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Stimmung zur Vergabe ihres gemeinsames Besitzes gegeben. König Rudolf urteilte
im Sinne seiner Tochter und Enkel.3

Ludwig II. der Strenge, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, starb 1294.
Sein Nachfolger wurde Rudolf L, der Stammler, als ältester überlebender Sohn. Sein
acht Jahre jüngerer Bruder Ludwig, der spätere Kaiser, war aber der Liebling seiner
Mutter Mechthild, die in der Folge alles daran setzte, Rudolf zu verdrängen und
Ludwig das ungeteilte Erbe in der Pfalz und in Bayern zuzuschanzen. Sehr bald hatte
sie darin Erfolg, daß beide Brüder einander in abgrundtiefem Haß gegenüberstan-
den. Verschärft wurde dieser unheilvolle Familienkonflikt dadurch, daß Rudolf
noch zu Lebzeiten seines Vaters 1294 die Tochter des deutschen Königs Adolf von
Nassau, die ebenfalls Mechthild hieß, geheiratet hatte. Adolf von Nassau war 1292
gegen den Sohn König Rudolfs von Habsburg, Albrecht, zum König gewählt wor-
den. In dem daraus folgenden Bürgerkrieg stand Pfalzgraf Rudolf auf Seiten seines
Schwiegervaters König Adolf gegen seinen Onkel Albrecht, der von seiner Mutter,
der Habsburgerin Mechthild, und seinem Bruder Ludwig unterstützt wurde.
Die schlimmen Streitigkeiten, die bis zum Bruderkrieg und zur Einkerkerung Lud-
wigs durch Rudolf gingen, gipfelten 1310 in einer Landesteilung, in der Ludwig und
seine Mutter Mechthild Rudolf zwangen, ihnen einen Teil Oberbayerns zu überlas-
sen. Ein neuer Krieg war die Folge. Auch die gespaltene Königswahl von 1314 ging
auf das Konto der Unversöhnlichkeit der beiden pfalzgräflichen Brüder. Während
Mechthild ihr Ziel erreichte und ihr Sohn Ludwig von einer Mehrheit zum deutschen
König gewählt wurde, unterstützte Rudolf an der Spitze einer Minderheit den Ge-
genkandidaten Friedrich den Schönen von Österreich. Nun aber wendete sich das
Glück zugunsten Ludwigs. 1317 vertrieb er seinen Bruder Rudolf, der 1319 in der
Verbannung starb, aus Bayern und der Pfalz.

Zurück blieben seine Witwe, die jüngere Mechthild, und ihre Söhne Adolf, Rudolf
IL, der Blinde genannt, und Ruprecht, der spätere Kurfürst Ruprecht I. Diese waren
nun völlig auf die Gnade des königlichen Schwagers und Onkels angewiesen. Doch
König Ludwig der Bayer brauchte die Einkünfte aus der Pfalzgrafschaft zur Finan-
zierung seines Königtums und dachte lange nicht daran, die Söhne seines verhaßten
Bruders in ihre Rechte einzusetzen, so daß Mechthild ihre nassauische Verwandt-
schaft um Unterstützung angehen mußte. In diesem Zusammenhang kommt es am
28. Januar 1323 zu einer Verpfändung der Burg und des Hofes zu Rheinhausen und
der Mühle zu Seckenheim (es ist die Mühle im Feudenheimer Mühlfeld) an Nikolaus
zu dem gülden schaff, einem Speyerer Bürger. Falls diese Pfänder nicht ausreichten,
sollte Nikolaus für die von ihm geliehenen 1200 Pfund Heller eine Korngülte (ein
Zins, der in Korn gezahlt wird) aus Neckarau und den dortigen Hof der Pfalzgrafen
(es handelt sich um den alten Sal- oder Fronhof) als zusätzliche Pfänder erhalten.4
Endlich wurde im Jahre 1329 der jahrzehntealte Bruderzwist im Hause Witteisbach
im Vertrag von Pavia beigelegt. In diesem Vertrag erhielten Kaiser Ludwig IV. und
seine Nachkommen Bayern und seine Neffen und deren Nachkommen die Pfalzgraf-
schaft und den bayerischen Nordgau, der deshalb dann den Namen Oberpfalz be-
kam. Von da an verliefen die Schicksale Bayerns und der Pfalz auf getrennten Bah-
nen, wenn auch im Vertrag gegenseitige Beerbung im Falle des Aussterbens einer
Linie vorgesehen war.

Zum Zeitpunkt der wittelsbachischen Erbteilung war Pfalzgraf Adolf, der älteste
Sohn Rudolfs I., bereits verstorben unter Hinterlassung eines Sohnes, des nachma-
ligen Ruprechts IL Somit waren die Ansprüche der beiden Brüder, Rudolfs IL und
Ruprechts I., und ihres gemeinsamen Neffen Ruprechts IL auszugleichen. Zu die-
sem Zweck wurde am 13. Februar 1338 ein Teilungsvertrag geschlossen, in dem die
beiden Ruprechte, also Neffe und Onkel, folgende Teile der Pfalzgrafschaft erhiel-
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