des Zehnten schon damals nicht mehr durch die Berechtigten selbst geschah, son-
dern in Bestand gegeben war. Anders war es natürlich bei Zehntanteilen, die an den
Pfarrer oder später den Schulmeister gingen. Diese holten ihren Zehnten von den
Zehntpflichtigen selbst ab.
Am 13. November 1473 bestätigte Kurfürst Friedrich der Siegreiche,207 daß niemand
zu Neckarau und in der dortigen Gemarkung Freigüter haben solle, daß also auch al-
ler auswärtiger Großgrundbesitz der Bede und dem Zehnten unterworfen sein solle.
Über diesen Satz hinaus erfahren wir nichts Weiteres darüber, da uns die erste Ur-
kunde, die von Kaiser Ludwig dem Bayern stammt, nicht mehr erhalten ist. Somit
bleibt diese Nachricht unklar, zumal 1570 dem Kloster Schönau bestätigt wurde, daß
sein Grundbesitz in Neckarau von Bede, Schätzung, Fron und anderen Pflichten frei
sei und Schönau seinen Zehntanteil sammeln und verleihen könne, wie es ihm gefal-
le.208 Das einzige Gut, das zweifelsfrei über die Neckarauer und Hermsheimer Ge-
markung zehntfrei war, war das Pfarrwittum.
4.3.2. DAS PFARRWITTUM
Das heute nicht mehr gebräuchliche Wort Wittum oder Widdum hängt mit dem Ver-
bum widmen zusammen und bedeutet das, was dem Pfarrer zum Lebensunterhalt
zugeteilt ist. Da sich der Zehnte auf die Errichtung und Erhaltung der Kirche bezog,
war es schon in der Karolingerzeit üblich, für den Pfarrer eine Hof reite und das zuge-
hörige Hofland bereitzustellen. Genau dies wird in der Urkunde vom 9. März 873 für
Neckarau festgestellt.
Die Neckarauer Pfarrpfründe besteht aus dem wyddem zu Neckeraw und dem wyd-
dem zu Hermsheim. Vom 14. bis zum 17. Jahrhundert wird in der Regel so oder
zwischen dem Heilig St. Martin zu Neckeraw und dem Heilig St. Martin zu Herms-
heim unterschieden.210
Nach der Renovation von 1620 hatte die gesamte Pfarrpfründe von St. Martin
107 M.211 Diese verteilten sich wie folgt:
Casterfeld 16 M 21/2V
Niederfeld 43 M —
Morchfeld — 3 V
Aufeid 7 1/2 M —
Wiesen im Casterfeld 8 M —
Neckarauer Großfeld 10 M 3 V
St. Martin zu Neckarau hatte also 86 M
Zu St. Martin in Hermsheim gehörten:
Hermsheimer Großfeld 3 M 1 V
Hermsheimer Bösfeld 7 M 1 V
KloppenheimerFeld 11 Ml V
zusammen: 21 M 3 V
Die gesamte St. Martinspfründe 107 M 3 V
Dazu kamen noch folgende jährliche Bezüge:
Eine Geldgülte von 8 fl,
ein ständiger Hellerzins von 6 Höfen in Höhe von 19 albi
und 15 d und 1/4 Pfd. Wachs,
ein ständiger Weinzins von einem Haus bei der Brücke von 1 Maß,
ein ständiger Kornzins von zwei Höfen in Höhe von 4 Simri,
ein ständiger Weizenzins von 30 Höfen und Grundstücken in Höhe von 9 Mltr 3 Viernzel 1
Simri,
ein ständiger Erbzins an Spelz in Höhe von 16 1/2 Mltr und 3 Simri,
ein ständiger Erbzins an Hafer in Höhe von 8 Maltern.212
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dern in Bestand gegeben war. Anders war es natürlich bei Zehntanteilen, die an den
Pfarrer oder später den Schulmeister gingen. Diese holten ihren Zehnten von den
Zehntpflichtigen selbst ab.
Am 13. November 1473 bestätigte Kurfürst Friedrich der Siegreiche,207 daß niemand
zu Neckarau und in der dortigen Gemarkung Freigüter haben solle, daß also auch al-
ler auswärtiger Großgrundbesitz der Bede und dem Zehnten unterworfen sein solle.
Über diesen Satz hinaus erfahren wir nichts Weiteres darüber, da uns die erste Ur-
kunde, die von Kaiser Ludwig dem Bayern stammt, nicht mehr erhalten ist. Somit
bleibt diese Nachricht unklar, zumal 1570 dem Kloster Schönau bestätigt wurde, daß
sein Grundbesitz in Neckarau von Bede, Schätzung, Fron und anderen Pflichten frei
sei und Schönau seinen Zehntanteil sammeln und verleihen könne, wie es ihm gefal-
le.208 Das einzige Gut, das zweifelsfrei über die Neckarauer und Hermsheimer Ge-
markung zehntfrei war, war das Pfarrwittum.
4.3.2. DAS PFARRWITTUM
Das heute nicht mehr gebräuchliche Wort Wittum oder Widdum hängt mit dem Ver-
bum widmen zusammen und bedeutet das, was dem Pfarrer zum Lebensunterhalt
zugeteilt ist. Da sich der Zehnte auf die Errichtung und Erhaltung der Kirche bezog,
war es schon in der Karolingerzeit üblich, für den Pfarrer eine Hof reite und das zuge-
hörige Hofland bereitzustellen. Genau dies wird in der Urkunde vom 9. März 873 für
Neckarau festgestellt.
Die Neckarauer Pfarrpfründe besteht aus dem wyddem zu Neckeraw und dem wyd-
dem zu Hermsheim. Vom 14. bis zum 17. Jahrhundert wird in der Regel so oder
zwischen dem Heilig St. Martin zu Neckeraw und dem Heilig St. Martin zu Herms-
heim unterschieden.210
Nach der Renovation von 1620 hatte die gesamte Pfarrpfründe von St. Martin
107 M.211 Diese verteilten sich wie folgt:
Casterfeld 16 M 21/2V
Niederfeld 43 M —
Morchfeld — 3 V
Aufeid 7 1/2 M —
Wiesen im Casterfeld 8 M —
Neckarauer Großfeld 10 M 3 V
St. Martin zu Neckarau hatte also 86 M
Zu St. Martin in Hermsheim gehörten:
Hermsheimer Großfeld 3 M 1 V
Hermsheimer Bösfeld 7 M 1 V
KloppenheimerFeld 11 Ml V
zusammen: 21 M 3 V
Die gesamte St. Martinspfründe 107 M 3 V
Dazu kamen noch folgende jährliche Bezüge:
Eine Geldgülte von 8 fl,
ein ständiger Hellerzins von 6 Höfen in Höhe von 19 albi
und 15 d und 1/4 Pfd. Wachs,
ein ständiger Weinzins von einem Haus bei der Brücke von 1 Maß,
ein ständiger Kornzins von zwei Höfen in Höhe von 4 Simri,
ein ständiger Weizenzins von 30 Höfen und Grundstücken in Höhe von 9 Mltr 3 Viernzel 1
Simri,
ein ständiger Erbzins an Spelz in Höhe von 16 1/2 Mltr und 3 Simri,
ein ständiger Erbzins an Hafer in Höhe von 8 Maltern.212
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