Wien dm 2i tm
März 1782.
Nro. 16.
Begrabnißorte nach und nach aufgehoben werden.
Vi6e Nro. 62 ....... .
Fundo ( in ) publiko sollen alle Kirchen, und
Fundations-Kapitalien angelegt werden. Viele
Prot. 2ten Band Nro. 19 dieses Bands Nro.
73- 74- 7s- . .
Wien den 29ten
April 178s.
Graz den zoten
Juni 178s-
Wien den 7ten
Jan. 178s-
Wien den roten
Sepemb. 178s.
Graz d. roten
Merz. 178s.
Wien den 27ten
Juni 178s.
Wien den 8ten
Juni 178s.
Wien den i6ten
August i78s7
Wien den ulen
Merz 178s.
Wien den 14LM
Juli 178s.
Graz den sten
Juli 178s.
Graz den z iten
Merz. 178s.
Wien den Zten
Februar 178s.
-^Geburtshilfe ( den in der) unerfahrnen Wund-
arzten soll kein freyer Praxis gestattet wer-
den .......... .
Gehalt ( der ) neuen Seelsorger wird für die
Pfarrer auf 400 fl. für die Stations-Kaplane
auf Zoo fl. und,für die exponirten Käplaue auf
2OO fl. bestimmet. ......
Geistliche ( die jungen ) der aufgehobenen Klö-
ster sotten zur Vollendung ihrer abgängigen theo-
logischen Studien verhalten werden . . .
Geistliche f die ) aufgehobener Klöster und Or-
den sollen auch mit Bedrohung der Pensions-
fperr sich zu verwenden angehalten werden .
Geistlichen ( bey einem sich ereignenden Todtfall
eines ) soll ein Geistlicher Kommijfarius zur
Uibernehmung der Matrikeln, pfarrticher und
Privatfchristen zugezogen werden. Viele Todt-
flttten ..........
Geistlichen h fremden ) soll der Ankauf innländi-
scher Realitäten gestattet werden ....
Geistlichkeit ( die ) soll in Predigten, und Ka-
techisiren das Volk in dem gegen Gott, und
den Landesfürsten Huldigen Pflichten unterrich-
ten. Viele Prot. Lten Bandes Nro. n8 .
Generalseminarien ( die Vorgesetzten der) sol-
len obschon bey einem besonderen Tische, doch
untereinstens mit den Zöglingen speisen . .
Generalseminarw s in dem ) müssen die mit der
Priesterweihe Hon versehenen Seminaristen ih-
rem praktischen Kurs machen . . . . .
Generalseminarium ( wie von den ) die Stand-
tabellen von halb zu Halbjahre eingereichet wer-
den sollen .........
Gottesdienstes ( wahrend des vornüttagig-und
nachmittägigen ) soll nichts öffentlich verkaufet
werden. Viele Prot. iten Bandes Nro. 1. A
Grabstellen ( die von den ) in dem Stollpatente
Rubr. 7 ausgemessene Gebühren, soll der Pfar-
rer beziehen. Viele Prot. zten Bandes Nro.
72. 2ten Bandes Nro. 74. 1 is . . .
Gradus ( bey Ertheilung des ) sollen alle geist-
liche Feyerlichkeiten unterlassen werden . .
Nro. 62.
Nro. 8 s-
Nro. 14.
Nro. i OZ.
Nro. Z2.
Nro. iS2.
Nro. 76.
Nro. 97.
Nro. 44.
Nr. 91.
Nr. 88.
Nr. s z,
Nr. 22.
Gn'e-