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Protokoll deren kaiserlich-königlich-landesfürstlichen Verordnungen, und Gesetze In Publico Ecclesiasticis: ... Samt einem weitläufigen alphabetisch u. kronologischen Register über jede in dem Werke behandelte Gegenstände (Band 3): [1783 - 1784] — Graz: Miller, 1785 [VD18 90753798]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.45285#0061
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Worten: die Stiftung ist berichtigt, nicht nach der bisherigen irrigen
Meinung einiger geistlichen Vorsteher/die mit Genehmhaltung des Ordi-
nariats errichtete Stiftungen verstanden seyen, sondern eine Stiftung eher
nichtfür berichtigt, und mit willbrief versehen, angenommen werden
könne, als wenn in Steyermark der Willbrief von der gewesenen Jn-Oest*
Regierung, seit dem Jahr 177Z aber von dem In. Oest. Gubernium, in
Kärnten und Kram hingegen von den vor dem Jahr 178z, und relpeöttve 1784
bestandenen dortigen Landeshauptmannschaftcn ausgefertigt ist. Wann also
Viertens: Einige Stiftungen noch unberichtigt seyn sollen, so ist am
Ende der Stistungskapitalicn die Anmerkung zu machen, welche Stif-
tung , und unter wessen Namen selbe noch nicht berichtiget seye.
Fünftens: Zum Absatz: Eigenchümliche ^irchengelder ist beyzu-
setzen, ob die Kapitalien versichert seyen oder nicht? welche Versicherung
bcy ständischen Gülten durch Einsicht des Landtafeleptrakts, dann des so-
genannten Befunds^ oder Rektifikations-Auszugs beurtheilt werden muß,
wohingegen jene, so auf Grundstufen haften, die Herrschaften untertha-
nig sind, die Grundschatzung beyzubringen, und in Erwegung zu ziehen A
Graz den 24ten May 1784-


Rechnung über die Kirche zu N.
Am vorjährigen Raitrest.
Mit Ende Oecembris 177Z verbleibe an baarem Geld . »
Stiftungskapitalien in IHclls publios Z222 st.
- detto versichert bey privmi^ . . . 1000 st.
eigentümlichen eben versicherten äerro . . .
Ausständen ...... .....

st. kr.
IIO —

6OOO —

1420 —-
Zo —
7562 —

Neuer Empfang an Zinsungen von Realitäten.

DaS jährliche Bestand-Quantum für die Kcimnäo verpach-
tete Wiesen, und Aecker pro 1774 .....

! i8l-

An Jntreffen.

Von Z022 fl. SLiftgeldern bey N- Landständen vom iten !
August 177z bis ulrimL lulü 1774
- 1222 - detto der Herrschaft N. vom iten Jäner bis
iten December 1774 ..........
- 802 - eigenen Kapitalien der Gemeinde N. vom iten
November bis ullima Oktober 1774 .....
- 622 - detto .... der N. Zunft vom iten
September 177z bis dahin 1774 - - . * ° .

L2O

42

38

24

Humma

!! L96j—-

An Vermächtnissen und Legaten.
Vermög Testament nach Ableben der Frau N. überkommen
Und von N- N. vermög Gegenschein erhalten .
Dritter Band. Q


Lol-
22^—-

 
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