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Wiesloch und Neckargemünd wieder zurück. Die Franzosen hingegen können sich in
Speyer, Worms und Philippsburg halten und plündern von da die umliegenden Dörfer
aus.

1647: Schwere Kämpfe zwischen Bayern und Franzosen, wobei sich die Bayern auf Hei-
delberg und Mannheim, die Franzosen auf Philippsburg und die linksrheinischen Städte
stützen.

1649: Endlich räumt die bayerische Besatzung - 1 Jahr nach dem Friedensschluß - Hei-
delberg und Mannheim, während die Franzosen in Philippsburg bleiben, [vgl. AKb HD-
MA, Bd. I.Seite 356-358].

3. Seckenheim im Dreißigjährigen Krieg

3.1. Der Kurmainzer Anspruch auf Seckenheim und seine Verwirklichung

Nach der endgültigen Niederlage der Pfalz erhob Kurmainz den Anspruch auf Rückerstat-
tung der seit 1463 an Kurpfalz verpfändeten nördlichen Bergstraße, die „das Closter und
Dorff Lorsch, sambt denen darumb undt darunter zugehörigen vnderthanen" umfaßte.
Der Kaiser und Herzog von Bayern gaben bis zu einem allgemeinen Friedensschluß diesem
Anspruch statt. Kurmainz legte daraufhin eine Garnison nach Bensheim und ließ im Okto-
ber 1623 den „Burggrafen zur Starkenburg" die Huldigung entgegennehmen. Neben dem
Amt Starkenburg war nach Mainzer Ansicht auch das Amt Schauenburg mit den beiden
Dörfern Dossenheim und Handschuhsheim „in der Pfandschafft" begriffen. Auch dort
wurde die Huldigung eingefordert.

Daß auch Viernheim und Seckenheim einmal zur Fürstabtei Lorsch gehört hatten, war
Kurmainz wohl bekannt. Trotzdem waren die Einwohner noch nicht zur Huldigung vor
dem Heppenheimer Burggrafen aufgefordert worden, weil „mit dießen Dörffern ein unge-
wissheit seie, ob sie zurPfandschafft gehörig oder nicht". Sehr bald hingegen gewann man
in Mainz über Seckenheim und Viernheim eine „andere Meinung"; der Burggraf zur Star-
kenburg schickte den Lizentiaten Mallenrodt am 4. Dezember 1623, um die Huldigung für
den Erzbischof und Kurfürsten von Mainz zu fordern. Mallenrodt versammelte alle
Seckenheimer Haushaltsvorstände vor dem Rathaus und nahm für seinen Herrn „die
gewöhnliche Erbhuldigung und Pflicht von den Vnderthanen"entgegen [229/96535].
Ganz offensichtlich versuchte Kurmainz, noch vor einem Friedensschluß alle an Kurpfalz
verlorenen Teile der Fürstabtei Lorsch wiederzugewinnen. Der kurbayerischen Verwal-
tung in der rechtsrheinischen Pfalz war jedoch bald klar, daß der Mainzer Anspruch auf
Seckenheim, Viernheim und das Amt Schauenburg zu Unrecht bestand; denn diese 4 Dör-
fer waren nicht mit der nördlichen Bergstraße 1463 als Pfandschaft in Pfälzer Besitz gera-
ten. Mit einem Bündel von Gutachten und Auszügen aus Urkunden [229/96392] sollte der
Kurmainzer Anspruch abgewiesen werden. Denn die kurbayerischen Verwaltungsbeamten
in Heidelberg „hetten aber nachgehendt aus klaren beweißthumben (Beweisstücken)
befunden, daß von Anno 1341 bis adannum 1623 zu Seckenheim die Schätzungen, Beedt,
Frohn, Zinß, Zehenden, gefalle und andere Jura (Rechte) continue (ununterbrochen) von

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