschaft über die 4 Dörfer und damit Seckenheim, und
zwar „nicht vi, clam oderprecario (nicht durch Gewalt, heimlich oder als Bittsteller), son-
dern mit vorgehendem wohlbeglaubigten Titul", wie der Kurmainzer Stadthalter des
Amtes Starkenburg Johann von Waidenburg 1628 an den Erzbischof nach Mainz schrieb
[229/96392, vom 10.12.1628].

In Pfälzer Augen sah sich die Sache freilich anders an: Mainz habe die Bergstraße erst
okkupiert, nachdem die Spanier die Pfalz angegriffen und besetzt hätten; so sei„dißLand
dem Churhauß via facti (durch vollendete Tatsache) abgedrungen worden". Wie schwach
die Mainzer Argumentation sei, beweise die Tatsache, daß „die Chur Maintzischen alle zur
Bergstraß gehörige Acten auß dem Heydelberger Archivo durante bello (noch während
des Krieges) erpracticiret (entwendet) undt zu sich genommen" hätten [Memorandum:
„Contra Maintz wegen der Bergstraßen" o.D. 229/96392]. Trotz allem blieb Seckenheim,
nachdem es mit Viernheim, Dossenheim und Handschuhsheim zum Amt Schauenburg
zusammengefaßt worden war, unter Kurmainzer Herrschaft und wurde von Heppenheim
aus, dem Sitz des Mainzer Oberamtes, verwaltet.

Noch einmal war also in dieser Frage die alte Rivalität zwischen Kurmainz und Kurpfalz
aufgeflammt. Die Erbitterung auf Pfälzer und die Uneinsichtigkeit auf Mainzer Seite
waren so groß, daß die Frage der Zugehörigkeit Seckenheims nicht einmal beim allgemei-
nen Friedensschluß in Münster und Osnabrück geregelt werden konnte. Es bedurfte noch
langwieriger Verhandlungen, bis es zwischen Mainz und Pfalz zum „Bergsträßer Rezeß"
kam.

3.2. Die politischen Verhältnisse unter der Kurmainzer Herrschaft

Mit der Huldigung vor dem Rathaus am 4.12.1623 waren auch förmlich alle Herrschafts-
und Hoheitsrechte in Seckenheim von Kurpfalz an Kurmainz übergegangen. Schultheiß in
Seckenheim war damals Hans Göllner, der seit 1611 dieses Amt innehatte. Da Hans Göll-
ner 1625 und 1627 [Reg. Hepp.] „Altschultheiß" genannt wird, wurde er wohl sehr bald
nach 1623 vom neuen Landesherrn abgesetzt. Es ist anzunehmen, daß Hans Göllner nicht
hatte sein reformiertes Bekenntnis zugunsten des nunmehr erforderlichen katholischen
aufgeben wollen. An seine Stelle rückte Georg Hennes, der in einer ersten Phase bis 1632
amtierte.

632 - I634 wurde die Kurmainzer Herrschaft in Seckenheim durch den Versuch einer

Wiederherstellung der Kurpfalz unterbrochen. Die Schweden hatten 1632 die Pfalz

esetzt; in Heidelberg wurde eine provisorische Regierung errichtet; denn Friedrich V.

e ost war im November 1632 in Frankfurt verstorben. Verweser der Pfalz wurde Pfalz-

j™ Ludwig-Philipp. Auch für Seckenheim bedeuteten diese Vorgänge die Rückkehr

er die Pfälzer Hoheit. Ob der von Kurmainz in Seckenheim als Schultheiß eingesetzte

darf8 Hennes auch in den beiden Jahren der schwedischen Besetzung Schultheiß blieb,

wohl bezweifelt werden. Es liegt nahe anzunehmen, daß wieder Hans Göllner einge-

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