Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Probst, Hansjörg
Neckarau (Band 1): Von den Anfängen bis ins 18. Jahrhundert — Mannheim, 1988

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.3002#0279
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Heidelberg, Burgumstadt, Dilsberg, Stolzeneck, Obrigheim, Steinsberg, Hilsbach, Wiesloch, Nußloch,
Rohrbach, Bergheim, Neuenheim, Plankstadt, Oftersheim, Walldorf, Seckenheim, Mannheim, das Klo-
ster Schönau, das Stift Neuburg, das Kloster Bruchhausen, Lochheim, Bleikartsforster Hof, die Hardt
(gemeint ist der Hardtwald zwischen Hockenheim und Schwetzingen), Alzey, Lindenfels, Stromberg,
Fürstenberg, Reichenstein, Bacharach, Diebach, Rheinböllen, Lampertheim, Käfertal, Wallstadt, Hed-
desheim, Hege, Hohensachsen, Großsachsen, Scharhof und Sandhofen „und alles das zu den vorigen ve-
sten und dorffen gehört" ?

Neckarau gehörte damit mit den übrigen nicht genannten Teilen der Pfalzgrafschaft
zum Anteil Rudolfs II.

Da Ruprecht I. nach dem Tode Rudolfs II. 1353 Pfalzgraf und Kurfürst wurde, sind
in dieser Liste diejenigen Teile der Pfalzgrafschaft vorweggenommen, die dann nach
der Forderung der Goldenen Bulle von 1356 die unteilbaren Pfälzer Kurlande bilden
sollten, das sogenannte Kurpräzipuum. Nach dem berühmten Reichsgesetz der Gol-
denen Bulle, das die deutsche Königswahl durch die sieben Kurfürsten endgültig re-
gelte, wurden Pfalzgraf Ruprecht I. und seine Nachfolger in der Pfalzgrafschaft als
Witteisbacher der älteren Linie endgültig Kurfürsten vor den bayerischen Nachfah-
ren Kaiser Ludwigs, der sogenannten jüngeren Linie des wittelsbachischen Hauses.
Um eine Zersplitterung der Stimmen zu verhüten, schrieb man die Kurstimme nicht
mehr einer Familie, sondern bestimmten Landstrichen zu, den Kurlanden, die nicht
mehr unter Erbteilung fallen durften. Da Neckarau in der obigen Liste nicht enthal-
ten war, gehörte es nicht zum Kurpräzipuum und konnte also noch einmal unter eine
Erbteilung fallen.

Das geschah am Anfang des 15. Jahrhunderts, als Kurfürst Ruprecht HL, der 1400
zum deutschen König gewählt worden war, seinen Sohn, den Kurprinzen Ludwig,
mit der Prinzessin Blanko, der Tochter König Heinrichs IV. von England, ver-
mählte. In einem Wittumsvertrag vom 31. Dezember 1401 wurde eine der größten
Morgengaben zusammengestellt, die wir aus der pfälzischen Geschichte kennen.
Dieses große Vermögen, das der englischen Königstochter zugedacht war, umfaßte
die Stadt und das Schloß Germersheim sowie 23 Dörfer und Schlösser in der Süd-
pfalz und im nördlichen Elsaß, ferner den Weinzehnten zu Wachenheim, jährlich 30
Wagenladungen Weißwein aus Leimen sowie das Dorf Neckarau mit allem Zube-
hör. Der jährliche Ertragswert betrug 9596 Gulden, unter denen die Erträge von
Neckarau mit 1329 Gulden beziffert wurden. Dieses Wittum erhielt die Prinzessin
auf Lebenszeit und nach ihrem Tode ihre mit Pfalzgraf Ludwig erzeugten Kinder.
Falls die junge Frau kinderlos sterben sollte, sollte alles an die Pfalz zurückfallen.
Sollte die Prinzessin wegen der Belehnung mit Germersheim, das eigentlich eine
vom Reich an die Pfalz verpfändete Reichsstadt war, von Reichs wegen angefochten
werden, so konnte sie dieses Lehen dem Pfalzgrafen zurückgeben, und dieser ver-
pflichtete sich, sie binnen vier Monaten aus seinen Stammlanden zu entschädigen.
Darüber hinaus versprach König Ruprecht im Namen seiner drei Söhne Johann,
Stephan und Otto, daß auch diese die obige Verschreibung anerkennen würden.6
Am 3. April 1402 erschien in der Pfalz ein Beauftragter König Heinrichs IV. von
England namens Master John Kinthon, um an Stelle der Prinzessin Blanka in den
übertragenen Städten und Dörfern die Huldigung entgegenzunehmen. Als Reichs-
vikar teilte Pfalzgraf Ludwig der Stadt Germersheim, den übrigen Dörfern und auch
Neckarau mit, dem genannten Procurator des englischen Königs die Huldigung zu
gewähren.7 Blanka von England starb 1409 unter Hinterlassung eines einzigen Soh-
nes, Ruprechts des Engländers. Diesem war, als sein Vater, Kurfürst Ludwig III.,
1410 die Regierung angetreten hatte, das Wittum als Erbe seiner Mutter zugefallen.
Da er bereits 1426, also vor seinem Vater starb, fiel das Wittum und damit Neckarau
wieder an den Kurfürsten zurück.
Damit ist bereits gesagt, daß Neckarau in der großen pfälzischen Landesteilung von

199
 
Annotationen